Stundengutschrift wegen Krankheit

3 Antworten

Du vermutest richtig. Der Samstag muss Dir bezahlt werden.

Die Berechnung des Entgelts bei Krankheit geht nach dem Entgeltfortzahlungsprinzip. Der AG muss also die Stunden bezahlen, die der AN ohne die Arbeitsunfähigkeit gearbeitet hätte. Wenn Du nachweislich am Samstag hättest arbeiten müssen, muss der Samstag auch bezahlt werden.

Ich hab da noch was aus dem Arbeitsrechtkommentar von Prof. Dr. Peter Wedde zum § 4 Entgeltfortzahlungsgesetz:

"Bemessungsgrundlage ist das Entgelt, das AN in der für sie maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zugestanden hätte. Es ist insoweit auf die individuelle Arbeitszeitsituation abzustellen (BAG 26.6.2002, DB 02, 2439). Konkret ist die Arbeitszeit zu berücksichtigen, die sich aus den individuellen Verhältnissen ableitet, die für einzelne AN gelten, nicht aber die regelmäßige betriebliche Arbeitszeit, die allgemein für die Belegschaft gilt.

Bei der Berechnung ist auf die regelmäßige Arbeitszeit abzustellen, die durch die Krankheit tatsächlich ausgefallen ist. Der Anspruch besteht auch für Schichten, zu denen AN ohne die Erkrankung eingeteilt worden wären (LAG Köln 27.4.2009 - 5 Sa 1362/08)"

Du bekommst den Samstag nicht extra bezahlt. Da die Samstagarbeit durch die Freistellung am Montag ausgeglichen wird, spielt es verdienstmäßig keine Rolle ob Du am Samstag arbeitest oder nicht. Du bekommst für die 2 Wochen den normalen Verdienst. Für Dich entsteht dadurch lohnmäßig überhaupt kein Nachteil. Und selbst wenn für den Samstag ein Zuschlag gezahlt würde hast Du auch daran keinen Anspruch, da Du dieser besonderen Belastung nicht ausgesetzt warst.

ralosaviv  12.04.2014, 23:04

Falsch. Aber vom Anfang bis zum Ende. Lies das Entgeltfortzahlungsgesetz oder einfach die Antwort von Hexle - die ist nämlich vollkommen richtig.

Familiengerd  12.04.2014, 23:35
@ralosaviv

Genau - zumal die Antwort von Hexle, 1 Stunde früher gegeben, ihn doch sogar eines Besseren hätte belehren müssen!

Familiengerd  12.04.2014, 23:39

@ waltghaupt:

Und selbst wenn für den Samstag ein Zuschlag gezahlt würde hast Du auch daran keinen Anspruch, da Du dieser besonderen Belastung nicht ausgesetzt warst.

Dann schau Dir das einmal an, waltghaupt (aus meiner Antwort zur Frage "Feiertagszuschlag auch bei Arbeitsunfähigkeit? "):

Sind Sonn- und Feiertagszuschläge dem Arbeitsentgelt zuzurechnen? Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung vom 14.1.2009 (5 AZR 89/08) ausdrücklich bestätigt, dass „die Entgeltfortzahlung für wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Feiertagsarbeit die entsprechenden Zuschläge mit einschließt, gleiches gilt für Sonntagszuschläge. Sonn- und Feiertagszuschläge sind also dann zu zahlen, wenn der erkrankte Arbeitnehmer an den entsprechenden Sonn- bzw. Feiertagen hätte arbeiten müssen. Wäre z.B. ein Schichtarbeiter zu einer Sonntagsschicht eingeteilt, an diesem Wochenende aber krank, so hätte er Anspruch auf alle in dieser Schicht anfallenden Zulagen. Zu beachten ist, dass der Arbeitnehmer seine Ansprüche unbedingt gleich nach Erhalt seiner Gehaltsabrechnung schriftlich beim Arbeitgeber geltend machen sollte, wenn dieser die Zuschläge bei der Höhe der Entgeltfortzahlung nicht mit berücksichtigt hat.

Quelle: http://www.verdi-bub.de/index.php?id=1660

du hast einen Anspruch darauf, weil du ja eingeteilt wurdest. allerdings sieht es so aus, als ob ihr als zeitlichen Ausglich dafür den Montag frei bekommt. Darauf kann sich der Arbeitgeber beziehen und dann heben sich die beiden auf. Wie gesagt, wenn es sonst auch so ist.....

Rudi2502 
Fragesteller
 13.04.2014, 09:19

Aber ich hatte den Montag ja nicht frei weil ich noch weiter krankgeschrieben war! Abgesehen davon wäre ich auch glaub ich nicht einfach Zuhause geblieben! Sie gewährt uns den Freizeitausgleich halt in den meisten Fällen direkt damit wir nicht so viele Stunden sammeln!

tapri  13.04.2014, 09:47
@Rudi2502

das wäre das selbe als wenn Sie sagen würden, ich hab Wochenende doch nicht frei, weil ich krank bin...... wenn der Montag aus Ausgleich für die Stunden am Samstag gedacht war, dann dann gilt hierfür das Selbe wie für den Samstag. Da muss man schon beides gleich werten.....