Kommt auf das Bundesland an, jedes hat seine eigenen Gesetze. In Niedersachsen kann ein ein endgültiger Schulverweis ("von der Schule fliegen") nur in der Sekundarstufe II (entweder 10. oder 11. aufwärts, bin mir nicht sicher, in Bremen an Gymnasien 10. Klasse aufwärts) ausgesprochen werden. Es besteht aber die Möglichkeit einer Überweisung an eine andere Schule, was man eigentlich auch von der Schule fliegen nennen könnte.

Nachzulesen in NSchG § 61

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Es vergessen; es geht dich nichts an. Sein Leben, sein Körper, seine Angelegenheit. Keiner braucht mir jetzt damit kommen, dass er doch noch ein Kind sei. Früher haben die Leute in diesem Alter geheiratet, er wird wissen, was er tut. Wenn nicht, sein Problem.

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