Beleidigung an Lehrern!

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JA - denn ein solches Verhalten ist einfach nicht akzeptabel !

Lehrer haben es gerade in der heutigen Zeit und bei der momentanen politischen Lage alles andere als leicht.

Ihre Aufgabe ist, Wissen zu vermitteln und Schüler zu fördern, damit die im späteren Leben bestehen können.

Man sollte ihre pädagogische Arbeit anerkennen und sie unterstützen. Denn damit fördert man ihre Motivation - und die kommt dann wieder den Schülern zugute.

Und Schüler sollten ihre Lehrer nicht gering schätzen und sie beleidigen, sondern so viel wie möglich lernen - und die Möglichkeit des Lernens nutzen - solange sie da ist.

Ein gutes Verhältnis zu den Lehrern ist also nur zum Vorteil für die Schüler.

Wenn Kritik an einem Lehrer geübt wird - und dafür kann es ja durchaus Gründe geben-
dann sollte sie vor allem eins sein: fundiert begründet und sachlich.

Aber Beleidigungen bringen nur Frust und Stress - und schaden vor allem demjenigen, der offenbar noch nicht gelernt hat, sich angemessen und diplomatisch zu verhalten.

Alles Gute !

Momo1965  11.11.2014, 14:29

Zustimmung in allen Punkten! :-) Vielleicht noch eine kleine Ergänzung zum rechtlichen Hintergrund:

Wenn die Formalien laut Schulgesetz erfüllt sind, ist die Schule zum Schulverweis, aber auch zum Schulausschluss berechtigt. Die Einhaltung der unten aufgeführten Maßnahmen gilt in nahezu allen Bundesländern einheitlich als Voraussetzung:

Der Schulleiter entscheidet und vollzieht zunächst eigenmächtig:

  • Abmahnung des Schülers
  • Androhung des zeitweiligen Ausschlusses vom Unterricht
  • Ausschluss vom Unterricht bis zu fünf Unterrichtstagen (bei beruflichen Schulen in Teilzeitform Ausschluss für einen Unterrichtstag)

Nach Anhörung der Klassenkonferenz (unter bestimmten Bedingungen Anhörung der Jahrgangsstufenkonferenz):

  • weiterer Ausschluss vom Unterricht bis zu vier Unterrichtswochen
  • Androhung des Ausschlusses aus der Schule
  • Ausschluss aus der Schule (hierüber entscheidet meist die Schulkonferenz, die auch von den Eltern des minderjährigen Schülers oder vom volljährigen Schüler selbst zwecks dessen Anhörung einberufen werden kann)

Möglich ist es also vieles. Dieses Mädel wäre somit gut beraten, wenn sie ihr Verhalten überdenken würde.

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Ja, sie KANN von der Schule verwiesen werden, das heißt aber nicht, dass es auch passiert. Fällt sie allerdings immer wieder durch so ein Verhalten auf, wächst die Gefahr, dass es passiert. Im Übrigen muss sie auch aufpassen, dass ihr Lehrer es nicht irgendwann mal leid ist, sich ständig beleidigen zu lassen (und ich vermute, da wird schon etwas mehr als nur "Blödmann" kommen), er hat auch die Möglichkeit, Strafanzeige zu stellen. Und auch du solltest dir vielleicht überlegen, ob sie der richtige Umgang für dich ist, sie wirft vielleicht auch ein schlechtes Licht auf dich.

LG Elke

Kommt auf das Bundesland an, jedes hat seine eigenen Gesetze. In Niedersachsen kann ein ein endgültiger Schulverweis ("von der Schule fliegen") nur in der Sekundarstufe II (entweder 10. oder 11. aufwärts, bin mir nicht sicher, in Bremen an Gymnasien 10. Klasse aufwärts) ausgesprochen werden. Es besteht aber die Möglichkeit einer Überweisung an eine andere Schule, was man eigentlich auch von der Schule fliegen nennen könnte.

Nachzulesen in NSchG § 61

Ja, kann sie. Kein Lehrer muß sich von einem Schüler beleidigen lassen. Sie muß sich dann eine andere Schule suchen, wenn sie noch schulpflichtig ist. Das wird dann schwierig, weil eine andere Schule sie nicht unbedingt aufnehmen muß, sie kann das auch ablehnen. Dann hat sie vielleicht ziemlich weite Wege vor sich, wenn sie endlich eine Schule gefunden hat. Ihre Schülerakte geht natürlich mit ihr, dann weiß jeder Schulleiter und Lehrer, was vorgefallen ist, man wird ihr wahrscheinlich Auflagen machen, die sie einhalten muß. Sonst geht das von vorn los.

anothernoname14  11.11.2014, 11:02

Keine Ahnung wie das in deinem Bundesland geregelt ist, aber in Niedersachsen kann sie nicht einfach von der Schule verwiesen werden, wenn sie noch in der Sekundarstufe I ist, man müsste sie direkt an eine andere Schule überweisen, das heißt, sie hätte nichts zu suchen...

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Akka2323  11.11.2014, 11:18
@anothernoname14

In Hessen geht es so. Nach mehrmaligem gravierendem Fehlverhalten und anderen Maßnahmen, die nicht gefruchtet haben, läuft das so. Und nach der Schule muß sie schon auch selbst gucken, weil es in der Sekundarstufe 1 keine Einzugsgebiete mehr gibt. Das Schulamt ist auch miteingeschaltet uind guckt, daß sie irgendwo landet.

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Ja das kann passieren.... ich meine, auch in einer Schule gibt es gewisse Regeln, an die sich alle zu halten haben. Wenn deiner Freundin also ihre Zukunft nichts wert ist, dann soll sie nur so weiter machen.... kommt dann auch gut an, wenn sie das später in Berufsschule oder Ausbildungsplatz macht!