So eindeutige Merkmale gibt es nicht, es kommt ja auch drauf an, wie alt "er" und "sie" sind, woher sie sich kennen, was für einen Umgang sie miteinander haben.. und im Zweifelsfall: Einfach mal fragen, ob er sich auch was Festes vorstellen könnte.
Also, Punkt 1: Auf eine Ratenzahlung wird sich jetzt unter Garantie keine Behörde mehr einlassen, du hattest mehr als genug Zeit, die Summe zu bezahlen. Punkt 2: Der Haftbefehl wird sehr zeitnah vollstreckt werden, ich würd schonmal eine Zahnbürste griffbereit halten. Dein Hund wird wahrscheinlich, da er nicht allein in der Wohnung bleiben kann, ins Tierheim kommen, darauf wirst du dich einstellen müssen. Was nach der Haft mit ihm passiert, kann ich dir nicht sagen, kommt auch darauf an, wie lange deine Haftstrafe sein wird.
kommt drauf an, was du machen willst :-)
Aber ja, du kannst cheaten, mit den normalen Sims 3 Cheats.
Schau mal hier:
http://simension.de/sims-3/sims-3-cheats/
Das du angezeigt wurdest heißt nocht lange nicht, dass du auch verurteilt wirst. Außerdem wird es bei dir wahrscheinlich nicht auf eine Haftstrafe hinauslaufen, vor allem nicht, wenn es dein erster Kontakt mit dem Gesetz ist. Falls du verurteilt werden solltest, könnten Sozialstunden am Wahrscheinlichsten sein.
Also, wenn du zwei Tage lang nichts von ihm hörst und du schreibst ihm dann "Hi, na, wie gehts dir?" .. ich denke, das ist dann völlig okay. Und wenn er sich nichtmal darauf meldet, dann wirst du wohl damit leben müssen, dass er nicht so an dir interessiert ist wie du an ihm. So hart es klingt.
Eigentlich brauchst du keinen Ausweis, schon gar keinen Reisepass, für eine Reise nach Belgien, da Belgien Mitglied des Schengener Abkommens ist.
Das schon gezahlte Geld ist in jedem Fall weg, da gibt es keine Möglichkeiten mehr für dich, das Geld zurückzufordern.
Vielleicht solltest du damit mal zum Arzt gehen, Ferndiagnosen über das Internet sind immer schwierig und ungenau, und der kann dich richtig untersuchen.
Natürlich kannst du auch eine Anzeige gegen eine Person stellen, deren Adresse dir unbekannt ist. Du kannst sogar eine Anzeige gegen Unbekannt stellen, wenn dir nichts über die Person bekannt ist (etwa bei Unfallfahrerflucht). Wieso sollte dem Beschuldigten dadurch ein erheblicher finanzieller Schaden entstehen? Des Weiteren wissen Polizei und Staatsanwaltschaft schon am besten, wie sie ihre Ermittlungen leiten müssen.
Ja, die gibt es, für Katzen und Hunde, die sind aber sehr teuer und decken auch nicht alle Behandlungen ab. Manchmal kann der Tierarzt dir dort weiterhelfen oder du gehst zu einer Versicherungsagentur und lässt dich direkt vor Ort beraten. Insgesamt wird aber eher davon abgeraten, eine solche Versicherung abzuschließen, weil sie meist teurer sind, als wenn du die Behandlungen selbst bezahlst.
Ich muss Ralfi1988 hier mal ganz eindeutig zustimmen. So einfach, wie viele es sich machen, ist es nicht, bloß weil sie es gern so hätten. Als Verkäuferin hat sie Pflichten!! Nicht nur Rechte!
Sie hat den Neuwert der Jacke mit 130,- statt der korrekten 80,-€ angegeben, obwohl sie sich nicht sicher war! Damit hat sie den Neupreis 1,625mal höher angegeben, als er tatsächlich ist! Gekauft wurde die Jacke für 40,- €, wobei die Käuferin von 130,- € Neuwert ausging, daraus ergibt sich, dass sie die Jacke, wenn sie vom tatsächlichen Neuwert von nur 80,-€ gewusst hätte, für nur ca 25,-€ gekauft hätte. Das entspricht exakt der Reduzierung im Verhältnis 130,- zu 40,- €. Hier liegt tatsächlich ein Fall einer arglistigen Täuschung vor, die Verkäuferin hat bei der Käuferin den Eindruck erweckt, ein Schnäppchen zu machen. Damit kann die Käuferin den Vertrag anfechten und sie könnte gleichzeitig eine Anzeige wegen Betrugs stellen. Ob die Verkäuferin das nun einsieht oder nicht und ob sie die Jacke zurücknehmen will oder nicht, ist völlig irrelevant, so ist nunmal die Gesetzeslage.
Also, so wie es klingt, insbesondere das Verhalten der Mutter, die ganz offensichtlich eurer Absprache zuwiderhandelt, dich zu informieren, bei wem eure Tochter ungebracht ist und die Tatsache, bewusst Termine für die Kleine zu vereinbaren, die in den Zeiten liegt, in denen du deine Tochter hast, ist es angebracht, noch einmal juristischen Beistand bei einer Familienanwältin einzuholen. Auf dem zwischenmenschlichen Weg scheint es bei ihr nicht zu funktionieren, also sollte sie mal einen etwas ernsteren Warnschuss bekommen, und ein Schreiben einer Anwältin kann da manchmal schon Wunder wirken.
