Bekomme ich zu wenig Kindergeld?

6 Antworten

Wie alt bist du? Bist du in einer Ausbildung? Was verdienst du in der Ausbildung netto? Wie hoch ist das bereinigte Netto je Elternteil? Warum wohnst du nicht bei einem Elternteil, sondern beim Bruder?

Deine Frage kann man so überhaupt nicht beantworten, da man nicht einmal weiß, ob du überhaupt unterhaltsberechtigt bist.

Denn das hängt von mehreren Faktoren ab. Auch warum du bei deinem Bruder lebst und ob deine Eltern dem Auszug ihr OK gegeben haben, oder sie dir Zuhause bei sich Kost und Logis angeboten haben.

Bist du Schüler? Bist du Student? Bist du Azubi? Gibt es vorrangig zu beantragende Leistungen wie BAföG?

Nur weil dein Vater ein "hohes" Gehalt hat, bedeutet es ja nicht zwangsläufig, dass er zum Unterhalt verpflichtet ist.

Bist du unter 21, dann kannst du es beim Jugendamt prüfen und berechnen lassen.

Julia3488 
Fragesteller
 28.03.2024, 19:00

Ich bin 19, keine Ausbildung, fange im September mein Studium an, Habe einen Minijob, mein Papa wollte zu seiner Freundin ziehen wodurch wir ausziehen mussten. ( war für uns okay)

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Kessie1  28.03.2024, 19:02
@Julia3488

Wenn du derzeit gar nichts machst, dann sind auch deine Eltern dir nicht zum Unterhalt verpflichtet. Das Kindergeld wird weitergeleitet, die 250 EUR extra sind ein freundliches Entgegenkommen.

Mit Beginn des Studiums kann es sich insofern ändern, wenn dein BAföG Antrag (der vorrangig zu stellen ist) abgelehnt wird oder nur in Teilen bewilligt wird.

Wäre das der Fall, dann müsste dein Unterhaltsanspruch nach BGB geprüft werden.

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Julia3488 
Fragesteller
 28.03.2024, 20:54
@Kessie1

Ich mache zurzeit zwar keine Ausbildung aber mache noch mein Abi womit ich aber in ein paar Monaten fertig bin

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Kessie1  28.03.2024, 20:59
@Julia3488

Dann machst du ja eine Ausbildung ;-). Ist eine Schulausbildung und damit bist du unterhaltsberechtigt! Dein Bedarf liegt mit einer eigenen Wohnung bei 930 EUR inkl. Kindergeld. Mache einen Termin beim Jugendamt. Die sollen die Einkommensunterlagen der Eltern abfordern und dann rechnen.

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Das sind wieder viele "Wenns" und "dann" etc.

  1. Unterhaltsanspruch hast du nur, wenn du nicht für dich sorgen kannst und nur bis zur ersten abgeschlossenen Berufsausbildung. Und dann bist du verpflichtet auch Vollzeit zu arbeiten. Für Faulenzen gibt es nichts.
  2. Die Höhe des Unterhaltes hängt vom Einkommen der Eltern ab. Vom verfügbaren Nettoeinkommen bleibt eine Selbstbehalt (derzeit etwas über 1400 €) und nur das, was drüber liegt wird zunächst unter den Kindern verteilt. Wenn dann noch was übrig ist, bekommt auch die (Ex-)Ehefrau ggf. Unterhalt. Maßstab für die Höhe des Kindesunterhaltes ist die schon genannte Düsseldorfer Tabelle, wobei hier davon ausgegangen wird, das ein Elternteil Naturalunterhalt für Unterkunft/Verpflegung leistet, was bei dir nicht der Fall ist. Grundsätzlich hast du Ansprüche an beide Eltern.
  3. Sonderfälle mit aufbauender weiterer Ausbildung (Studium nach Lehre etc) müssen immer im Einzelfall betrachtet werden. Das läßt sich pauschal so nicht sagen.
  4. Sonderfall ist eine Behinderung, also wenn du dauerhaft nicht für dich sorgen kannst. Davon gehe ich aber derzeit nicht aus.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 5 Kinder

Dafür gibt es die "Düsseldorfer Tabelle" ...wenn du also das genaue Gehalt deines Vaters kennst, weißt du, was er zahlen muss.

guck dir die düsseldorfer tabelle an. Da kannst du ablesen was dein Vater zahlen müsste

Julia3488 
Fragesteller
 28.03.2024, 17:32

Wenn mein Vater jetzt also angenommen 5.000tsd netto hätte müsste er dann wirklich soviel zahlen ?

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Heyyh71d  28.03.2024, 18:03
@Julia3488

Das sind Richtlinien meines Wissens aber ja wenn dein Vater 5k verdient sollte er sich nach der tabelle richten

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