Auszubildenenvertrag

8 Antworten

Warum schickst du ihm das nicht und fertig. Tut dir nicht weh, ist sogar schneller erledigt und macht weniger Ärger. Man muss doch nicht wegen jedem Zettel streiten.

Auf der Grundlage des Ausbildungsvertrages muss wohl der Unterhalt neu berecĥnet werden, wenn der Sohn dann Einkommen (Ausbildungsvergütung) hat.

Das ist rechtlich nicht zu beanstanden und der Vater hat einen Anspruch, den Ausbildungsvertrag hierfür zu erhalten.


Lilienthal1976 
Beitragsersteller
 15.06.2025, 11:19

Den Vertrag hat das Jugendamt zum berechnen, deshalb meine Frage

Lilienthal1976 
Beitragsersteller
 15.06.2025, 11:30
@AngiedieSchlaue

Deshalb kann er sich das ja auch beim Jugendamt erfragen. Es gibt Gründe warum kein Kontakt besteht

AngiedieSchlaue  15.06.2025, 11:42
@Lilienthal1976

Du hast gefragt - ich habe geantwortet. Was Du aus meiner Antwort machst oder nicht, ist ganz allein Deine Sache.

Und damit bin ich auch raus.

Er hat natürlich ein Recht darauf, denn ob das Jugendamt immer auch alles korrekt berechnet kann man nicht wissen, also Kopie vom Azubivertrag machen und dem Kindsvater zukommen lassen.

Denn durch die Azubivergütung muss dann ja neu berechnet werden, von der Nettovergütung bleiben im Regelfall nur pauschal 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen, die bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.

Mit dem Azubivertrag kann er sich dann selber einen Anwalt nehmen und den dann evtl.noch zu zahlenden Unterhalt nach seinem bereinigten Nettoeinkommen berechnen lassen.

Solange das Kind noch minderjährig ist und in deinem Haushalt lebt und gemeldet ist, darf dann die bereinigte Nettovergütung unter Berücksichtigung der 100 Euro Freibetrag nur hälftig auf den Barunterhalt vom Vater angerechnet werden.

Die andere Hälfte auf deinen Naturalunterhalt, den Du durch wohnen, verpflegen usw.erbringst.

Von Experte isomatte bestätigt

Er muss natürlich informiert werden was das Kind an Ausbildungsvergütung bekommt, da damit ja auch eine Neuberechnung ins Haus steht.

Denn bis auf 100 EUR wird die Ausbildungsvergütung dann hälftig angerechnet als Einkommen des Kindes.

Also Kopie machen und zusenden! Und JEDE Änderung wie z.B. Abbruch der Ausbildung oder Beendigung der Ausbildung dann ebenfalls unverzüglich mitteilen.

Und es reicht NICHT dem Jugendamt eine Kopie zu senden. Denn ER muss es ja Schwarz auf Weiß zu sehen bekommen mit der Ausbildungsvergütung. Uninteressant dabei warum es keinen Kontakt mehr gibt.

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen
Ich will kein Fass aufmachen.

Dann mach das auch nicht, kopiere den Vertrag, verschick das elektronisch und gut ist.

oder muss er ihn sich selber besorgen

Wie denn außer bei dir/deinem Sohn?Anscheinend habt ihr kein gemeinsames Sorgerecht (denn dann hätte der Erzeuger ja mit unterschreiben müssen und somit Kenntnis).

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme