Auto abgeschleppt wegen Dreharbeiten?
Hallo, ich habe eine Frage: Folgende Situation:
Ich habe am Sonntag Abend (07.11) mein Auto in einer Straße in Hannover geparkt, wo viele Parkbuchten vorhanden sind.
Heute morgen rief meine Freundin an, das Auto sei nicht mehr da - bzw. gar keine Autos! Die ganze Straße wurde wohl vom 08-09.11 gesperrt wegen Dreharbeiten. Mir ist keinerleich solches Schild aufgefallen, den vielen anderen, die in der Straße parkten, wohl auch nicht (die Frau von der Polizei bestätigte mir, dass viele Autos dort weg bewegt wurden!). Noch dazu kommt, dass die zwei Wochen davor im Urlaub war, sodass ich natürlich da gar nicht mitbekommen habe, dass ein solches Schild aufgestellt wurde.
Das Auto kann ich wohl vom Schützenplatz abholen (ca. 1,5 km entfernt). Rechnung wird kommen. Nun die Frage: kann ich (je nach Höhe der Rechnung) irgendwie Einspruch einlegen, da das Schild evtl. nicht gut sichtbar war? Oder gibt es da keine Chance? Hatte einfach echt Pech: Zwei Wochen zuvor im Urlaub und Sonntag Abend haben dort noch sehr viele Autos geparkt (nicht weniger als sonst) sodass mir nichts komisch vorkam...
So sieht die Straße übrigens aus, es gibt viele Parkplätze, und Sonntag Abend stand fast noch alles voll (Abend vor der Sperrung)
8 Antworten
Noch dazu kommt, dass die zwei Wochen davor im Urlaub war, sodass ich natürlich da gar nicht mitbekommen habe, dass ein solches Schild aufgestellt wurde.
öffentlicher Parkraum - spätestens alle 3-4 Tage sollte man nach dem Auto sehen, ob sich was geändert hat. Es kann immer eine Baumaßnahme entstehen, das wird vorher angekündigt, in dem Falle eben die Filmaufnahmen.
das kann auch ein Freund/Familienmitglied sein, das wurde versäumt.
Das Fahrzeug wurde NUR umgesetzt, Rechnung zahlen und gut.
Okay - dann habe ich wohl einfach Pech :-/ Dann kann ich wohl nur hoffen, dass die Rechnung nicht allzu hoch ausfällt und die wenigstens etwas kulant sind, da scheinbar ja auch sehr viele Autos abgeschleppt wurden.
das Schild wurde bestimmt übersehen,
ohne Schild gibt es keinen Grund auch nur ein Fahrzeug abzuschleppen oder umzusetzen.
Sonntag durfte dort noch geparkt werden, Montag eben nicht mehr
Ich habe in Erinnerung, dass ein solches Schild früh genug aufgestellt werden muss.
Soweit ich mich erinnern kann waren es irgendwas mit 48h oder 72h vorher, welche zwischen dem Aufstellen des Schildes und dem Abschleppvorgang vergangen sein müssen. Daher würde ich nun mal ganz genau nachforschen wie lange das Schild dort steht!
Das es dir nicht aufgefallen ist, heißt ja nicht das es nicht da war.
Die Schilder werden einige Tage vorher aufgestellt, und es wird dokumentiert, wer zum Zeitpunkt des Aufstellens dort stand. Wenn das so gelaufen ist, hat du keine Chancen, dagegen anzugehen.
Ob es so gelaufen ist, kannst du prüfen.
Es gilt hierbei in der Rechtsprechung (leider) die Ansicht, dass man jedem zumuten kann, nach seinem Auto, geparkt im öffentlichen Verklehrsraum, alle 3 oder 4 Tage zu schauen.
Du warst im Ulraub, 2 Wochen, in der Zeit hat man die Schilder wohl aufgestellt und wenige Tage danach abgeschleppt.
Und Du zahlst das, klar, Du hast nicht nach geschaut - egal ob Du das überhaupt konntest.
Wenn du an einer Stelle ohne zeitliche Einschränkungen geparkt hast und erst danach das Verbot angeordnet wurde, musst du keine Rechnung bezahlen. Das Problem wird der Nachweis sein.
Er hat das Auto ja am 7.11. abgestellt, entweder er sah das Schild nicht, oder es war noch keines da.