aus welchen islamischen gründen darf man nicht heiraten, wenn vater nicht erlaubt?

3 Antworten

Nein, das darf man eben nicht. Wenn der Vater nicht zustimmt, darf der Imam die beiden nicht verheiraten. Egal ob der Vater einen islamischen Grund hat oder nicht.

Der Vater begeht natürlich damit eine Sünde, wenn er unislamisch handelt und keinen islamischen Grund angeben kann. Er wird dafür irgendwann zur Rechenschaft gezogen. Aber die Eheschließung darf nicht stattfinden.

Tut er Imam das dennoch, dann handelt er gegen die islamischen Vorschriften.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid
61anonym1967 
Fragesteller
 04.01.2024, 10:29

danke aber wo steht das

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SIZE7  04.01.2024, 10:47
@61anonym1967

Aischa -möge Allah mit ihr zufrieden sein- berichtete, dass der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Frieden auf ihm- sagte: „Welche Frau auch immer ohne die Einverständnis ihres Vormundes heiratet, deren Eheschließung ist ungültig, deren Eheschließung ist ungültig, deren Eheschließung ist ungültig. Und wenn er mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzieht, dann steht ihr die Brautgabe zu, da er ihren Schambereich für erlaubt erklärt hat. Und wenn sie (die Vormünder) sich (darüber) streiten (wer der Vormund ist), dann ist der Herrscher der Vormund derjenigen, die keinen Vormund hat.“

Überliefert von At-Tirmidhi (1102), Abu Dawud (2083) und Ibn Majah (1879). Al-Albaani stufte dies in „Irwaa' Al-Ghalil“ (1840) als authentisch ein.

Zweitens:

Wenn der Vormund sie ohne islamischen Grund daran hindert den zu heiraten, den sie möchte, dann überträgt sich die Vormundschaft zu dem nächsten Verwandten. So überträgt sie sich vom Vater zum Großvater, beispielsweise.

Drittens:

Und wenn alle Vormünder sie, ohne islamischen Grund, daran hindern, dann wird der Herrscher zum Vormund, gemäß dem vorangegangenen Hadith: „ … und wenn sie sich streiten, dann ist der Herrscher der Vormund derjenigen, die keinen Vormund hat.“

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Jujame44  04.01.2024, 18:22
@SIZE7

Das Wort „Herrscher“, ist das eigentlich ernst gemeint? In der heutigen Zeit?

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Egal wie alt man ist oder wie reif man ist als Mädchen, ist es verpflichtend die Einwilligung des Vaters oder Großvaters zu holen. Er kann nicht nur islamisch-rechtliche Gründe, sondern auch die der Bräuche (Sitten) der Gesellschaft geltend machen gegen eine Ehe der Tochter. Wenn ein Vater sagt, der Junge ist nicht aus unserem Land, dann ist das ein gültiger Grund.

Also ja man braucht die Erlaubnis des Vaters

Außer er ist ungläubig dann wird er beim Nikkah als Wali ausgeschlossen

Schau hier. Nationalismus ist kein Grund nein zu sagen. Laut dem Koran hat Allah eine vielfältige Welt erschaffen:

13O ihr Menschen, Wir haben euch ja von einem männlichen und einem weiblichen Wesen erschaffen, und Wir haben euch zu Völkern und Stämmen gemacht, damit ihr einander kennenlernt. Gewiß, der Geehrteste von euch bei Allah ist der Gottesfürchtigste von euch. Gewiß, Allah ist Allwissend und Allkundig.
Sure 49:13

Auch Dinge wie Beleidigungen sind haram.

61anonym1967 
Fragesteller
 03.01.2024, 03:37

also welche gründe muss der vater haben wenn er nicht akzeptieren will

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BelfastChild  03.01.2024, 03:38
@61anonym1967

Der Charakter der Frau und ihre Frömmigkeit sollten gegeben sein. Ich habe mal ein anderes Video hierzu gesehen, kann es grade aber nicht finden. Sorry.

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