Autoverkauf?

4 Antworten

Nein kann er nicht. Eigentümer ist der der den Kaufvertrag unterschrieben hat.

Eigentümer ist die Person, die im KFZ-Brief als Halter eingetragen ist.

Teddy42  23.02.2023, 16:49

Falsch

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menzinga  23.02.2023, 17:35
@Teddy42

"Der Fahrzeugeigentümer ist die Person, der das Auto rechtmäßig gehört. Sie ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) eingetragen – genauso wie alle anderen Eigentümer, denen das Auto bisher gehört hat. Nur der Eigentümer darf den Wagen verkaufen. "

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TheMonkfood  23.02.2023, 18:30
@menzinga
Der Fahrzeugbrief ist kein "Eigentumsnachweis" für das Fahrzeug. Eigentümer ist derjenige, der das Auto rechtlich erworben hat (z.B. durch Kaufvertrag, Erbschaft etc.). Der Eigentümer kann, muss aber nicht im Fahrzeugbrief eingetragen sein.
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Pensioner61  28.03.2023, 17:15

Hallo Menzinga,

im Kfz-Schein steht der Fahrzeughalter. So weit hast du Recht.

Bedeutet aber nicht, dass er auch der Eigentümer des Fahrzeugs ist.

Dies kann auch ein anderer sein, der dies auf Grund eines Kaufvertrages belegen kann.

Merke bei einem Fahrzeug können Fahrzeughalter, Versicherungsnehmer und Eigentümer 3 unterschiedliche Personen sein.

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Wer im KFZ Brief eingetragen ist, gilt als Eigentümer des Fahrzeuges. Dein Vater kann das Auto nicht gegen deinen Willen verkaufen. Wenn er die Kosten für Versicherung und Steuern nicht mehr übernehmen will, musst du diese eben bezahlen.

Pensioner61  28.03.2023, 17:16

Nein - leider falsch. Eigentümer muss nicht der Fahrzeughalter sein.

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Ich meine eher, dass er das nur so sagt, damit du zum Überlegen kommst.