Austritt bzw. Verzicht aus Erbengemeinschaft?
Habe durch Bescheid der Festsetzung des Grundsteuerwerts vom Finanzamt Kenntnis erhalten, daß ich 1/14 eines 235 qm Gartengrundstücks besitze. Bodenrichtwert 6 Euro/qm !!! Der Erbfall war vor 11 Jahren und ging an mir vorbei. Einige aufgeführte Mitbesitzer sind wiederum bereits tod. Nun fand ich heraus dass meine Schwester einfach nix gemacht hat als der Erbfall eintrat. Sie nutzt den Garten .Kontakt gleich null. Selbst eine Wohnungsgesellschaft in Sachsen besitzt 1/14. Wie komme ich da raus ?
3 Antworten
Zum Ausschlagen der Erbschaft ist ist es längst zu spät. Warum auch, das Grundstück wird je irgendeinen Wert darstellen.
Wenn die Erbengemeinschaft sich nicht einig ist, bzw. untätig, gibt es einen Weg, den jedes Mitglied der Erbengemeinschaft einschlagen kann:
Geh zum Anwalt oder Notar und verlange "die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft" .. dann können sich die anderen zusammensetzen, einer übernimmt und zahlt die anderen aus. Oder es kommt zur öffentlichen Versteigerung. Die Miterben dürfen da natürlich mitbieten. Wenn keiner Interesse hat geht es für 1000 Euro weg, das dürfte dann motivieren es nicht dazu kommen zu lassen.
Im übrigen kannst du Miete oder Pacht verlangen für deinem Anteil.
Vielen Dank. Das Grundstück ist echt nichts wert. Ein Garten von 235 qm in einer Anlage. Die Hütte ist 30 Jahre alt und kein Wasseranschluss. Eine Auseinandersetzung kostet mehr als das Grundstück wert ist. Habe dem Finanzamt jetzt per 1.1.22 die Daten für die Berechnung des Grundsteuerwerts übermittelt. Es hat einen Bescheid erlassen als bebautes Grundstück mit Festem Gartenhaus .....es kamen 8 Euro für die Berechnung der Grundsteuer raus. Ich würde aus dem Pool der Erben als einziger mit Steuernummer gefischt lt. Finanzamt rein zufällig. Andere Erben sind bereits wiederum verstorben. Es ist sogar eine städtische Wohnungsgesellschaft mit 1/14 dabei, da von diesem Erben selbiges abgelehnt wurde. Ein Verstorbener steht mit 1/2 drin. Alles verwirrend. Das Grundstück wird aber genutzt von meiner Schwester 1/14 zu der aber keine Verbindung besteht. Klare Frage an Sie: Kann ich ihr meinen Anteil schenken ? Ohne weitere Kosten ?
Ich würde mich mal erkundigen, aus was das Erbe hier neben dem Garten noch besteht; damit du eine wahrhaftige Grundlage für deine Entscheidung hast.
Du kannst das Erbe in der Gesamtheit ausschlagen. Dazu darf deine Info darüber nicht älter als 6 Wochen sein.
Du kannst deinen Garten-Anteil an jemanden anderen schenken oder verkaufen (braucht Notar und dann Übertrag im Grundbuch).
Du kannst mit deiner Schwester und den anderen Erben in Kontakt treten, um passende Lösung zu finden. Vielleicht dann an deine Schwester deinen Anteil verkaufen/schenken.
Na ja irgendwer hat sich ja zumindest teilweise gekümmert, sonst würdest du nicht im Grundbuch stehen. Warum hat deine Schwester nichts gemacht, du hättest dich doch genauso kümmern können.
Als erstes einen Grundbuchauszug einfordern, vielleicht hast du ja noch mehr Grundbesitz geerbt.
Dann ist die Frage - auf Grund welcher Erbfolge bist du hier rein gerutscht, was gab es nach dieser Person sonst noch zu erben.
Vielleicht kommt dies hier in Betracht:
Wenn du tatsächlich mit einem Bruchteil im Grundbuch eingetragen bist - kannst du den Bruchteil auch verkaufen.
Bist du in der Erbengemeinschaft - bleibt nur die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft. Allerdings musst du dafür zuerst die Erben der bereits verstorbenen Eigentümer ermitteln.
Kümmer dich, so ein Chaos vererbt man nicht,.wird ja nicht besser mit der Zeit und löst sich nicht von selbst.