Auto fahren ohne Führerschein auf einem freien Platz?
Guten Abend.
Eine Freundin von mir hat seit einem Jahr einen Führerschein + Auto. Ich (19) habe nichts von beidem.
Sie hat mir angeboten, dass ich mal mit ihrem Auto fahren kann und sie mir das alles erklärt.
Das es auf der Straße illegal ist, ist klar. Aber wie sieht es auf Übungsplätzen aus? Oder auf leeren Parkplätzen an einem Sonntag? Wenn man halt keine Gefährdung ist.
LG
8 Antworten
Auf z.B. großen Parkplätze von Supermärkten wäre es eine Straftat im Sinne von Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Deine Freundin bekäme ebenfalls eine Anzeige, da sie dir das Auto zur Verfügung gestellt hat.
Für dich käme wahrscheinlich eine Führerscheinsperre für die nächsten Jahre zusätzlich zu einer Geldstrafe. Außerdem ist das eine Straftat.
Aber wie sieht es auf Übungsplätzen aus?
Das ist erlaubt.
Oder auf leeren Parkplätzen an einem Sonntag?
Das gilt als Fahren ohne Führerschein. Erlaubt ist das Fahren nur auf "umfriedeten Grundstücken", die für andere nicht ohne weiteres zugänglich sind. Das ist auf Parkplätzen praktisch nie der Fall, denn die können sowohl andere Autos als auch Fußgänger betreten.
Wenn mans genau nimmt hast du natürlich Recht. Fahren ohen Führerschein wäre ja, wenn man einen hat, aber nicht dabei hat. Kostet 10,-
Aber wie sieht es auf Übungsplätzen aus?
Gibt es extra dafür und ist da auf dem befriedeten Platz erlaubt.
Oder auf leeren Parkplätzen an einem Sonntag? Wenn man halt keine Gefährdung ist.
Nicht erlaubt, da kommt auf dich sowie auch auf deine Freundin eine Strafe nach StVG §21 (Fahren ohne Fahrerlaubnis) zu: https://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__21.html
Das geht. Ein Platz sollte es sein der im Privatbesitz ist und dessen Eigentümer sein Ok gegeben hat.
Dazu muss das Grundstück vollständig eingezäunt und abgeschlossen sein. Ist das Tor offen oder kein Zaun drum rum, gilt das ganz als öffentlicher Raum
Nein nein nein. Du darfst nur auf ADAC Verkehrsübungsplätzen fahren oder auf einem komplett abgeschlossenen Privatgrundstück. Dieses muss vollständig eingezäunt und auch das Zufahrtstor muss abgeschlossen sein.
Parkplätze und ähnliches sind absolut tabu
Ich glaube das Zweite gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis, und ist somit deutlich problematischer. ;-)