Freier Tag wird immer auf den Feiertag gelegt
Hallo,
Ich hätte ne Frage zum Arbeitsrecht.
Hier vorab erstmal ein paar Infos:
Ich arbeite im Einzelhandel mit ca. 25 Angestellten. Laut Arbeitsvertrag müssen wir 42,5 Stunden die Woche verteilt auf 5 Arbeitstage arbeiten, haben aber an 6 Werktagen geöffnet ( mo-Sa.) Es gibt keine festen Freien Tage...der Dienstplan wird immer für einen ganzen Monat geschrieben und Mitte des Monats steht bereits der nächste für den kommenden Monat.
Mein Frage ist nun, darf mein Arbeitgeber meinen 2.freien Tag ( den zusätzlichen zum Sonntag) immer auf den Feiertag setzen wenn in dieser Woche einer sein sollte? Das macht er durch die Bank weg bei allen Mitarbeitern. Das heißt: für alle ist der Feiertag der 2. freie Tag. Sollten in eine Woche 2 Feiertage fallen, müssen wir die Woche davor 6 Tage arbeiten ( oder die Woche danach) so das wir auf keine Fall mehr als 4 freie Tage im Monat haben ( wieder zusätzlich zu den Sonntagen)
Ein Kollege hat sich getraut zu Fragen warum das bei uns so gehandhabt wird, und die Antwort war folgende: "wir arbeiten an 6 Tagen die Woche! Euch steht kein Ausgleich zu!" Und er hat noch nen Link beigefügt und sich darauf berufen.. Das war folgender:
Jetzt gab es schon mal nen ganzen Monat wo ich keine einzigen Werktag frei hatte! Keinen..weil immer ein Feiertag in ner Woche war..oder sogar 2 und ich dann 6 Tage Arbeiten musste. Kann doch net sein, das ich wegen der blöden Feiertage nen ganzen Monat keine Termine wahrnehmen kann... ...fühl mich richtig ungerecht behandelt...alle Kollegen tun das..aber keiner traut sich mehr was zu sagen..
Die Frage wurde sicher in ähnlicher Form schon öfter durchgekaut...man liest immer was anderes und irgendwie scheint sich da keiner wirklich sicher zu sein..ich hab auch schon an Verdi geschrieben ( bin Mitglied) aber die Antworten mir net..und sonntags erreich ich da ja keinen.
Ich hoffe, hier kennt sich jemand gut aus, und kann mir ne genaue und Hilfreiche Antwort geben.
Lieben Dank
Grüße Redginger
Ps: wir haben keinen Betriebsrat
5 Antworten
Wenn wir mal annehmen, daß es einen FESTEN freien Tag gibt, besteht natürlich kein Anspruch auf Ausgleich, wenn er dann auf einen Feiertag fällt.
Gibt es jedoch KEINEN festen Tag und der freie Tag ist varaibel, ist der Feiertag zu vergüten. §2 des Entgeltfortzahlungsgesetz.
Das durchzusetzen, sollte trotzdem schwierig werden, weil solche Chefs sich da nicht drum scheren. Aber es kann ja nicht sein, daß ALLE Mitarbeiter ZUFÄLLIG ihren lange geplanten variablen freien Tag am 01. Mai gehabt hätten ... ihr müsst euch wehren.
Das Problem in dem geschilderten Fall dürfte auch gewesen sein, daß die Mitarbeiter den Dienstplan bereits angenommen hatten (bzw. der Betriebsrat) und den Ausgleich nachträglich forderten.
Aber sooooooo EnDetail kenne ich mich auch nicht aus.
Gruß S.
Das habe ich verstanden! Aber in dem LINK gibt es einen Betriebsrat ... der den Plan bereits genehmigt hatte!!!
Das Problem in dem geschilderten Fall IN DEINEM LINK dürfte auch gewesen sein, daß die Mitarbeiter den Dienstplan bereits angenommen hatten (bzw. der Betriebsrat) und den Ausgleich nachträglich forderten.
... und ist daher mit eurem nicht unbedingt vergleichbar.
Gruß S.
Ich habe auch oft an Samstagen und sogar Sonntagen arbeiten müssen. Der Feiertag ist FREI. Du müsstest eigentlich einen anderen Tag zusätzlich noch frei bekommen.
