Bekomme ich jetzt Probleme im Bewerbungsverfahren?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nein! Wir haben keine Sippenhaft.

Aber es gibt natürlich Ausnahmen, wenn du dich in Berufen mit einem großen Vertrauensanspruch bewirbst wie z.B. in einer Bundesbehörde.

In der Bewerbung sollte das noch kein Problem sein.

Erst wenn dein Job eine Überprüfung nach SÜG o.ä. erfordert kann es zu Problemen kommen.

jukojanok 
Fragesteller
 27.11.2021, 14:58

Auch wenn sie „nur“ ein Getränk im Supermarkt nicht mitgenommen und nicht bezahlt hat? Aber es geöffnet im Regal irgendwo stehen lassen hat…

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Nomex64  27.11.2021, 16:44
@jukojanok

Am Ende entscheidet das Derjenige welcher das SÜ-Verfahren durchführt. Ich denke aber das hier die Wahrscheinlichkeit gegen Null geht, das dir da was passiert. Sie sollte es nur nicht zur Gewohnheit werden lassen. Schon in ihrem eigenen Interesse.

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Normalerweise nicht.

Ausnahmen könnten denkbar sein in ganz bestimmten kritischen Konstellationen, also z.B. Du willst zum Zoll und Deine Schwester hat ne Anzeige wegen Menschenhandels. Oder Bundesnachrichtendienst und die Schwester war kürzlich erst beim IS in Syrien.

Normalerweise nicht.

jukojanok 
Fragesteller
 27.11.2021, 11:05

Genau das meine ich! Vielen Dank.

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kaffeemahler  27.11.2021, 11:07
@jukojanok

Ja, aber wenn die Schwester jetzt am Kiosk nen Flummi geklaut hat, spielt das keine Rolle.

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jukojanok 
Fragesteller
 27.11.2021, 11:08
@kaffeemahler

Die Dämliche hat eine Flasche aufgemacht, bisschen getrunken und zurückgestellt ohne zu zahlen, obwohl sie Geld dabei hatte. Wenn man sie fragt, warum sie das getan hat, kann sie es sich selbst nicht erklären. 🤦‍♀️

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kaffeemahler  27.11.2021, 11:08
@jukojanok

Jugendlicher Übermut. .-)))

Aber damit kannste sogar Bundeskanzler werden. Oder Papst. :-)

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Kommt drauf an wo du dich bewerben willst, und was deine Schwester gemacht hat.

Aber im allgemeinen spielt es keine Rolle was deine Schwester angestellt hat.

Da es nur um dich geht, musst du es auch nicht erwähnen!

Nein. Definitiv Nein!

Gruß S.