Ausversehen bei Ebay zu günstig eingestellt?

4 Antworten

Der Käufer hat Anspruch auf die Ware. Du musst sie ihm zum bezahlten Preis zusenden.

Jetzt droht der mir mit Ebay und das wir einen Kaufvertrag haben...

Das hat der Käufer nur falsch formuliert. ebay hat keine Rechtskraft.

Aber der zwischen Dir und dem Käufer gem. BGB geschlossene Kaufveertrag schon:

https://dejure.org/gesetze/BGB/433.html

Und damit kann er Dich zivilrechtlich zur Lieferung oder Zahlung einer Ersatzlieferung verklagen. Und er würde jeden Prozess gewinnen.

Also: Liefere aus.

lulo1 
Fragesteller
 05.12.2022, 11:23

Aber wenn er noch nicht gezahlt hat

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lulo1 
Fragesteller
 05.12.2022, 11:23
@lulo1

Zusätzlich hat davor jemand diese neue "Sofort Kaufen" Funktion benutzt

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lulo1 
Fragesteller
 05.12.2022, 11:24
@lulo1

Nur der war so lieb und meinte dass es ok ist wenn es ein Versehen war

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picasso22  05.12.2022, 11:25
@lulo1

Du willst ihm was zurückzahlen obwohl er noch nicht bezahlt hat?

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lulo1 
Fragesteller
 05.12.2022, 11:27
@picasso22

Nein, Entschuldigung. Er meint er hätte schon bezahlt jedoch ist die Zahlung immernoch nicht da...

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haikoko  05.12.2022, 11:31
@lulo1

Zur Fülle Deiner Kommentare:

Erster Kommentar:) Dann gibt es nichts zurückzuzahlen, der Kaufvertrag ist trotzdem gültig.

Zweiter Kommentar:) Wenn Du dieser Sofortkauf Funktion zugestimmt hast, hast Du einen äleren Kaufvertrag. Lies bitte hier nach:

https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/hilfe/sicher-bezahlen/wie-funktioniert-direkt-kaufen/

Du muss klären, wo eine ebvnetuelle Zahlung ist.

Ditter Kommentar:) Dann war der Käufer mit Deinem Verkaufsrücktritt einverdstanden

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haikoko  05.12.2022, 11:33
@lulo1

Dein vierter Kommentar: Dann beschäftige Dich damit, wo das Geld ist. Du hast einer Zahlungsweise zugestimmt, von der Du nicht verstanden hast:

https://themen.ebay-kleinanzeigen.de/sicher-bezahlen/

Es ist immer schön, wenn man von der Fülle der Rückfragen erschlagen wird, obwohl korrekte Antworten erwartet werden und dirse formuliert werden müssen.

Und wi4e sich hier herausstellt: Es handelt sich um ebay Kleinanzeigen. Einer vollkommen anderen Verkaufsplattform als ebay.

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Mayukina  05.12.2022, 11:35
@lulo1

Der Kaufvertrag wurde abgeschlossen, sobald sein Geld auf deinem Konto ist, musst du ihm die Ware zusenden. Vorher würde ich das nicht machen. Schick er dir kein Geld bzw du hast keine Buchung auf dem Konto und er zahlt nicht binnen 14 Tage, sollte sich die Sache doch erledigt haben. Dann kannst du das Produkt an jemanden anderen verkaufen.

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haikoko  05.12.2022, 11:37
@Mayukina

Falsch. Hier wurde ein Zahlungsdienstleister dazwischengeschaltet. Der Verkäufer muss sich erst einmal darum kümmern. Er schliesst hier Kaufverträge zu Bedingungen ab, die er nicht kennt.

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haikoko  05.12.2022, 11:39
@Mayukina

Und noch mehr falsch:

er zahlt nicht binnen 14 Tage, sollte sich die Sache doch erledigt haben. Dann kannst du das Produkt an jemanden anderen verkaufen.

Ein Kaufvertrag muss erst gelöst werden und davor steht die Fristsetzung zur Zahlung.

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Was kann ich machen?

Deine Vertragspflichten gemäß BGB zu erfüllen, da Ihr einen Kaufvertrag habt.
Für Fehler beim Verkäufer kann man wenig machen, außer dass es für dich teuer werden kann wenn der Käufer dich tatsächlich verklagen sollte.

Schreib doch nicht eBay, wenn Du eBay Kleinanzeigen meinst.

Das sind zwei völlig verschiedene Plattformen, die außer dem Namen eBay nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun haben.

Klicken: Die Unterschiede zwischen eBay und eBay Kleinanzeigen

Aber wie auch immer:

Mir ist es absolut schleierhaft, warum fast jeder eBay Kleinanzeigen für einen rechtsfreien Raum hält:

Nein, da entsteht kein Kaufvertrag!

Nein, ein Kaufvertrag muss immer schriftlich geschlossen werden!

usw, usw.

Große Irrtümer, die extrem teuer werden können...

Auch hier werden nämlich rechtsgültige Kaufverträge nach dem BGB geschlossen.

Klicken: Alles zum Thema Kaufvertrag

Klicken: Kaufvertrag bei eBay Kleinanzeigen

Klicken: Mündlicher Kaufvertrag: Rechtskräftig oder nicht?

Und diesen Kaufvertrag könnte der Käufer auch ganz leicht einklagen.