Bekommen ADS-Kinder bei Klassenarbeiten mehr Zeit?

8 Antworten

Nachtrag:

Es ist nun mal so, dass viele Schulen eine Hilfe zum Nachteilsausgleich (seien es körperliche Behinderungen, ADS, Autismus, LRS, Schizophrenie, Depressionen, Mobbing, Krankheiten, Hochbegabung, alles mögliche) mehr als eine "freiwillige Maßnahme" sehen, zu der sie nicht verpflichtet seien, vorallem wenn diese noch nie im Leben so einen Fall erlebt haben.

Schulen mit Lehrermangel (der überall existiert) opfern zudem nicht gerne weitere Zeit für einen "andersdenkenden" Schüler, weshalb man eine hohe Wahrscheinlichkeit besitzt auf taube Ohren zu treffen.

Es ist daher wichtig Ärzte, Therapeuten, Schulrat, möglichst viele Leute auf "seine Seite" zu haben damit soetwas , und sei es noch soetwas kleines wie eine "Zeitverlängerung" auch durchgesetzt wird. Im schlimmeren Fall ist es sogar damit nicht möglich und es muss ein Anwalt kontaktiert werden.

Man sollte wirklich auf alles gefasst sein!

verreisterNutzer  06.05.2012, 18:55

Es kommt noch darauf an ob die Schule so einen Fall noch kennt.

Ich z.B. habe große Probleme mit meiner jetzigen Schule , da deren Schulleiter seit dem Amteintritt vor über 20 Jahren noch nie in der Schule so ein Fall (AD(H)S oder Autismus) bekannt sei.

Es ist also nicht so, nur weil angeblich jedes Schulkind ADS hat, tasächlich an jeder Schule je einer war...

0

Die Vorschriften über Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile oder Mehraufwendungen (Nachteilsausgleich) werden so gestaltet, dass sie unabhängig von der Ursache der Behinderung der Art oder Schwere der Behinderung Rechnung tragen (SGB IX, § 126, Abs. 1).

Im Grunde haben alle Schüler mit Behinderungen einen Anspruch auf Nachteilausgleich (darunter fällt auch die Verlängerung der Zeitvorgabe bei einem Test)…

Bei Autisten ist das weitgehend umgesetzt, da diese als seelische Behinderung eingestuft ist.. Bei LRS (Lese-Recht-Schreibschwäche sind sie gerade dran…in manchen Bundesländern ja und in manchen nicht

ADS/ADHS gilt leider nicht als Behinderung und hat bislang keinen "Anspruch" darauf…aber es gibt immer mehr Vereinigungen und auch Ärzte die vermehrt darauf hinweisen auch AD(H)Stern bestimmte Nachteilausgleiche zu gewähren…trotz fehlendem Behindertenstatusses…

Hier liegt es stark im Ermessen des zuständigen Schulamtes ob dies bewilligt wird…

Auf jeden Fall wird dieses Thema uns noch eine Weile erhalten bleiben!

verreisterNutzer  06.05.2012, 18:03

ADHS gilt durchaus als Behinderung, es gibt GdB-Möglichkeiten:

http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/ADHS---Behinderung-639.html

  • sonst - auch unter Berücksichtigung von Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen - bis zum Ausgleich 20 - 40
  • bei besonders schwerer Ausprägung (selten) 50

Anscheinend muss man tasächlich A.D.H.S.E.E. (AufmerksamkeitsDefizit, Hey Schau Ein Eichhörnchen!) , wenn das überhaupt anerkannt wird.

Aber aus meiner Erfahrung (habe auch die Diagnose Autismus) entscheidet mehr die Schule - widerrechtlich - ob Nachteilsausgleiche in der Schule gibt oder nicht.

Es gibt da viele Fälle....

0
kleinbea  08.05.2012, 06:52
@verreisterNutzer

ADHS gilt durchaus als Behinderung, es gibt GdB-Möglichkeiten:>

in Einzelfällen…und das muss erstmal durchgebracht werden… selbst beim Autismus wurden die Bestimmungen verschärft…wie soll das erst mit ADHS werden

Es gibt da viele Fälle....>

ich weiß das es Fälle gibt, sind aber höchst selten…leider

0
verreisterNutzer  09.05.2012, 16:23
@kleinbea

"Es gibt da viele Fälle...."

...das die Schule Nachteilsausgleiche nicht akzeptiert.

selbst beim Autismus wurden die Bestimmungen verschärft…

Würde ich nicht unbedingt sagen, aber diese sind total verwirrend aufgebaut.

Die gleiche Staffelung gibt es bei Schizophrenie und Tinituss auch, da wird der GdB mehr dadurch bestimmt, wie viel man darin "reininterpretiert".

0

Hier könnte etwas stehen:

http://www.zentrales-adhs-netz.de/fuer-paedagogen/schulrechtliche-rahmenbedingungen.html

Die Möglichkeiten eines Nachteilsausgleichs für Schüler mit ADHS sind bundesweit noch nicht ausgeschöpft.

Je nachdem welches Bundesland und welche Schule ist die Aussage derer also entweder:

"Es muss dir geholfen werden!"

oder

"Was fällt dir ein mit etwas geboren zu werden was andere nicht haben??? Beschwere dich bei deinem Schöpfer und nicht bei uns..."

Letzeres scheint wohl gängier zu sein, versuchen Hilfe zu bekommen sollte man es dennoch!

m.f.G. Alea

http://www.adhs-zukunftstraeume.de/Downloads/Hintergrund/HI%20ADHS%20in%20Schule%20und%20Familie.pdf

"Schüler mit AD(H)S können Anspruch auf sonderpädagogischen Förderbedarf haben, der in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt ist"

Ich denke, das ist aber nicht ganz das, was Du suchst. So ist mir das nicht bekannt. Liegt wohl am Lehrer/Schulleitung. Spätestens in der SEK 2 würde das aber aufhören.

Wincarloc 
Fragesteller
 06.05.2012, 13:22

Doch, das finde ich auch interessant. Vielen Dank für den Link.

0

Also bei uns war auch mal jemand mit ADS der hat nicht mehr Zeit bekommen. Kinder mit Lese-Rechtschreib Schwäche haben dagegen immer ungefähr 10 min mehr bekommen.

verreisterNutzer  06.05.2012, 18:51

Paradox wenn man bedenkt, dass

  • LRS keine wirklich anerkannte "Krankheit" ist
  • ADS mehr für ihre "zeitverschwendende" Träumerei bekannt ist.
1
AntwortNichts  06.05.2012, 20:56
@verreisterNutzer

Ich fand es auch immer ein bischen unfähr, weil doch oft auch Schwächen in der Schule einfach mit LRS entschuldigt werden. Eine von unseren angeblichen LRS kranken, hatte auch beim vorlesen eigentlich nie Probleme damit... Aber es war eben leider trotzdem so.

0