Auto von Deutschland nach Österreich importieren?

3 Antworten

Rechne dir mal vorher aus ob sich der Import auch rentiert.

es fallen einige Kosten an und dank Nova kosten die deutschen Autos dann so viel wie wenn du es direkt in AT kaufen würdest (wenn es nicht so wäre würde ja keiner in AT Autos kaufen...)

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/6/Seite.061520.html

Kauf des Kfz in einem EU-Land

Beim Kauf von Gebrauchtwagen ist die Mehrwertsteuer direkt bei der ausländischen Händlerin/dem ausländischen Händler zu entrichten und in Österreich ist keine Mehrwertsteuer mehr fällig.

Beim Kauf von Neuwagen ist bei der ausländischen Händlerin/dem ausländischen Händler grundsätzlich keine Mehrwertsteuer zu entrichten, jedoch in Österreich die Erwerbsteuer.

In beiden Fällen müssen Sie vor der Kfz-Zulassung im Inland die Normverbrauchsabgabe (NOVA) beim Wohnsitzfinanzamt entrichten.

Weitere Informationen über die Zuständigkeiten der Finanzämter finden sich auf USP.gv.at.

Folgende Papiere sollten Sie von der Verkäuferin/dem Verkäufer erhalten:

  • Kaufvertrag oder saldierte Rechnung
  • Fahrzeugpapiere (ausländisches Genehmigungsdokument im Original)
  • Ausgefüllte Garantiekarte, Serviceheft, Betriebsanleitung
  • Ausländischen Typenschein bzw. Kfz-Brief oder dergleichen
  • EU-Betriebserlaubnis (COC-Papier)

Überstellung des Kfz nach Österreich

Allgemeine Informationen

Soll ein Kfz, z.B. ein Auto, nach Österreich überstellt werden, muss es mit einem Kennzeichen versehen und versichert sein. Folgende Möglichkeiten bieten sich an:

  • Ausländisches Überstellungskennzeichen
  • Die ausländische Händlerin/der ausländische Händler besorgt ein Export- oder Überstellungskennzeichen mit entsprechender kurzzeitiger Haftpflichtversicherung. In Österreich darf damit grundsätzlich während der Dauer der Gültigkeit dieser ausländischen Kennzeichen, aber nicht länger als vier Wochen lang gefahren werden. Die Frist kann um weitere vier Wochen verlängert werden, wenn es zu Wartezeiten durch die Behörde kommt, wobei auch die ausländische Frist zu beachten ist. Es gilt jene Frist, deren Ablauf zuerst eintritt.
  • Österreichisches Überstellungskennzeichen
  • Das grüne Überstellungskennzeichen beantragen Sie in Österreich. Es wird für höchstens 21 Tage ausgegeben.
  • Österreichisches Probefahrtkennzeichen
  • Das blaue Probekennzeichen ist nicht in allen EU-Ländern zulässig.
  • Reguläres ausländisches Kennzeichen (Zulassung im Ausland) oder reguläres österreichisches Kennzeichen (Zulassung in Österreich vor der Überstellung)
  • Auf einem Anhänger oder Schleppen mit Seil

Fahrzeugtypisierung

Allgemeine Informationen

Vor der Zulassung des importierten Fahrzeugs (z.B. Auto oder Motorrad) ist bei Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis die Eintragung der Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank erforderlich. Die Generalimporteurin/der Generalimporteur gibt diese Daten ein und stellt einen Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank her. Falls die Generalimporteurin/der Generalimporteur keine Ermächtigung für die Dateneingabe hat oder nicht unverzüglich tätig wird, ist für die Dateneingabe der Landeshauptmann zuständig.

Bei Fahrzeugen ohne EU-Betriebserlaubnis ist nach wie vor eine Einzelgenehmigung durch den Landeshauptmann (Typisierung) erforderlich.

Informationen zu Einzel- oder Ausnahmegenehmigungen sowie weitere Informationen zum Import von Kraftfahrzeugen finden sich bei den technischen Prüfstellen des Amtes der jeweiligen Landesregierung.

Kfz-Zulassung im Inland

Vor der Zulassung des importierten Fahrzeugs muss jene Person, auf die das Kfz erstmals zugelassen wird, die Normverbrauchsabgabe (NOVA) selbst berechnen (Formular "NOVA 2") und an das Wohnsitzfinanzamt entrichten.

Mit der Bestätigung des Finanzamtes über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe (NOVA) sowie der 20-prozentigen Erwerbsteuer (bei Import von Neuwagen) erfolgt die Kfz-Zulassung.

ruf deinen zoll an

dancefloor55  06.06.2018, 09:22

du weißt schon das sowohl Deutschland als euch Österreich zu EU gehören und es da keine Zölle gibt?

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