Bekommt man eine Führerschein Sperre wenn man mit A1 ein A2/A Bike fährt?

4 Antworten

Man bekommt nicht nur eine Führerscheinsperre, auch eine Gefängnisstrafe ist möglich. Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis ist eine Straftat.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist keine Owi mehr sondern eine Straftat. Das kann im Wiederholungsfall auch zu einer Haftstrafe führen.

Dazu kämen mit hoher Wahrscheinlichkeit zusätzliche Strafen wie z.B. Sperrfrist, MPU oder/und Punkte.

Erweiter den führerschein, dann kannst du dir die strafen sparen, wenn du allerdings noch nicht alt genug bist und das unbedingt sein muss, dann motz deins einfach etwas auf, ist unauffälliger als mit nicht erlaubtem fahrzeug

Straßenverkehrsgesetz (StVG)§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Ja, Dur begehst eine Straftat nach §21 StVG, und wenn Du das ja schonmal gemacht hast, bist Du Wiederholungstäter.

Der Halter des Kraftrades sitzt im selbem Boot, auch er begeht eine Straftat.

Was schief läuft ?

Dass man jemandem wie Dir eine Fahrerlaubnis gibt, denn Du scheinst beratungsresistent zu sein, für mich zum Führen eines Kraftfahrzeuges charakterlich nicht geeignet. Also ein typischer MPU Kandidat