Kann ich eine Baumersatzpflanzung wieder beseitigen?
Hallo, ich habe einen Laubbaum mit Genehmigung gefällt. Auflage Ersatzpflanzung. Nun will ich aber keinen neuen Baum groß werden lassen. Kann mir jemand verbieten die Ersatzpflanzung nach ein paar Jahren wieder zu beseitigen, natürlich bevor er wieder eine Fällgenehmigung braucht? Habe nur ein sehr kleines Grundstück, weswegen der alte Baum schon alles beschattet hat und weg sollte.
4 Antworten
Ein Alternativorschlag:
Steht in der Auflage (Gattung - Art 'Sorte')? Wenn nicht, würde ich einen Baum neu setzen, der langsam wächst.
Zum Beispiel:
Quercus robur 'Fastitigata Kloster' (dt. Säuleneiche)
Ist auch schnittverträglich.
Du musst den Baum nicht in deinen Garten pflanzen, es geht auch auf einem anderen Grundstück
In der Auflage zur Fällgenehmigung steht, wie lange Du die Existenz der Ersatzpflanzung nachweisen musst und was geschieht, wenn die Ersatzpflanzung eingeht. Wenn in der Genehmigung nicht steht findest Du diese Regelungen in der Baumschutzsatzung der Gemeinde oder im Landesnaturschutzgesetz.
Ob die zuständigen Behörden dies kontrollieren kann Dir niemand vorhersagen.
Suche einen Baum, der nicht gross waechst. Oder Du kannst vom Baustoffhaendler oder Gartenzentrum Stoff kaufen, damit man Unkraut kontrollieren kann. Wenn du den Loch mit diesem Stoff auskleidest, koennen die Wuerzel nicht gross wachsen, da bleibt der Baum ziemlich klein
wenn, das geht könnte ich ja auch im Wald einen Baum pflanzen oder?