Beauftragter im Unternehmen- Gleichstellungsbeauftragter, Umweltbeauftragter, Brandschutzbeauftragter, Arbeitsschutzbeauftragter in Personalunion ausführen iO?

2 Antworten

Ich kann den möglichen Interessenkonflikt nicht erkennen. Auf den spielst Du doch an? – Gleichstellung = Arb.N-Schutz. Arbeitsschutz = Arb.N.-Schutz. Brandschutz = Arb.N.-Schutz + Sachwert-Schutz. Umweltschutz: hier Schutz d. Unternehmens vor kommunalen oder Repressalien auf Landes- oder Bundesebene > schützt letzlich den Bestand d. Unternehmens, was den Arb.N. hilft.

Zur Abwägung etwaiger Interessenkonflikte kannst Du Dich am Betriebsverfassungsgesetz orientieren, dort § 5 Abs. 2 bis 4. Das heißt, dass in der vorliegenden Fragestellung lediglich für die Position d. Gleichstellungsbeauft. eine anderweitige Kollision denkbar ist (nämlich ggü. der Belegschaft, wenn der/die Gleichstellungsbeauftr. zugleich in leitender Position ist), nicht jedoch im Hinblick auf die anderen aufgeführten Funktionen.

Insbesondere greifen Umwelt-, Brand- und Arbeitsschutz ohnehin an vielen Schnittstellen ineinander, sodass eine Personalunion hier zwar auch dazu führen könnte, dass bestimmte Aspekte leichter (unterstelltermaßen versehentlich) übersehen werden, aber auch positiv bedeutet, dass an solchen Überschneidungspunkten keine Reibung aufgrund von Zuständigkeitsstreitereien aufkommen. Ich denke also, negative und positive Aspekte halten sich letztlich die Waage und sollten insgesamt nicht zu Nachteilen führen.

Und rein sachlich spricht nichts gegen eine solche Personalunion.

Ist okay für mich.