Bei Auto mit Gangschaltung während der Fahrt Gang raus nehmen und rollen lassen? Erlaubt?

7 Antworten

Erlaubt ist es. Einige Leute zählen immer verallgemeinert ein paar Gründe auf, warum man es nicht machen soll. Wenn die Strecke aber sehr lang leicht bergab geht mache ich es auch. Es gibt da Teilstrecken, die ich kenne, da kann man 2-3km problemlos rollen lassen. Und das drückt den Verbrauch .

Wenn es richtig steil bergab geht, sollte man es aber nicht machen, geht zu sehr auf die Bremsen. Aber wer nicht gerade erst 2 Wochen den Führerschein hat, weiss das auch.

Könnte der Motor ausgehen und dann die Lenkradsperre greifen?

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Und das drückt den Verbrauch .

Das macht es eben nicht.

Denn dann läuft der Motor im Leerlauf und verbraucht weiterhin Kraftstoff, auch wenn das nur wenig ist.

Lässt man aber den Gang drin dann wird der Motor mitgezogen - das aber ohne Kraftstoff zu verbrauchen denn durch die Schubabschaltung ist die Zufuhr abgeschaltet.

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@Crack

Schubabschaltung geht nur bis 1000U/min bzw. bei manchen auch nur bis 2000/min

**Wichtig ist allerdings, dass die Einspritzung etwas oberhalb der Leerlaufdrehzahl wieder einsetzt. Die Abschalt- und die Wiedereinschaltdrehzahl müssen nicht gleich sein. **

Quelle : http://www.kfz-tech.de/Schubabschaltung.htm

Bei meiner Antwort ging es um leichtes Gefälle. Beim leichten Gefälle wäre der Wagen wegen der Motorbremswirkung ruck zuck auf Standgasniveau, das bringt dann natürlich sowiso nichts, gegenüber dem Rollenlassen im Leerlauf.

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@janfred1401

Beim leichten Gefälle wäre der Wagen wegen der Motorbremswirkung ruck zuck auf Standgasniveau,

Man darf auch das Getriebe nutzen, also einen Gang höher schalten wenn die Bremswirkung zu stark sein sollte.

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@Crack

Einige Leute zählen immer verallgemeinert ein paar Gründe auf, warum man es nicht machen soll>

Das hatte ich gemeint, mit meinem Statement. Ich fahr seit 30 Jahren Auto und mache es wenn es sich anbietet. Wenn ich bei meiner "Hausstrecke" den größten Gang drinhabe und rollen lasse, komme ich vielleicht 300m. Wenn ich den Lehrlauf rein mache rollt er 3km. Das meinte ich, mit flachen Gefälle. Sicher würde ich bei 5% Gefälle oder mehr niemals den Gang rausmachen. Ich glaube du willst nicht verstehen, was ich meine.

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@Crack

Einige Leute zählen immer verallgemeinert ein paar Gründe auf, warum man es nicht machen soll>

Das hatte ich gemeint, mit meinem Statement. Ich fahr seit 30 Jahren Auto und mache es wenn es sich anbietet. Wenn ich bei meiner "Hausstrecke" den größten Gang drinhabe und rollen lasse, komme ich vielleicht 300m. Wenn ich den Lehrlauf rein mache rollt er 3km. Das meinte ich, mit flachen Gefälle. Sicher würde ich bei 5% Gefälle oder mehr niemals den Gang rausmachen. Ich glaube du willst nicht verstehen, was ich meine.

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Verboten ist das nicht. Doch fehlt dann bei Bedarf die Bremsleistung des Motors. Auch wirtschaftlich macht es keinen Sinn, da heutige Motoren mit einer Schubabschaltung ausgestattet sind und bei Bergab Fahrt ohne Gas die Kraftstoffzufuhr des Motors auf 0 setzen

Wenn der Verbrauch durch Schubabschaltung 0 wäre, geht der Motor aus... Schubabschaltung bedeutet also nicht "0" Verbrauch.

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@janfred1401

Solange der GAng drin ist, geht der Motor nicht aus, auch wenn Kein Benzin eingespritzt wird. Der Verbrauch ist DAnn "0"

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@janfred1401

Wenn der Verbrauch durch Schubabschaltung 0 wäre, geht der Motor aus... Schubabschaltung bedeutet also nicht "0" Verbrauch.


Da hat aber jemand keine Ahnung!

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Könnte der Motor ausgehen und dann die Lenkradsperre greifen? Denn dann wäre das Auto manövrierunfähig.

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@BensonStabler

Könnte der Motor ausgehen und dann die Lenkradsperre greifen?

Nein. Die Lenkradsperre hat auch nichts mit dem Laufen des Motors zu tun sondern mit einem gesteckten Zündschlüssel mindestens auf Position 1.

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Erlaubt, aber warum sollte man?

Wenn Du ein modernes Auto im Gefälle mit eingelegtem Gang "rollen" lässt, verbraucht es im Schiebebetrieb gar kein Benzin - wenn Du auskuppelst, hast Du den Leerlaufverbrauch. Den Gang eingelegt zu lassen ist also einfach besser.

Ja, darfst Du.
Es hat allerdings seine Gründe warum es "Fahrzeug" und nicht "Rollzeug" heisst.

das ist nicht verboten