Ausgleich Samstag-Arbeit
Mein Freund muss 42,5 Wochenstunden arbeiten. Um diese zu erreichen, muss er 2 -3 mal pro Monat auch samstags bis Mittag arbeiten gehen. Lt. AV sind Montag bis Samstag regelmäßige Arbeitstage. Hat er trotzdem Anspruch auf einen Freizeit-Ausgleich bzw. Anspruch auf eine bestimmte Stundenanzahl Freizeit? Es handelt sich um eine Firma in der Rohstoff/Recycling-Branche ohne Betriebsrat o. ä. Danke!
4 Antworten
Also, 100 %ig sicher bin ich da jetzt nicht, aber wenn im Arbeitsvertrag geregelt ist, dass dein Freund eine 6-Tage-Woche hat und er eben Montag bis Samstag arbeiten muss, würde ich mal tippen, dass er dadurch auch keinen Ausgleich bekommt. Gibt ja generell Jobs mit einer 5- oder 6-Tages-Woche. Und die mit den 6-Tagen haben leider auch keinen Ausgleich.
Ich hatte bei meiner letzten Arbeitsstelle Mittwoch bis Sonntag von 11.30 - 20.00 Uhr stehen. Da waren dann Montag und Dienstag als Ausgleich frei.
Und wenn dein Freund durch die 6-Tage-Woche auf seine im Vertrag geregelten 42,5 Stunden kommt, hat er eigentlich auch keinen Anspruch auf Ausgleich, weil er ja eben seine 42,5 Stunden arbeitet, wie sie vertrag festgelegt sind.
nein, keinen ausgleich. zum einen ist der samstag sowieso ein normaler werktag, zum anderen ist es auch noch im AV geregelt.
nein, denn dann würde sich die wochenarbeitszeit ja verlängern und es müsste ein neuer AV oder eine zusatzvereinbarung geschlossen werden. und da kann man ja dann auf entsprechende vergütung oder arbeitszeitausgleich bestehen :)
Solange Dein Freund nicht insgesamt über die 42,5 Stunden kommt, bekommt er auch keinen Ausgleich. Es gibt sehr viele Berufe, in denen von Montag bis Samstag gearbeitet wird, das nennt sich dann 6-Tage-Woche. Deswegen sind die Arbeitszeiten nicht länger. Entweder ist die tägliche Arbeitszeit etwas kürzer oder die Pausen werden verlängert.
Wenn der Samstag ein regulärer Arbeitstag ist (völlig legal) und Dein Freund erreicht damit nicht mehr als die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit, wofür einen Freizeitausgleich?
Na ich hatte gehofft, dass es so etwas wie eine Mindest-Freizeit gibt. Momentan machen die die Dienste so blöd, dass er oft nur sonntags frei hat. In der Gastronomie soll es doch auch Regelungen geben, dass es 2 freie Tage pro Woche gibt. Oder bin ich da falsch informiert?
Zumindest gibt es keine gesetzlichen Regelungen, sondern bestenfalls vertragliche.
Dass heißt im Umkehrschluss, dass er bei Erweiterung der Samstag-Öffnungszeiten (steht derzeit an) effektiv nur einen freien Tag pro Woche hat??? Schöner Mist!!!