Bekomme ich mein Geld zurück wen ich einen Anzug anbezahlt habe und ändern lassen habe aber noch nicht abgeholt habe?
Ich habe mir einen Anzug "gekauft". Also 100€ anbezahlt und für 25€ ein wenig ändern lassen. Hab ihn aber noch nicht abgeholt ist aber schon geändert worden. Jtz hab ich dass Problem dass ich ihn nicht mehr brauche da er nur für einen Anlass gewesen wäre und eben dieser jetzt nicht zustande kommt. Bekomme ich mein Geld komplet zurück oder bleib ich nur auf der Anzahlung und der Änderungskosten sitzen? Den komplett fix gekauft hab ich ihn ja noch nicht.
20 Antworten
Den komplett fix gekauft hab ich ihn ja noch nicht.
Auch wenn Du bis dato nur eine Anzahlung geleistet hast - es besteht ein gültiger Kaufvertrag - heißt Du wirst den Anzug komplett bezahlen müssen, gleichgültig ob Du den Anzug noch benötigst oder nicht..
Darauf wird sich das Bekleidungshaus sicher nicht einlassen. Ob Du die Ware abholst oder nicht, ist zweitrangig. Aber wegen der individuellen Änderung, die Du bestellt hast und die durchgeführt worden ist, wird das Geschäft auf vollständiger Zahlung des Anzuges ./. der geleisteten Anzahlung bestehen.
Du hast einen rechtskräftigen Kauf getätigt. Du hast noch nicht vollständig bezahlt, Du hast die Ware noch nicht abgenommen. Somit befindest Du Dich in Verzug. Du hast also noch zwei Dinge zu erledigen, um Deine vertraglichen Pflichten zu erfüllen: Die Restzahlung zu leisten und den Anzug abzuholen.
Nein, du darfst sogar den Rest des Kaufpreises bezahlen, da du den Anzug ändern hast lassen, womit er individuell an dich angepasst wurde. Wer soll den jetzt noch tragen? Der Wegfall dieses Anlasses ist zudem auch kein Grund für einen Rücktritt vom Kaufvertrag.
Einfach mal nachfragen bei denen wo du den Anzug gekauft hast.
wenn der Verkäufer ein nicht allzu sozialer Mensch ist
Das hat nichts mit der Frage sozial oder nicht zu tun, sondern mit § 433 (2) BGB und dem Grundsatz, dass Verträge einzuhalten sind.
"zurück ändern" - YMMD!
Im Verkaufsgeschäft kann aber der Verkäufer nicht als sozialer Mensch handeln, nur weil ein Kunde unüberlegt gekauft hat.
Ich würde nur die Kosten übernehmen dafür den Anzug zurück ändern zu lassen wenn möglich. Wenn nicht möglich würde ich wohl oder übel den ganzen Anzug kaufen müssen wenn der Verkäufer ein nicht allzu sozialer Mensch ist