Die KVdS (Krankenversicherung der Studenten) wird bis zum 30. Lebensjahr durchgeführt. Dabei ist es völlig egal, ob du nebenbei arbeitest - solange das Studium zeitlich überwiegt.
Bei einem Einkommen oberhalb der Minijobgrenze zahlst du als Werkstudent aufgrund der Beschäftigung Beiträge zur Rentenversicherung, bleibst aber in der studentischen Krankenversicherung. Ein Midijob löst also lediglich die RV-Pglicht aus und hat auf die KVdS keinen Einfluss.
Bei einem Minijob kannst du die RV-Pflicht abwählen. Das solltest du aber nicht tun, denn mit nur 3,6% (da der Arbeitgeber pauschal 15% zahlen muss) erwirbst du vollwertige Beitragszeiten, die für deine spätere Rente sehr wichtig werden können.