Arztbesuch Abrechnung?

2 Antworten

Du hast die freie Arztwahl du kannst auch zu zehn verschieden Ärzten gehen.

Wenn du deine eigene Krankenkassenkarte hast, bekommen deine Eltern das überhaupt nicht mit.

Hschub83927501 
Fragesteller
 12.03.2024, 22:32

Aber ist das nicht bei der Abrechnung problematisch ? Also kann die Krankenkasse Abrechnungen von 3 gleichen Ärzten machen oder kann sie die Zahlung verweigern

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Totenprinz  12.03.2024, 22:33
@Hschub83927501

Nein, du kannst zu zehn verschiedenen Ärzten wenn du möchtest. Das gibt kein Problem bei der Abrechnung,

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sassenach4u  13.03.2024, 11:23

Falsch der 1. Satz. Zweitmeinungen unterliegen Bedingungen, die erfüllt die FS in keinster Weise.

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sassenach4u  13.03.2024, 11:24
@Totenprinz

Mehrfacharztbesuche können dazu führen, dass deine Krankenkasse dich kontaktiert, die Hintergründe abfragt und dir, im schlimmsten Fall, die Karte sperrt.

Eine Zweitmeinung kannst du dir nur unter bestimmten Gründen einholen, diese sind: Im Rahmen eines Zweitmeinungsverfahrens haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, offene Fragen zu einem empfohlenen Eingriff mit einer Ärztin oder einem Arzt mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen zu besprechen. Sie können sich dabei über die Notwendigkeit des Eingriffs und über alternative Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen.

Der G-BA ist gesetzlich beauftragt, den genauen Leistungsumfang eines Zweitmeinungsverfahrens festzulegen. Zudem wählt er aus, für welche Eingriffe dieser Anspruch besteht und welche Qualifikationen die zweitmeinungsgebenden Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich ihrer Qualifikation und Unabhängigkeit erfüllen müssen.

Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht aktuell bei den folgenden Eingriffen:

  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
  • Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
  • Eingriff an der Wirbelsäule
  • Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)
  • Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
  • Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)
  • Herzkatheteruntersuchung und Ablationen (Verödungen) am Herzen
  • Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
  • Implantation einer Knieendoprothese

Weitere Indikationen für das Zweitmeinungsverfahren werden folgen. Unabhängig von der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren bieten viele gesetzlichen Krankenkassen eine Zweitmeinung bei weiteren Eingriffen als Zusatzleistung.

Leider denken viele, sie könnten unbegrenzt von einem Arzt zum anderen gehen. Und das hast du getan. Vermeide es jetzt, überdenk dein Verhalten, du hast Kosten verursacht, bei denen kein anderes Ergebnis herausgekommen ist. Such dir eine verständige Ärztin, die du ja nun scheinbar gefunden hast.

Machst du so weiter, wird deine Karte irgendwann gesperrt und du benötigst vor jedem Arztbesuch einen Abrechnungsschein der Krankenkasse.

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Totenprinz  13.03.2024, 11:24
@sassenach4u

Ich kann so oft zum Arzt gehen wie ich will auch wegen den selben Themen wenn ich nicht zufrieden bin ^^

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sassenach4u  13.03.2024, 11:25
@Totenprinz

Wenn du meinst. Sicher bist du vom Fach und weißt, was dann passieren kann, ja?

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Totenprinz  13.03.2024, 11:26
@sassenach4u

Nicht vom Fach aber ich kann aus meiner eigenen Lebenserfahrung sprechen das ich schon oft bei mehreren Ärzten war, ohne Probleme.

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Totenprinz  13.03.2024, 11:40
@sassenach4u

Das ist keine fachliche Antwort, du hast doch einfach nur irgendwas aus Google kopiert?

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Es ist egal zu wie vielen Ärzten du gehst. Wenn eine Leistung nicht in der Krankenkasse inkludiert ist, wirst du auch von der Krankenkasse keine Rechnung bekommen, sondern wird direkt vom Arzt abgerechnet. Wenn du also vor Ort keine Rechnung bekommst, wirst du auch sonst keine bekommen.

Mach dir keinen Sorgen und genieße das Leben ;)

Hschub83927501 
Fragesteller
 12.03.2024, 23:08

Kann es denn nicht sein, dass die Krankenkasse die Rechnung nicht bezahlt weil sie schon bei 2 anderen Ärzten bezahlt werden muss und die Rechnung stattdessen an mich geht

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Nakaron209  12.03.2024, 23:14
@Hschub83927501

Nein, die Karte weiß doch bei wie vielen Ärzten du warst. Gebe es in Limit, wäre die Karte gesperrt und der Arzt hätte es privat abrechnen müssen.

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sassenach4u  13.03.2024, 11:23

Falsch der 1. Satz. Zweitmeinungen unterliegen Bedingungen, die erfüllt die FS in keinster Weise.

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