habe ich Anspruch auf Kindergeld?
Hallo zusammen,
ich bin 23 Jahre alt und noch in einer Berufsausbildung. Ich wohne seit 7 Monaten alleine, da meine Eltern Narzissten sind und ich einfach nicht mehr konnte.
Dazu weigern sie sich mir das Kindergeld zu zahlen, obwohl ich unter 25 Jahren bin und noch in der Berufsausbildung.
Ich finde zu diesem Thema leider keine konkrete Antwort und versuche es nun auf diesem Weg.
Bei der Familienkasse habe ich bereits mehrmals angerufen und habe auch nach Anforderung schon einen Abzweigungsantrag eingereicht + alle Unterlagen.
Ob ich das Geld aber sicher bekomm kann mir auch dort niemand so richtig beantworten, deshalb meine Frage:
Hat jemand schon ähnliches erlebt oder weiß wie es in meinem Fall weiter gehen könonte?
Vielen Dank im Voraus :)
Zahlen deine Eltern dir irgendeine Form von Unterhalt?
nein tun sie nicht
4 Antworten
Ja theoretisch hast du das recht auf das Kindergeld. Allerdings ist die Familienkasse wohl die langsamste und schlechteste Behörde die es gibt. Du kannst lange warten bis die was unternehmen. Am besten du besorgst dir ein Anwalt. Du hast auch ein recht auf Unterhalt von deinen Eltern.
Wenn Du nicht mehr bei den Eltern lebst und gemeldet bist, von den Eltern nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit 250 Euro pro Monat bekommst, dann steht dir zumindest das Kindergeld zu.
Du kannst dann bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen, findest Du im Internet zum Ausdrucken, dann kannst Du das Kindergeld nach entsprechender Prüfung und Bewilligung direkt von der Familienkasse überwiesen bekommen.
Was hast Du denn an Brutto und Nettovergütung ?
Kindergeld ist seit 2012 nicht mehr vom Einkommen abhängig, da wurde die Einkommensgrenze abgeschafft.
Aber bei der Vergütung hast Du keinen Anspruch mehr auf Unterhalt von den Eltern, auch wenn es sich um deine Erstausbildung handelt und das nicht deine Netto, sondern Bruttovergütung ist.
Dann wirst Du ja auf jeden Fall über 800 Euro Netto aufs Konto bekommen, mit dem Kindergeld hast Du dann auf jeden Fall über 1050 Euro Netto zur Verfügung.
Anspruch auf BAB - wird da sicher auch nicht mehr bestehen, im Internet findest Du kostenlose BAB - Rechner.
Denn wenn Du nicht mehr bei den Eltern lebst, stünden dir derzeit 930 Euro Unterhalt zu, dass Kindergeld wird darauf voll angerechnet und deine Nettovergütung bis auf pauschale 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen auch.
abzweigungsantrag stellen und gut ist. das kann einige monate dauern
erstmal den Streitwert eruieren und kalkulieren, denn am Streitwert orientiert ein Rechtsanwalt seine Kosten - wenn überschaubar in Höhe vom Kindergeld jährlich in Betracht ziehen, einen Anwalt in Sachen Sozialrecht aufzusuchen und um Hilfe bitten
Zielsetzung: Verklagung der eigenen Eltern auf Rückgabe des Kindergeldes - du hast Anspruch darauf, daß dein Kindergeld auf dein persönliches Konto überwiesen wird
aber nur, wenn es sich bei deiner Ausbildung um die erste Ausbildung handelt - deine Eltern sind geteilt zu gleichen Teilen eher auch zum Unterhalt verpflichtet, was dann aber auch ausgerechnet werden muss und verrechnet mit deinen Gehalt
Völlig unnötig! Denn FS hat den Antrag auf Abzweigung ja bereits gestellt. Und wenn die Kindergeldkasse den Antrag positiv entscheidet, dann geht das Kindergeld auf sein Konto.
du hast Anspruch darauf, daß dein Kindergeld auf dein persönliches Konto überwiesen wird
Nein! Das Kindergeld ist eine Leistung an die Eltern! Wenn sie in diesem Fall Unterhalt in Höhe des Kindergeldes zahlen würden, würde dem Abzweigungsantrag nicht stattgegeben.
aber nur, wenn es sich bei deiner Ausbildung um die erste Ausbildung handelt
Stimmt auch nicht! Wenn die Voraussetzungen vorliegen, dann wird auch KG bei einer Zweitausbildung gezahlt.
deine Eltern sind geteilt zu gleichen Teilen eher auch zum Unterhalt verpflichtet
Auch nur dann, wenn der Auszug begründet ist. Ansonsten verweisen sie Zuhause auf Kost und Logis.
1195 €