Bekomme ich jetzt Probleme im Bewerbungsverfahren?
Könnte man Probleme haben angenommen zu werden, wenn die jüngere Schwester eine Anzeige bekommen hat? Aber man selbst ein vorbildliches leeres Führungszeugnis hat?
6 Antworten
Nein! Wir haben keine Sippenhaft.
Aber es gibt natürlich Ausnahmen, wenn du dich in Berufen mit einem großen Vertrauensanspruch bewirbst wie z.B. in einer Bundesbehörde.
In der Bewerbung sollte das noch kein Problem sein.
Erst wenn dein Job eine Überprüfung nach SÜG o.ä. erfordert kann es zu Problemen kommen.
Am Ende entscheidet das Derjenige welcher das SÜ-Verfahren durchführt. Ich denke aber das hier die Wahrscheinlichkeit gegen Null geht, das dir da was passiert. Sie sollte es nur nicht zur Gewohnheit werden lassen. Schon in ihrem eigenen Interesse.
Normalerweise nicht.
Ausnahmen könnten denkbar sein in ganz bestimmten kritischen Konstellationen, also z.B. Du willst zum Zoll und Deine Schwester hat ne Anzeige wegen Menschenhandels. Oder Bundesnachrichtendienst und die Schwester war kürzlich erst beim IS in Syrien.
Normalerweise nicht.
Ja, aber wenn die Schwester jetzt am Kiosk nen Flummi geklaut hat, spielt das keine Rolle.
Die Dämliche hat eine Flasche aufgemacht, bisschen getrunken und zurückgestellt ohne zu zahlen, obwohl sie Geld dabei hatte. Wenn man sie fragt, warum sie das getan hat, kann sie es sich selbst nicht erklären. 🤦♀️
Jugendlicher Übermut. .-)))
Aber damit kannste sogar Bundeskanzler werden. Oder Papst. :-)
Kommt drauf an wo du dich bewerben willst, und was deine Schwester gemacht hat.
Aber im allgemeinen spielt es keine Rolle was deine Schwester angestellt hat.
Da es nur um dich geht, musst du es auch nicht erwähnen!
Nein. Definitiv Nein!
Gruß S.
Auch wenn sie „nur“ ein Getränk im Supermarkt nicht mitgenommen und nicht bezahlt hat? Aber es geöffnet im Regal irgendwo stehen lassen hat…