So eindeutige Merkmale gibt es nicht, es kommt ja auch drauf an, wie alt "er" und "sie" sind, woher sie sich kennen, was für einen Umgang sie miteinander haben.. und im Zweifelsfall: Einfach mal fragen, ob er sich auch was Festes vorstellen könnte.

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Strafantritt nicht wahrgenommen

Guten Tag, Ich habe vor genau 3 Wochen eine Ladung zum Strafantritt erhalten, in diesem steht das ich die Strafe binnen 3 Wochen antreten solle, heute wäre der letzte Tag gewesen. Mir ist durchaus bewusst das mich nun ein Haftbefehl erwartet, mich würde jedoch interessieren wie lange dies ungefähr dauern wird bis dieser verstreckt wird. Vermutlich kann man dies nicht pauschalisieren doch ich hätte doch gern einen ungefähren Zeitrahmen sofern dies möglich ist. Ich habe die Haft bisher nicht angetreten da ich nicht weiß was ich mit meinem Hund tun soll, eine Pension kann ich mir nicht leisten und bei wem anderes kann ich ihn auch nicht unterbringen wissen sie zufällig was mit meinem Hund in dieser Zeit geschehen würde?

Außerdem wollte ich noch fragen ob es noch möglich ist der haft zu entgehen ohne die gesamten geforderten 240€ auf einmal bezahlen zu müssen. Würden mir die zuständigen Behörden entgegen kommen wenn ich Beispielsweise morgen dort anrufen würde um um eine Art Ratenzahlung zu bitten? Ich könnte diesen Monat auch noch eine Anzahlung machen jedoch ist es mir nicht möglich den gesamten Betrag diesen Monat zu begleichen.

Ich bin mir darüber im klaren das ich die Strafe hätte früher antreten sollen, dies hätte ich wohl auch sofern ich die Möglichkeit dazu gehabt hätte jedoch habe ich diesen wundervollen Brief erst gestern in die Finger bekommen und bevor mir jetzt jegliche Moralapostel ans Bein pinkeln wollen, so unterlasst es einfach. Ich möchte mich lediglich darüber informieren und nicht mehr.

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Also, Punkt 1: Auf eine Ratenzahlung wird sich jetzt unter Garantie keine Behörde mehr einlassen, du hattest mehr als genug Zeit, die Summe zu bezahlen. Punkt 2: Der Haftbefehl wird sehr zeitnah vollstreckt werden, ich würd schonmal eine Zahnbürste griffbereit halten. Dein Hund wird wahrscheinlich, da er nicht allein in der Wohnung bleiben kann, ins Tierheim kommen, darauf wirst du dich einstellen müssen. Was nach der Haft mit ihm passiert, kann ich dir nicht sagen, kommt auch darauf an, wie lange deine Haftstrafe sein wird.

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Das du angezeigt wurdest heißt nocht lange nicht, dass du auch verurteilt wirst. Außerdem wird es bei dir wahrscheinlich nicht auf eine Haftstrafe hinauslaufen, vor allem nicht, wenn es dein erster Kontakt mit dem Gesetz ist. Falls du verurteilt werden solltest, könnten Sozialstunden am Wahrscheinlichsten sein.

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Also, wenn du zwei Tage lang nichts von ihm hörst und du schreibst ihm dann "Hi, na, wie gehts dir?" .. ich denke, das ist dann völlig okay. Und wenn er sich nichtmal darauf meldet, dann wirst du wohl damit leben müssen, dass er nicht so an dir interessiert ist wie du an ihm. So hart es klingt.

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Eigentlich brauchst du keinen Ausweis, schon gar keinen Reisepass, für eine Reise nach Belgien, da Belgien Mitglied des Schengener Abkommens ist.

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Das schon gezahlte Geld ist in jedem Fall weg, da gibt es keine Möglichkeiten mehr für dich, das Geld zurückzufordern.

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Vielleicht solltest du damit mal zum Arzt gehen, Ferndiagnosen über das Internet sind immer schwierig und ungenau, und der kann dich richtig untersuchen.

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Natürlich kannst du auch eine Anzeige gegen eine Person stellen, deren Adresse dir unbekannt ist. Du kannst sogar eine Anzeige gegen Unbekannt stellen, wenn dir nichts über die Person bekannt ist (etwa bei Unfallfahrerflucht). Wieso sollte dem Beschuldigten dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden entstehen? Des Weiteren wissen Polizei und Staatsanwaltschaft schon am besten, wie sie ihre Ermittlungen leiten müssen.

