Ausbildungsvertrag nach Unterzeichnung auflösen?
Ich bin in einem kleinen Dilemma:
Ich möchte 2023 Chemieingenieurswesen studieren, und habe eine Hochschule gefunden, die diesens Studiengang als duales Studium anbietet. Dementsprechend brauche ich einen Ausbildungsplatz als Chemieingeniuer. Ich habe mich bei 2 Unternehmen beworben, wobei ich bei einem an einer anderen Hochschule nur eventuell (die besten 5 von allen Azubis) studieren dürfte, bei dem anderen garantiert (weshalb ich dieses Unternehmen bevorzuge).
Nun ist die Sache aber so, dass ich vom 1. Unternehmen den Vertrag schon vorliegen habe, während ich vom 2. Unternehmen nur eine mündliche Zusage habe, da die Partnerfirmen noch keine Ausbildungsplätze gestellt haben.
Eigentlich würde ich gerne das 2. Unternehmen haben, allerdings will ich am Ende auch nicht komplett leer ausgehen. Von daher die Frage:
Kann ich auch den vorliegenden Vertrag unterzeichnen, und diesen, sobald ich vom anderen Unternehmen einen bekommen habe, wieder kündigen? Im Vertrag habe ich nicht wirklich etwas dazu gefunden...
Danke und LG
Ausbildungsplatz als Chemieingeniuer.
Ausbildungsplatz als Chemielaborant**
3 Antworten
Du kannst den vorliegenden Vertrag unterschreiben.
Da im Ausbildungsverhältnis während der Probezeit nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz beide Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen können, ist in Ausbildungsverträgen eine Kündigung vor Antritt der Ausbildung nur in wenigen Ausnahmen vereinbart.
Gibt es in Deinem Ausbildungsvertrag diesen Zusatz nicht, kannst Du, solltest Du beim anderen AG einen Ausbildungsplatz bekommen, den ersten Vertrag jederzeit kündigen.
Du solltest dann aber den AG umgehend informieren.
Teil ihm mit, dass Du Dich für den Ausbildungsplatz bedankst, diesen aber aus persönlichen Gründen nicht annehmen kannst und deshalb den Vertrag fristlos kündigst.
Es steht dir zwar frei, den Vertrag zu kündigen, bevor du zu arbeiten beginnst... aber du solltest den Vertrag genau anschauen: Es kann nämlich eine Vertragsstrafe fällig werden, wenn du vor dem ersten Arbeitstag kündigst.
Soweit ich weiß gibt es immer eine Probezeit und in der kann man immer fristlos kündigen. Zählt auch vor Eintritt des Verhältnisses.