Ausbildungsvertrag nach Unterzeichnung auflösen?


01.08.2022, 16:21
Ausbildungsplatz als Chemieingeniuer.

Ausbildungsplatz als Chemielaborant**

3 Antworten

Du kannst den vorliegenden Vertrag unterschreiben.

Da im Ausbildungsverhältnis während der Probezeit nach § 22 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz beide Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen können, ist in Ausbildungsverträgen eine Kündigung vor Antritt der Ausbildung nur in wenigen Ausnahmen vereinbart.

Gibt es in Deinem Ausbildungsvertrag diesen Zusatz nicht, kannst Du, solltest Du beim anderen AG einen Ausbildungsplatz bekommen, den ersten Vertrag jederzeit kündigen.

Du solltest dann aber den AG umgehend informieren.

Teil ihm mit, dass Du Dich für den Ausbildungsplatz bedankst, diesen aber aus persönlichen Gründen nicht annehmen kannst und deshalb den Vertrag fristlos kündigst.

Es steht dir zwar frei, den Vertrag zu kündigen, bevor du zu arbeiten beginnst... aber du solltest den Vertrag genau anschauen: Es kann nämlich eine Vertragsstrafe fällig werden, wenn du vor dem ersten Arbeitstag kündigst.

Soweit ich weiß gibt es immer eine Probezeit und in der kann man immer fristlos kündigen. Zählt auch vor Eintritt des Verhältnisses.