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Ja, die gibt es, für Katzen und Hunde, die sind aber sehr teuer und decken auch nicht alle Behandlungen ab. Manchmal kann der Tierarzt dir dort weiterhelfen oder du gehst zu einer Versicherungsagentur und lässt dich direkt vor Ort beraten. Insgesamt wird aber eher davon abgeraten, eine solche Versicherung abzuschließen, weil sie meist teurer sind, als wenn du die Behandlungen selbst bezahlst.

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Ich muss Ralfi1988 hier mal ganz eindeutig zustimmen. So einfach, wie viele es sich machen, ist es nicht, bloß weil sie es gern so hätten. Als Verkäuferin hat sie Pflichten!! Nicht nur Rechte!

Sie hat den Neuwert der Jacke mit 130,- statt der korrekten 80,-€ angegeben, obwohl sie sich nicht sicher war! Damit hat sie den Neupreis 1,625mal höher angegeben, als er tatsächlich ist! Gekauft wurde die Jacke für 40,- €, wobei die Käuferin von 130,- € Neuwert ausging, daraus ergibt sich, dass sie die Jacke, wenn sie vom tatsächlichen Neuwert von nur 80,-€ gewusst hätte, für nur ca 25,-€ gekauft hätte. Das entspricht exakt der Reduzierung im Verhältnis 130,- zu 40,- €. Hier liegt tatsächlich ein Fall einer arglistigen Täuschung vor, die Verkäuferin hat bei der Käuferin den Eindruck erweckt, ein Schnäppchen zu machen. Damit kann die Käuferin den Vertrag anfechten und sie könnte gleichzeitig eine Anzeige wegen Betrugs stellen. Ob die Verkäuferin das nun einsieht oder nicht und ob sie die Jacke zurücknehmen will oder nicht, ist völlig irrelevant, so ist nunmal die Gesetzeslage.

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Muss die Kindsmutter mich bei Fremdübernachtung meiner Tochter informieren?

Hallo,

Vor einiger Zeit gab es das Problem, dass die Mutter meine Tochter so häufig fremd untergebracht hat, dass ich die Grundlage für unser Wechselmodell gefährdet sah. Daraufhin gab es viel Streit, sodass ich mich von einer Anwältin für Familienrecht beraten ließ, um eventuell das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf mich übertragen zu lassen, das Wechselmodell zu beenden und der Mutter einen Umgang einzuräumen. Da sich das Ganze dann aber doch wieder eingepegelt hatte, sah ich von weiteren rechtlichen Schritten ab, um alle Beteiligten nicht unnötig zu belasten. Bei dieser Beratung sagte mir die Anwältin unter anderem, dass ich eine gelegentliche Fremdunterbringung nicht verhindern kann, aber die Mutter mich darüber informieren muss. Dies teilte ich der Mutter mit, die dies so akzeptierte und wir es tatsächlich so praktizierten. Allerdings fing die Mutter wieder an, mir diese Informationen vorzuenthalten. Meine Tochter ist 5 Jahre und sehr reif für ihr Alter. Sie kennt die Konflikte zwischen uns Eltern und weiß, dass wir das so vereinbart hatten. Die Kleine hat mir von sich aus dann erzählt, dass die Mutter mich nicht informieren wollte, obwohl die Kleine ihr extra gesagt hatte, sie möge mir Bescheid geben. Gut, manchmal ist mein Töchterchen eine ganz schöne Petze. Aber sonst erfahre ich ja nichts. Letztendlich möchte ich ja nur wissen von wem meine Tochter betreut wird, falls mal irgendwas ist und ich nicht erst meine Tochter suchen muss. Außerdem möchte ich so vermeiden, dass die Mutter die Kleine regelmäßig weggibt, um ihre eigenen Interessen zu verfolgen (Partys, Dates, Swingerklub etc.), denn dafür hat sie ja eine ganze Woche Zeit, wenn die Kleine bei mir ist und dann ist es mir auch egal, was sie macht. So ist das nämlich meiner Meinung nach keine Grundlage für ein funktionierends Wechselmodell Letzendlich könnte ich mich ja mit meiner Tochter beschäftigen, anstatt sie der Mutter zu überlassen, die sie eh nur weggibt.

Jetzt würde ich dazu gern die ein oder andere fachliche Meinung wissen, ob es ein solches Recht auf Informationen in Verbindung mit dem gemeinsamen Sorgerecht / Wechselmodell wirklich existiert, und wo ich dazu etwas schriftliches finde.

