Auto im ausland anmelden aber in deutschland fahren geht das?

5 Antworten

Kommt drauf an wo Du mit ersten Wohnsitz gemeldet bist. Wenn das Deutschland ist, dann musst Du es auch da anmelden, sofern Du der Halter sein sollst.

Gaskutscher  06.01.2020, 13:55

Es gibt keinen "ersten und zweiten" Wohnsitz im Bezug auf Inland und Ausland.

Jeder Wohnsitz ist für das jeweilige Land der "Hauptwohnsitz".

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Bulletproofed  06.01.2020, 22:33
@Gaskutscher

Das ist so nicht ganz korrekt. Also Hauptwohnsitz bzw. Erstwohnsitz ist der Ort bzw. das Land an dem man sich mindestens 183 Tage im Jahr aufhält und folgedessen auch dort seine Seutern zu entrichten hat.

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Gaskutscher  07.01.2020, 18:35
@Bulletproofed

Nur so funktioniert es eben aus Sicht der anderen Staaten nicht. ;)

Wer zwei Wohnsitze hat -> für das jeweilige Land ist es immer der im eigenen Land welcher zählt. Blöd wenn man in .at und .de eine Wohnung hat und beide nutzt.

Für Deutschland: Wer fünf Tage die Woche im Ausland ist, aber an den Wochenenden zum Wohnsitz in Deutschland kommt und Freunde und Familie "besucht" -> für Deutschland ist dann der Lebensmittelpunkt immer noch in Deutschland.

Österreich sieht das allerdings anders: Wer 5 Tage in .at und nur 2 Tage in .de ist -> der hat seinen Lebensmittelpunkt natürlich in Österreich. :)

Daher ist es wichtig das vorhandene Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten. Wer z.B. in .at sein Einkommen besteuert muss es natürlich in .de nicht nochmals besteuern.

Aber: Das ist Steuerrecht. Nicht Zulassungsrecht.

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Gaskutscher  07.01.2020, 22:44
@Bulletproofed

Nein.

Aber wenn man bereits mehrmals außerhalb von .de gearbeitet hat - inkl. Wohnsitz dort - sowie deutsche Freunde und Bekannte hat die genau dies machen -> ist man im Thema. ;)

Und: Viele machen es falsch aus Unwissenheit. Dadurch wird es trotzdem nicht richtig.

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Legal? Nein. Illegal? Ja.

Wenn du keinen permanenten Aufenthalt im Ausland hast und nur als Grenzgänger nach Deutschland kommst -> dann muss dein Fahrzeug im Ausland angemeldet sein.

Wenn der gewöhnliche Standort des Fahrzeugs in Deutschland liegt und der Halter in Deutschland einen Wohnsitz hat muss es in Deutschland angemeldet sein.

Fristen wenn man umzieht oder einen zweiten Wohnsitz im Ausland hat:

Österreich: 1 Monat.
Deutschland 6 Monate.

Wer sich in Österreich anmeldet muss sein Fahrzeug - bei gewöhnlichem Standort in Österreich - binnen eines Monats auf Österreich umgemeldet haben. Sonst wir's teuer.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe regelmäßig damit zu tun. ;)
Lkwfahrer1003  06.01.2020, 22:02

Und wenn ich meinen Lebensmittelpunkt im EU Ausland habe , muss ich mein Fahrzeug auch im EU Ausland anmelden .

Besitze ich einen Zweitwohnsitz in Deutschland , so muss ich mein Auto nur ummelden wenn ich länger als 6 Monate in Deutschland verweile oder das Auto überwiegend am Zweitwohnsitz verbleibt .

Wenn mein Hauptwohnsitz z.B. in Polen habe und meinen Urlaub an meinem Zweitwohnsitz in Deutschland mache , muss ich mein Auto nicht ummelden sofern der Urlaub keine 6 Monate übersteigt .

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Wenn du in Deutschland lebst geht das für 3 Monate dann musst es ummelden

Wahrscheinlich musst du in dieses Ausland irgendeine Verbindung haben. Staatsbürgerschaft, Wohnsitz, Firma....

Über irgendeine Konstruktion geht das sicher, aber ob der Aufwand lohnt....

Wenn du dein Hauptwohnsitz auch im EU Ausland hast .

Gaskutscher  06.01.2020, 13:56
Nein.

Er darf gar keinen Wohnsitz in Deutschland haben.

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Lkwfahrer1003  06.01.2020, 22:03
@Gaskutscher

Sorry aber du irrst dich !!

Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983

Inhaber eines Zweitwohnsitzes
In einem Land, in dem Sie nur einen Zweitwohnsitz oder eine Ferienwohnung haben, brauchen Sie Ihr Auto in der Regel nicht anzumelden und auch keine Steuern dafür zu zahlen. Wenn Ihr Auto jedoch auf Dauer am Ort Ihrer Ferienwohnung verbleibt, müssen Sie dort unter Umständen eine Zulassungssteuer entrichten, selbst wenn Sie in Ihrem Heimatland bereits eine Zulassungssteuer entrichtet haben.
Als Inhaber eines Zweitwohnsitzes brauchen Sie keine Kraftfahrzeugzulassungssteuern zu zahlen, wenn Sie
sich weniger als sechs Monate pro Jahr im anderen Land aufhalten;
Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem anderen EU-Land haben und dies mit einem gültigen Dokument nachweisen können;
Ihr Auto nur für private Zwecke nutzen;
Ihr Auto nicht an dort ansässige Personen verkaufen, vermieten oder verleihen.
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Gaskutscher  07.01.2020, 18:42
@Lkwfahrer1003

Das erkläre dann mal bitte einem österreichischen Beamten. ;)

Nochmal: Du kannst nicht ausschließlich die deutsche Rechtsprechung auf jedes EU-Ausland anwenden.

Beispiel Österreich: Der Arbeitsort zählt als Lebensmittelpunkt da er i.d.R. die meiste Zeit der Woche auch der tatsächliche Aufenthaltsort ist.

Zum Einlesen:

https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/austria/index_de.htm

https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/an__abmeldung_des_wohnsitzes/Seite.1180230.html

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Lkwfahrer1003  07.01.2020, 21:41
@Gaskutscher

Und wo hat er geschrieben das er in Österreich seinen Lebensmittelpunkt haben möchte ?

Und warum sollte ich mich um das Recht in Österreich kümmern ?

Das steht hier in der Frage nicht zur Diskussion , es geht hier um Deutschland !

Oder sollten wir jetzt auch auf das Recht in Afrika oder China hinweisen ?

Und selbst aus deinem Link :

Menschen, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben, dürfen ein Kraftfahrzeug oder einen Anhänger mit ausländischen Kennzeichen einen Monat lang in Österreich verwenden.

geht hervor , das dies nur der Fall ist , wenn man seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt .

Wenn ich 5 Monate Urlaub in Österreich mache und meinen Hauptwohnsitz in Polen habe , muss ich mein Fahrzeug eben nicht ummelden !

Außerdem bricht EU Recht, Nationales Recht

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Gaskutscher  07.01.2020, 22:55
@Lkwfahrer1003
Außerdem bricht EU Recht, Nationales Recht

Allerdings solltest du darauf achten was du zitierst:

Richtlinie 83/182/EWG des Rates vom 28. März 1983 über Steuerbefreiungen innerhalb der Gemeinschaft bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel

WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?
Sie zielt darauf ab, die steuerlichen Behinderungen betreffend die vorübergehende Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel in die Europäische Union (EU) durch die Harmonisierung der einzelstaatlichen Steuervorschriften zu beseitigen.

Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/LSU/?uri=CELEX:31983L0182

Steuerrecht - kein Melderecht.

Bei der vorübergehenden Einfuhr dieser Verkehrsmittel zur privaten Nutzung wird je Zwölfmonatszeitraum für höchstens sechs Monate eine Steuerbefreiung gewährt, sofern die Privatperson, die das Fahrzeug einführt, ihren gewöhnlichen Wohnsitz in einem anderen Land als dem der vorübergehenden Einfuhr hat.

Quelle: ebd.

Zudem sollte man schauen ob sie noch gültig ist - bzw. was davon:

Mit der Binnenmarkt-Richtlinie wurden verschiedene andere Richtlinien, die mehrwertsteuerliche Vorschriften für den innergemeinschaftlichen Warenverkehr enthalten, ganz oder teilweise aufgehoben. Hierbei handelte es sich um:
Richtlinie 83/181/EWG ( Rz. 400ff.),
17. EWG-Richtlinie ( Rz. 389ff.),
Richtlinie 74/651/EWG ( Rz. 397ff.),
Richtlinie 83/182/EWG ( Rz. 402ff.),
Richtlinie 83/183/EWG ( Rz. 404ff.),
Richtlinie 69/169/EWG ( Rz. 396).

Quelle: https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-kanzlei-edition/schwarzwidmannradeisen-ustg-mwstsystrl-einfuehrung-in-31-richtlinie-91680ewg-binnenmarkt-richtlinie_idesk_PI5592_HI7251321.html

Siehe da:

Die mehrwertsteuerlichen Vorschriften traten mit Ablauf des 31.12.1992 mit dem Wegfall der Grenzkontrollen im Europäischen Binnenmarkt ab 1.1.1993 außer Kraft.

Also nicht einfach was herauspicken sondern genau schauen was geregelt wird und ob es überhaupt noch gültig ist.

Ansonsten kommt bei dir noch eine Holde um die Ecke und verklagt dich nach § 1300 BGB. ;)

(1) Hat eine unbescholtene Verlobte ihrem Verlobten die Beiwohnung gestattet, so kann sie, wenn die Voraussetzungen des § 1298 oder des § 1299 vorliegen, auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld verlangen.
(2) Der Anspruch ist nicht übertragbar und geht nicht auf die Erben über, es sei denn, daß er durch Vertrag anerkannt oder daß er rechtshängig geworden ist.

Das waren noch Zeiten... Also vor 1998 jedenfalls. :D

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