Da solltest du mit deinem Lehrer drüber reden, der kann dir am ehesten sagen, welche Bücher er im Unterricht besprechen will.
Ansonsten schadet es aber nicht, auch wenn es kein Unterrichtsstoff wird, wenn du klassische deutsche Literatur liest, etwa "Die Leiden des jungen Werther" von Goethe, das wird auch im Deutsch-LK hin und wieder besprochen. Oder du liest Kurzgeschichten, beispielsweise von Wolfgang Borchert.
Es gibt in der Tat die sogenannte "Kleintierklausel" in Mietverträgen, die nach Rechtsprechung des BGH nichtig ist, davon sind Katzen aber ausdrücklich ausgenommen; es geht dabei hauptsächlich um Tiere wie Kaninchen, Hamster, Meerschweinchen, von denen angenommen wird, dass sie keine Beeinträchtigung der Mietsache darstellen.
Bei Katzen muss im Einzelfall entschieden werden, dabei müssen die Interessen des Mieters und des Vermieters umfassend gegeneinander abgewogen werden.
Eine fristlose Kündigung scheint hier nicht begründet zu sein, selbst wenn du drei statt vertraglich festgelegter zwei Katzen in deiner Wohnung hälst.
Den Bodenbelag musst du auf eigene Kosten verlegen, auf der anderen Seite kann der Vermieter bei deinem Auszug dann aber auch nicht auf Übergabe einer Wohnung mit Bodenbelag bestehen (nicht vergessen: Regel das schriftlich!!! Entweder im Mietvertrag oder im Übergabeprotokoll!!) Gleiches gilt auch für Wandbeläge, sprich Tapeten. Der Vermieter muss keine tapezierte Wohnung übergeben, darf dann aber auch keine tapezierte Wohnung zurückverlangen.
Ich kann dich beruhigen, das ist schon ein wirklich positives Arbeitszeugnis. Die Steigerung, die es noch gäbe, wäre "zu unserer vollsten Zufriedenheit", also verglichen mit Schulnoten wäre es bei dir eine 2 :-) Auch die Merkmale "arbeitsfreudig und pünktlich" sind tatsächlich positiv, korrektes und einwandfreies persönliches Verhalten ebenso.
Dein Zeugnis besagt, es könnte noch minimal besser sein, aber im großen und ganzen hast du eine wirkliche gute Arbeitsleisung erbracht :-)
die versetzungsrelevanten Leistungen werden normalerweise zum Ende des Schuljahres entscheidend, da können 0 Punkte in einem Kurs die Versetzung verhindern. Zum Halbjahreswechsel dürfte das keine Konsequenzen haben. Allerdings solltest du in jedem Fall versuchen, irgendwie an Punkte zu kommen, in jedem Kurs, auch wenn es nur wenige Punkte sind.
Bei den Ausfällen ist es ähnlich, aber natürlich wird am Ende des Schuljahres geschaut, wie viel du insgesamt gefehlt hast, da kann es dann schon kritisch werden.
Außerdem wird mit Sicherheit mal ein Lehrer mit dir reden, wenn du zu oft im Unterricht fehlst.
Es kommt vor allem darauf an, wie du versichert bist. Wenn du beispielweise privat über deine Eltern versichert bist, wirst du vor ihnen nicht verheimlichen können, dass du beim Frauenarzt warst, weil der Hauptversicherungsnehmer dann die Rechnung bekommt.
Ich würde dir sowieso davon abraten, so ein Geheimnis daraus zu machen. Rede mit deinen Eltern offen darüber, sowohl darüber, dass du zum Frauenarzt gehst, als auch darüber, dass du dir die Pille verschreiben lassen willst, für deine Eltern wird das mit Sicherheit angenehmer sein, als wenn du ihnen sagst, dass ihre noch nicht mal 18jährige Tochter schwanger ist :-)
Hallo!
Ich würde vorerst keine (juristischen) Pferde scheu machen, warte erst einmal ab, ob er wirklich zum Anwalt geht und ob dieser sich dann an dich wendet. Dann ist immer noch genug Zeit, sich juristisch beraten zu lassen, etwas anderes würde dir dein Anwalt auch nicht sagen, weil du ja noch nichts in der Hand hast. Wenn du alle behördlichen Genehmigungen für die Nutztierhaltung und -schlachtung hast, kann dir auf dem Gebiet mit Sicherheit nichts passieren. Auch die Sache mit der Beleidigung und übler Nachrede sind eher schwammig, und meiner Meinung nach hauptsächlich aus Frustration bei deinem Nachbarn entstanden. Ich wünsche dir, dass alles ruhig und im besten Fall ohne Anwälte über die Bühne geht.
LG Elke
Das geht ganz eindeutig viel zu weit, als Vermieterin ist sie nicht berechtigt, deinen Putzstil zu kontrollieren und zu bewerten, ohne Voranmeldung und dein Einverständnis darf sie die Wohnung nicht betreten (außer im Notfall, etwa bei Feuer oder Rohrbruch). Auch nicht zur vermeintlichen Schimmelkontrolle (was übrigens ein beliebter, trotzdem nicht gültiger Grund für unangemeldete Kontrollen bei Vermietern ist). Du bist auch nicht verpflichtet, sie in deine Wohnung zu lassen, wenn sie einfach so bei dir klingelt. Sie darf auch keinen Ersatzschlüssel für deine Wohnung haben.