Die Kommunikation mit der Mutter gestaltet sich ohnehin recht schwierig. Ich informiere sie mit Selbstverständlichkeit über alles, was die Kleine betrifft. Allerdings kommt nie irgendetwas zurück. Zum Beispiel hat sie, ohne mich vorher zu informieren geschweige denn zu fragen, wöchentliche Termine für eine angeblich notwendige (ich zweifele daran, ich war bei der letzten U-Untersuchung nicht dabei und wurde auch nicht darüber informiert) Bewegungstherapie unter Anderem für die Zeit in der Meine Tochter bei mir ist, vereinbart. Ein weiteres, sehr aktuelles Beispiel ist die Anmeldung beim Ballett, was auch regelmäßig in meiner Zeit stattfinden soll, was es ja wirklich wert wäre, gemeinsam abzusprechen.

Vielen Dank!

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Also, so wie es klingt, insbesondere das Verhalten der Mutter, die ganz offensichtlich eurer Absprache zuwiderhandelt, dich zu informieren, bei wem eure Tochter ungebracht ist und die Tatsache, bewusst Termine für die Kleine zu vereinbaren, die in den Zeiten liegt, in denen du deine Tochter hast, ist es angebracht, noch einmal juristischen Beistand bei einer Familienanwältin einzuholen. Auf dem zwischenmenschlichen Weg scheint es bei ihr nicht zu funktionieren, also sollte sie mal einen etwas ernsteren Warnschuss bekommen, und ein Schreiben einer Anwältin kann da manchmal schon Wunder wirken.

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Da solltest du mit deinem Lehrer drüber reden, der kann dir am ehesten sagen, welche Bücher er im Unterricht besprechen will.

Ansonsten schadet es aber nicht, auch wenn es kein Unterrichtsstoff wird, wenn du klassische deutsche Literatur liest, etwa "Die Leiden des jungen Werther" von Goethe, das wird auch im Deutsch-LK hin und wieder besprochen. Oder du liest Kurzgeschichten, beispielsweise von Wolfgang Borchert.

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Es gibt in der Tat die sogenannte "Kleintierklausel" in Mietverträgen, die nach Rechtsprechung des BGH nichtig ist, davon sind Katzen aber ausdrücklich ausgenommen; es geht dabei hauptsächlich um Tiere wie Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen, von denen angenommen wird, dass sie keine Beeinträchtigung der Mietsache darstellen.

Bei Katzen muss im Einzelfall entschieden werden, dabei müssen die Interessen des Mieters und des Vermieters umfassend gegeneinander abgewogen werden.

Eine fristlose Kündigung scheint hier nicht begründet zu sein, selbst wenn du drei statt vertraglich festgelegter zwei Katzen in deiner Wohnung hälst.

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Den Bodenbelag musst du auf eigene Kosten verlegen, auf der anderen Seite kann der Vermieter bei deinem Auszug dann aber auch nicht auf Übergabe einer Wohnung mit Bodenbelag bestehen (nicht vergessen: Regel das schriftlich!!! Entweder im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll!!) Gleiches gilt auch für Wandbeläge, sprich Tapeten. Der Vermieter muss keine tapezierte Wohnung übergeben, darf dann aber auch keine tapezierte Wohnung zurückverlangen.

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Ich kann dich beruhigen, das ist schon ein wirklich positives Arbeitszeugnis. Die Steigerung, die es noch gäbe, wäre "zu unserer vollsten Zufriedenheit", also verglichen mit Schulnoten wäre es bei dir eine 2 :-) Auch die Merkmale "arbeitsfreudig und pünktlich" sind tatsächlich positiv, korrektes und einwandfreies persönliches Verhalten ebenso.

Dein Zeugnis besagt, es könnte noch minimal besser sein, aber im großen und ganzen hast du eine wirkliche gute Arbeitsleisung erbracht :-)

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die versetzungsrelevanten Leistungen werden normalerweise zum Ende des Schuljahres entscheidend, da können 0 Punkte in einem Kurs die Versetzung verhindern. Zum Halbjahreswechsel dürfte das keine Konsequenzen haben. Allerdings solltest du in jedem Fall versuchen, irgendwie an Punkte zu kommen, in jedem Kurs, auch wenn es nur wenige Punkte sind.