Mich machen auch die 42,5 Stunden pro Woche stutzig, das scheint mir viel, kenne mich aber damit nicht aus.
Jetzt lese ich grad erst mal den link, aber das ist meiner Meinung nach etwas anderes. Angenommen, du hast IMMER Montag frei, weil du Samstag gearbeitet hast. Und nun wäre z.B. Pfingstmontag. Dann hättest du halt "Pech gehabt", dass nun dieser Feiertag auf deinen freien Tag fällt. Aber da ihr keine festen freien Tage habt, geht das so eigentlich nicht. Vielleicht solltest du mal einen Anwalt fragen.
Ja, wir arbeiten viele Stunden...ja, ich werde nicht drum rum kommen nen Anwalt zu Fragen.
Was meinst du, was es mit der Rechtssprechung auf sich hat? Vll. Wegen dem " abgesegneten" dienstplan vom Betriebsrat?!
Geht geschlossen dagegen an, alle zu einem Anwalt. Aber dann müssen auch ALLE mitziehen und sich einig sein!
Und wenn ich nicht alle zusammen bekomme? Hab ich dann keine Chance? Ich hab alle dienstpläne..auf denen ist ohne Zweifel erkennbar, dass immer wirklich immer der 2. freie Tag der Feiertag ist wenn grad einer sein sollte.
Da hier schon viele Begründungen stehen, warum Ihr über den Tisch gezogen werdet, möchte ich nur hinzusetzen: Wer sich nicht wehrt, gehört an' Herd. (altes Sprichwort) - Denn solange Ihr Euch nicht wehrt, wird es so weitergehen.
Ob der Arbeitgeber die gesetzlichen Regelungen nicht kennt, nicht richtig versteht oder bewusst dagegen verstößt, spielt grundsätzlich keine Rolle.
Wenn keine festen Tage vereinbart sind kann der AG das tatsächlich so handhaben. Wenn ich das richtig verstehe hasst Du ja nicht einmal Anspruch auf den zweiten freien Tag. Du hast einen Vertrag über 6 Arbeitstage pro Woche. Das wäre rechtlich auch nicht zu beanstanden.
Wehren könntest Du Dich aber, in der einen Woche 50 Stunden zu arbeiten um dann in der nächsten Woche zwei freie Tage (oder zwei Feiertage) zu haben. Die Arbeitszeit ist pro Woche vereinbart. Und vermutlich ohne Stundenkonto?!
Wir haben kein stundenkonto, richtig.
Wir müssen 42,5 Stunden die Woche arbeiten verteilt auf 5 Arbeitstage. Da wir ein Einzelhandelsunternehmen sind haben wir 6 Werktage. Ich sollte grundsätzlich immer 2 Tage die Woche frei haben..das klappt aber nicht immer. Vorallem nicht, wenn in eine Woche 2 Feiertage fallen..da müssen wir dann vor oder nacharbeiten, weil 2 Feiertage + Sonntag ja 3 freie Tage in einer Woche wären.
Deshalb sagte ich ja an dieser Stelle kannst Du Dich wehren. Es gibt kein Vorarbeiten oder Nacharbeiten. Vereinbart sind 42.5 Stunden in der Woche. Davon können auch 8 Stunden Feiertag sein.
Warum tut Ihr dem Chef den Gefallen und verschiebt die vereinbarte Arbeitszeit? Damit dieser seinen Geiz ausleben kann.
Gar nicht auszudenken wenn Du in den Wochen vorher krank bist und den Tag nicht rausarbeiten konntest. Dann muß er erst die Krankheit bezahlen und dann noch den Feiertag. Das würde ich ausprobieren!
Dann müsste ich wohl nach meiner Arbeitsunfähigkeit und nach der Woche mit den 2 Feiertagen wieder 6 Tage arbeiten...
Aber mit meinen 5 Arbeitstagen würde mir in der Woche mit einem Feiertag ein weiterer freier Tag zustehen, oder?
Das hat doch nichts mit den 6 Werktagen zu tun...
Es gibt kein Vorarbeiten oder Nacharbeiten. Vereinbart sind 42.5 Stunden in der Woche.
und nicht durchschnittlich sondern exakt 42,5 h. So steht es doch in Deinem Arbeitsvertrag!
Betriebsrat gibts nicht...