Auto zurückgeben nach Kauf?
Moin.
Ich habe mir Mitte diesen Jahres einen gebrauchten Polo EZ 2000 bei einem Händler gekauft. Angemeldet etc fahre ich seit dem rum. Nach einiger Zeit nun wo jetzt Regelmäßig Regen fällt ist mir aufgefallen das Wasser ins Auto eindringt. Es ist nicht dicht + ein fensterheber ist defekt und die Batterie auch, obwohl sie zugesagt haben dies vor dem Kauf zu machen. Hat vorerst alles funktioniert aber macht sich jetzt bemerkbar.
Habe ich irgendwie die Möglichkeit den Wagen zurückzugeben, von denen reparieren zu lassen etc?
MfG
5 Antworten
Du hast zuerst mal ein Recht auf Nachbesserung. D.h. der Händler muss die Mängel auf seine Kosten beseitigen. Wenn der Kauf weniger als zwölf Monate her ist, müsste er auch beweisen, dass die Schäden erst nach dem Kauf entstanden sind, wenn er sich da rauswinden will (Neuregelung zur Beweislastumkehr ab 01.01.2022). Erst wenn ein Versuch zur Nachbesserung scheitert, hast du die Möglichkeit des Rücktritts vom Kaufvertrag.
Wer ist dein Vertragspartner?
Wenns im Kundenauftrag war, ist nichts zu machen.
Wenn der Händler der Vertragspartner ist und du eine Privatperson bist, hast du Gewährleistung.
Der Händler darf nachbessern oder das Fahrzeug zurücknehmen.
Direkt zurückgeben geht nur, wenn der Händler damit einverstanden ist.
Für die Nutzung darf der Händler natürlich was abziehen.
OH je, zurückgeben schon mal garnicht - du kannst auf deren Kullanz hoffen und sie reparieren dir das kaputte.aber nach nem 1/2 Jahr sieht das eher schlecht aus
Wenn beim Händler gekauft, dann hast du eine Gewährleistung. Innerhalb der ersten 6 Monate musst du nicht nachweisen, dass der Schaden bereits bei Übergabe bestand.
Insofern wäre das eine Möglichkeit, auf Mangelbehebung zu hoffen. Zurückgeben geht nicht ohne Weiteres.
Tatsache, ab 01.01.2022 beträgt das 12 Monate. Danke für die Anmerkung!
Du hast mindestens ein Jahr Gewährleistung auf den Wagen, d.h. der Verkäufer – sofern tatsächlich gewerblich – muss nachbessern. Batterie musst du belegen können, dass eine neue vereinbart war, ansonsten fällt die als Verschleißteil durch, dann musst du die zahlen. Defekte Fensterheber und vergleichbares geht aber auf Gewährleistung. Immer vorausgesetzt, du hast es noch nicht irgendwo anders instandsetzen lassen – denn der Verkäufer hat das Anrecht es selbst instandzusetzen.
Das mit den sechs Monaten ist hinfällig, das hat sich geändert – ich glaube schon zu Anfang letzten Jahres.