Muss mein Vater Unterhalt zahlen?

3 Antworten

Wenn der Auszug wegen der Ausbildung nicht notwendig war bzw.ein anderer schwerwiegender Grund vorgelegen hat, oder die Eltern den Auszug nicht gewollt haben, dann müssen sie dir keinen Barunterhalt zahlen, wenn sie dir Naturalunterhalt zur Verfügung stellen, also dir Unterkunft usw.zur Verfügung stellen.

Aber wenn Du nicht mehr im Haushalt der Eltern lebst und gemeldet bist, dann stünde dir zumindest das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, wenn Du von den Eltern nicht min. Unterhalt in dieser Höhe bekommst.

Ab der Vollendung des 18 Lebensjahres musst Du deine Unterhaltsansprüche selber geltend machen, notfalls auch gerichtlich einklagen.

Es kommt auch auf deine eigene Nettovergütung an, wenn Du nicht mehr bei den Eltern lebst, stünde dir derzeit bei Leistungsfähigkeit der Eltern ein Unterhalt von 930 Euro zu.

In deiner betrieblichen Erstausbildung wäre vorrangig ein Anspruch auf BAB - bei der Agentur für Arbeit zu prüfen, einen kostenlosen Rechner findest Du im Internet.

Die Nettovergütung würde im Regelfall bis auf einen pauschalen Freibetrag von monatlich 100 Euro für ausbildungsbedingte Aufwendungen auf diese 930 Euro angerechnet.

Das Kindergeld und ggf. BAB - voll, kommst Du damit auf min. 930 Euro oder mehr, dann bestünde im Regelfall kein Anspruch mehr auf Unterhalt von den Eltern, selbst wenn diese leistungsfähig wären.

Kindergeld musst Du dann wie schon erklärt notfalls einklagen, solltest dir beim Amtsgericht einen Beratungsschein besorgen, damit könntest Du dir dann einen Fachanwalt für Familienrecht suchen, bei diesem müsstest Du dann im Regelfall nur um die 20 Euro zahlen.

wende dich an die familienkasse deiner stadtverwaltung und schick dort den änderungsantrag auf abzweigung. solange dein vater nicht unterhalt in höhe des kindergeldes zahlt, hat er keinen anspruch mehr auf das kindergeld, wenn du ausgezogen bist.

unterhaltsanspruch richtet sich nach höhe deines einkommens. wenn du ca. 930 euro einkommen inkl. kindergeld hast entfällt sämtlicher anspruch auf unterhalt. auch können deine eltern dich ans kinderzimmer verweisen und sind raus mit dem unterhalt

Natürlich sind Deine Eltern Unterhaltsverpflichtet, solange Du

  1. <25 bist und
  2. Bestreben zeigst, die Ausbildung erfolgreich zu beenden
  3. Es die erste Ausbildung ist
  4. Du umziehen müsstest oder auf Verlangen der Eltern umgezogen bist.

Bei 4 ist es aber SEHR fraglich, ob eine Unterhaltspflicht entfällt.