Bei den Ausfällen ist es ähnlich, aber natürlich wird am Ende des Schuljahres geschaut, wie viel du insgesamt gefehlt hast, da kann es dann schon kritisch werden.

Außerdem wird mit Sicherheit mal ein Lehrer mit dir reden, wenn du zu oft im Unterricht fehlst.

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Es kommt vor allem darauf an, wie du versichert bist. Wenn du beispielweise privat über deine Eltern versichert bist, wirst du vor ihnen nicht verheimlichen können, dass du beim Frauenarzt warst, weil der Hauptversicherungsnehmer dann die Rechnung bekommt.

Ich würde dir sowieso davon abraten, so ein Geheimnis daraus zu machen. Rede mit deinen Eltern offen darüber, sowohl darüber, dass du zum Frauenarzt gehst, als auch darüber, dass du dir die Pille verschreiben lassen willst, für deine Eltern wird das mit Sicherheit angenehmer sein, als wenn du ihnen sagst, dass ihre noch nicht mal 18jährige Tochter schwanger ist :-)

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Rechtliche Hilfe gesucht - Veganer Nachbar möchte mich anzeigen wegen (legaler) Hausschlachtung

Liebe Community,

ich habe gestern bereits eine ausführlich Frage bzgl. meines Nachbarschaftsproblems (Veganer Nachbar stört sich an meiner landwirtschaftlichen Tierhaltung) gestellt und auch viele nette Antworten erhalten.

Aufgrund der vielen Antworten suchte ich gestern Abend nochmals das Gespräch mit meinem Nachbarn (die Hoffnung stirbt zuletzt) und berichtete ihm, dass ich mittlerweile sogar im Internet bei GF.net um Rat gesucht habe. Er war leider verständnislos wie immer! Im Laufe der Nacht habe ich dann einen Anruf von ihm erhalten in dem er mir erzählte , dass er meine Frage bei GF.net entdeckt hätte und mich absolut unverschämt finden würde! Während des Telefonats versprach er mir , dass er noch am heutigen Dienstag zum Anwalt gehen würde und mich wegen verschiedenster Dinge anzeigt. Zum einen möchte er mich anzeigen wegen meiner Tierhaltung (hobbymäßige & nebenerwerbliche Landwirtschaft mit mehr als tiergerechter Haltung) , wegen meiner Hausschlachtungen ( legal und erfüllt alle Standards - ich habe alle benötigten Genehmigungen) und wegen Beleidigung & übler Nachrede (wegen meiner gestrigen Frage hier bei GF.net).

Ich finde alles sehr übertrieben und habe auch keine Angst vor den Anzeigen den ich fühle mich 100% im Recht und habe mich nie strafrechtlich relevant verhalten!

Trotzdem würde mich interessieren ob ihr auch schon Erfahrungen gesammelt habt mit solchen unberechtigten Anzeigen! Soll ich mir lieber auch gleich juristischen Beistand holen? Danke im Voraus!

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Hallo!

Ich würde vorerst keine (juristischen) Pferde scheu machen, warte erst einmal ab, ob er wirklich zum Anwalt geht und ob dieser sich dann an dich wendet. Dann ist immer noch genug Zeit, sich juristisch beraten zu lassen, etwas anderes würde dir dein Anwalt auch nicht sagen, weil du ja noch nichts in der Hand hast. Wenn du alle behördlichen Genehmigungen für die Nutztierhaltung und -schlachtung hast, kann dir auf dem Gebiet mit Sicherheit nichts passieren. Auch die Sache mit der Beleidigung und übler Nachrede sind eher schwammig, und meiner Meinung nach hauptsächlich aus Frustration bei deinem Nachbarn entstanden. Ich wünsche dir, dass alles ruhig und im besten Fall ohne Anwälte über die Bühne geht.

LG Elke

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Das geht ganz eindeutig viel zu weit, als Vermieterin ist sie nicht berechtigt, deinen Putzstil zu kontrollieren und zu bewerten, ohne Voranmeldung und dein Einverständnis darf sie die Wohnung nicht betreten (außer im Notfall, etwa bei Feuer oder Rohrbruch). Auch nicht zur vermeintlichen Schimmelkontrolle (was übrigens ein beliebter, trotzdem nicht gültiger Grund für unangemeldete Kontrollen bei Vermietern ist). Du bist auch nicht verpflichtet, sie in deine Wohnung zu lassen, wenn sie einfach so bei dir klingelt. Sie darf auch keinen Ersatzschlüssel für deine Wohnung haben.

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