Baum fällen?

Norina1603  26.10.2023, 11:45

Welche Art, auch ein Obstbaum ist ein Laubbaum?

Oma1705 
Fragesteller
 26.10.2023, 17:47

Leider weiß ich nicht, wie der Baum heißt, er hat Blätter, die rot erscheinen, auf jeden Fall kein Obstbaum.

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Geh erstmal davon aus, dass du eine Genehmigung brauchst. Wir sind schließlich in Deutschland und du willst keine Strafe riskieren.

Die konkrete Information zum Fällen vom Bäumen im Gültigkeitsbereich eines Bebauungsplans, erfährst du aus der Baumsatzung deiner Kommune. Auch die Grenzwerte, ab wann es genehmigungsfrei ist.

Bei uns wärst du mit 51cm Stammdurchmesser auf 1,5m Höhe zum Beispiel genehmigungspflichtig. Bei Hasel oder Eibe, die mehrere Stämme haben, sogar bei weniger Durchmesser. Aber das kann deine Kommune selbst regeln.

Ich gehe davon aus, dass def Baum im Siedlungsraum steht, und ich beschraenke meine Antwort darauf.

Je nachdem wo du bist gibt es verschiedene Regeln. Im Ortsgebiet sind von vielen Gemeinden Baumschutzsatzungen erlassen. Diese greift meistens nicht bei Obstgehoelzen. Der Baumumfang, - durchmesser auf Brusthoehe gilt meistens als Bezugsgroesse.

Wenn Gefahren ausgehen (Aeste durch Sturm geschaedigt, Baum durch Stufm in Schraeglage gedrueckt) dringend rasch die Gemeinde benachrichtigen, da Gefahr im Verzuge und rasches Handeln notwendig ist.

50cm Durchmesser oder Umfang?

Im Garten, im Wald, auf der Obstwiese?

Was für ne Baumsrt?

Warum soll der weg?

Gibt es bei euch ne Baumschutzverordnung?

Wie gesund ist der Baum?

Wem gehört er überhaupt?

Gehört dir das Grundstück?

Oder bist du nur Mieter oder Pächter?

Fragen über Fragen, es gibt hier keine allgemeingültige Antwort!

Wäre es meiner würde ich ihn solang es iiiiiirgendwie geht behalten!!

Oma1705 
Fragesteller
 26.10.2023, 17:50

Es geht um einen Laubbaum, dessen Name mir nicht bekannt ist. Der Durchmesser ist knapp über 50 cm, nicht der Umfang. Er steht auf dem Rasen vor dem Haus, es ist ein Mehrfamilienhaus und mir gehören in diesem Haus 2 Wohnungen.

Meines Erachtens ist der Baum gesund, gehört nur mal wieder zurückgeschnitten, aber muss nicht gefällt werden. Es geht darum, dass ein Teil der Eigentümer will, dass der Baum stehen bleibt und ein Teil möchte ihn weg haben.

Von einer Baumschutzverordnung ist nichts bekannt.

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myotis  26.10.2023, 23:09
@Oma1705

Zur Verordnung frage bei der Stadt nach... Bzw. darf man wieso wo das ist?

Welche Argumente haben denn die Baumfeinde?

Ist das euer einziger Baum?

Wie sind die Mehrheitsverhältnisse?

Kannst du mal ein Bild von nem Blatt einstellen? Ist der Baum gegen- oder wechselständig (wie stehen die Blätter oder Knospen am Zweig?)

50cm Durchmesser ist eine schöner Baum, wäre doch schade drum!

Hat der Baum ne Spechthöhle oder ein Nest oder so? (Lebensstättenschutz nach Naturschutzrecht...)

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