braucht ein mädchen erlaubnis ihres Vaters um islamisch zu heiraten, wenn ihr Vater ungläubig ist?
Also wenn der Vater nicht betet obwohl er es kann
Wenn ein muslimischer Vater nicht betet, obwohl er es kann, macht ihn nicht ungläubig. Er ist immer noch ein Moslem. Wer Moslem ist und wer nicht, hast nicht du zu entscheiden.
Imam Ahmad 22428, at-Tirmidhi, 2621; an-Nasaa‘i, 462
Lies den hadith
Für wen fragst du digga
ein freund
4 Antworten
Egal wie alt man ist oder wie reif man ist als Mädchen, ist es verpflichtend die Einwilligung des Vaters oder Großvaters zu holen. Er kann nicht nur islamisch-rechtliche Gründe, sondern auch die der Bräuche (Sitten) der Gesellschaft geltend machen gegen eine Ehe der Tochter. Wenn ein Vater sagt, der Junge ist nicht aus unserem Land, dann ist das ein gültiger Grund.
Also ja man braucht die Erlaubnis des Vaters
Dann lebst du in einer harnen Beziehung und wenn ihr euch berühret anfängst und geschlafen habet ist das auch noch ein großer sünde
Selam / Friede,
Wenn der Vater ein Nichtmuslim ist dann ist er für die Nikah als Wali ausgeschlossen und die Schwester braucht einen gültigen Wali der auch Muslim ist kann sein dann der Bruder - Onkel - Großvater wenn dies alles nicht zutrifft kann es als letzte Möglichkeit der Imam übernehmen wenn man mit ihm die Situation aufklärt und er zustimmt.
Was ist wenn er moslem ist aber nicht die Bedingung erfüllt die er tun muss zb. Beten
Darüber gibt es Meinungsverschiedenheit.
Die einen Gelehrten sagen er muss fromm und praktizierend sein und kein verdorbener Mensch sein der kein Kontakt zu Allah hat - andere Gelehrte sagen das die Kriterien als leiblicher Vater & Muslim ausreicht wenn er die Tochter gut behandelt und sie aufgezogen hat bis zum heiratsfähigen Alter dann reicht es aus als Wali weil ja die Religiösität & Beziehung zu Allah eine persönliche und einzelne Sache zwischen uns allen ist und bei der Nikah er nur eine Rolle erfüllt als Vormund.
Aber gar nicht beten ist kuffar, ein kuffar kann kein wali sein oder
Diese Frage ist eine sehr großdiskutierte Angelegenheit die von vielen Ulema unterschiedlich bewertet wird.
Nach meiner persönlichen Auffassung ist jemand kein Kafir wenn er die 1. Säule des Islam mit Herzen erfüllt und das ist die Schahada indem er Allah & Propheten Muhammad a.s bezeugt.
Nach der Hanefitischen Rechtsschule ist ihr Vater aufgrund des Unterlassen des Gebets kein Mushrik, sondern "nur" ein Fasiq, aber er ist noch ein Muslim.
Es gibt keine Vormundschaft eines Nicht-Muslims für einen Muslim oder eine Muslimin, genauso wenig wie es eine Vormundschaft eines Muslims für einen Nicht-Muslim oder eine Nicht-Muslimin gibt.
Bei Nicht-Muslimen gilt die Vormundschaft bei der Heirat für eine Nicht-Muslimin, auch wenn beider Religionen sich unterscheiden.
Es gibt keinerlei Vormundschaft durch jemanden, der den Islam verlassen hat (Murtad).
Der Vormund muss ein Mann (und kann keine Frau) sein.
Naja wenn aber ein Muslim nicht betet sieht man ja den Muslim als ungläubig an
Woher willst du denn wissen das er nicht betet bruder ? Es gibt hierbei Meinungsverschiedenheit ob derjenige der nicht betet noch Muslim ist oder nicht
Ich folge der Meinung das jemand, der gar nicht betet weder zu Hause noch mit der Gemeinschaft und er weiß das die 5 Pflichtgebete pflicht sind zu verrichten, diese Person ist kein Muslim
Ja sagen wir mal er betet gar nicht, Ausserdem ein authentische Hadith sagt dazu ein nicht betender Mensch ist kuffar
Ja sagen wir mal er betet aus Faulheit nicht, dann ist man doch ein kafir oder
Wenn man sich dem widersetzt und ganz normal als zwei Volljährige Menschen vorm Standesamt heiratet - was passiert dann?