Auto verkaufen ohne KFZ Brief?

10 Antworten

Salue

Nachdem ich etwas auf den Paragraphen herumgeritten bin, nun zum Tipp:

Ich habe, wenn ich einen Käufer gefunden habe, es immer so gemacht. Wir haben das auch schriftlich miteinander im Voraus festgelegt:

Bei der Leasingbank bittet man, die Ablösesumme zu berechnen und die Kontoverbindung anzugeben. Der Käufer überweist nun den abgemachten Kaufpreis. Die Ablösesumme überweist Du sofort an die Leasingfirma. Die bestätigen Dir, dass Du nun Eigentümer geworden bist. Nun kann kannst Du den Wagen beim Amt abmelden und der Käufer kann ihn, mit den abgegebenen Papieren, sofort zulassen.

Er kann ihn dann mit seiner Zulassung bei Dir abholen.

Das "Spielchen" habe ich Jahreswagen der neusten Modelle jahrelang gemacht. Im Idealfall ist die Ablösesumme sogar tiefer als der Verkaufspreis. In diesem Fall hast Du mehr Geld in der Kasse und brauchst kein Kapital.

Tellensohn  

Oder kann er erst das Auto mit Brief weiterverkaufen?

Ja, weil es ihm erst nach vollständiger Bezahlung gehört und der Käufer es ohne Brief gar nicht ummelden könnte.

Und außerdem würde sich kein Käufer auf sowas einlassen.

erdbeerfresh 
Fragesteller
 02.05.2020, 18:50

Ach so okay alles klar, Danke

0

Er wird mit der Bank sprechen müssen, wenn der Käufer das Geld direkt an sie bezahlt, und der Kredit damit getilgt wäre, würde sie den Brief sicherlich frei geben.

Anders wirds nicht gehen. Das Auto ist nunmal die Sicherheit für den gewährten Kredit. Falls Dein Freund seine Raten nicht mehr zahlen kann, holt sich die Bank das Auto zurück.

Genau deshalb behält sie ja den Brief, damit das Auto nicht weiterverkauft werden kann.

der Käufer freut sich, Fahrzeug kann nicht umgemeldet werden. Du kannst nur abmelden. Er müsste noch darauf mind. 2 Jahre warten

bei der Bank den Brief auslösen, d.h. den Kredit tilgen.

oder soll der Käufer solange mit deinen Kennzeichen fahren ... du bekommst jedes Bussgeld was anfällt.

Das Auto ist offenbar sicherheitsübereignet. Der Halter könnte das Auto dennoch verkaufen. Allerdings erwirbt der Käufer kein Eigentum an der Sache, da es ein bösgläubiger Erwerb (wegen fehlender Zulassungsbescheinigung Teil 2) wäre.

Evtl. wäre der Halter sogar wegen Unterschlagung dran.