Arztbesuch Abrechnung?
Ich habe diesen Monat 3 verschiedene Frauenärzte aufgesucht.Warum?
Weil ich Beschwerden hatte und diese nicht weggingen und sich verschlimmerten. Ich hatte eine Zwischenblutung und diese tauchte jeden Monat erneut auf. Ich war beim Arzt aber fühle mich nicht wohl und war unzufrieden mit dem Besuch und nicht richtig beruhigt.Deshalb bin ich einfach zu einem anderen gegangen und dieser hat ebenfalls nachgeschaut ob da unten was ist und einen Abstrich und Vaginalschall gemacht.Aber auch hier wurde ich nach 2 Besuchen nicht über die Ursache aufgeklärt und die Beschwerden verschwanden nicht. Anschließen ging ich erneut zu einer anderen Ärztin, wo ich mich wohl gefühlt habe und endlich über die Ursache aufgeklärt wurde. Auch diese machte einen Vaginalschall und Abstrich.
Nun habe ich Riesen Bedenken. Meine Eltern wissen nichts von den Besuchen und sollen es auch nicht.Ich bin gesetzlich versichert und habe Sau Angst dass ich Rechnungen von der Krankenkasse kriege weil ich so oft den Arzt gewechselt habe und die selbe Untersuchung in Anspruch genommen habe.Ich habe Angst dass eine Rechnung in höhe von hunderten von Euros kommt und meine Eltern diese nicht bezahlen können und wir ausziehen müssen oder so.Mache mir Riesen Sorgen bitte dringend um Hilfe !!!
wie läuft das mit den Abrechnungen und kann eine Krankenkasse auch abrechnen wenn man bei verschiedenen Ärzten war
2 Antworten
Du hast die freie Arztwahl du kannst auch zu zehn verschieden Ärzten gehen.
Wenn du deine eigene Krankenkassenkarte hast, bekommen deine Eltern das überhaupt nicht mit.
Nein, du kannst zu zehn verschiedenen Ärzten wenn du möchtest. Das gibt kein Problem bei der Abrechnung,
Falsch der 1. Satz. Zweitmeinungen unterliegen Bedingungen, die erfüllt die FS in keinster Weise.
Klar, sie kann auch zu 5 Ärzten gehen, ohne ein Problem zu bekommen.
Mehrfacharztbesuche können dazu führen, dass deine Krankenkasse dich kontaktiert, die Hintergründe abfragt und dir, im schlimmsten Fall, die Karte sperrt.
Eine Zweitmeinung kannst du dir nur unter bestimmten Gründen einholen, diese sind: Im Rahmen eines Zweitmeinungsverfahrens haben Patientinnen und Patienten die Möglichkeit, offene Fragen zu einem empfohlenen Eingriff mit einer Ärztin oder einem Arzt mit besonderen Fachkenntnissen und Erfahrungen zu besprechen. Sie können sich dabei über die Notwendigkeit des Eingriffs und über alternative Behandlungsmöglichkeiten beraten lassen.
Der G-BA ist gesetzlich beauftragt, den genauen Leistungsumfang eines Zweitmeinungsverfahrens festzulegen. Zudem wählt er aus, für welche Eingriffe dieser Anspruch besteht und welche Qualifikationen die zweitmeinungsgebenden Ärztinnen und Ärzte hinsichtlich ihrer Qualifikation und Unabhängigkeit erfüllen müssen.
Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht aktuell bei den folgenden Eingriffen:
- Amputation beim diabetischen Fußsyndrom
- Eingriff an Gaumen- oder Rachenmandeln (Tonsillektomie, Tonsillotomie)
- Eingriff an der Wirbelsäule
- Gallenblasenentfernung (Cholezystektomie)
- Gebärmutterentfernung (Hysterektomie)
- Gelenkspiegelungen an der Schulter (Schulterarthroskopie)
- Herzkatheteruntersuchung und Ablationen (Verödungen) am Herzen
- Implantation eines Herzschrittmachers oder eines Defibrillators
- Implantation einer Knieendoprothese
Weitere Indikationen für das Zweitmeinungsverfahren werden folgen. Unabhängig von der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren bieten viele gesetzlichen Krankenkassen eine Zweitmeinung bei weiteren Eingriffen als Zusatzleistung.
Leider denken viele, sie könnten unbegrenzt von einem Arzt zum anderen gehen. Und das hast du getan. Vermeide es jetzt, überdenk dein Verhalten, du hast Kosten verursacht, bei denen kein anderes Ergebnis herausgekommen ist. Such dir eine verständige Ärztin, die du ja nun scheinbar gefunden hast.
Machst du so weiter, wird deine Karte irgendwann gesperrt und du benötigst vor jedem Arztbesuch einen Abrechnungsschein der Krankenkasse.
Ich kann so oft zum Arzt gehen wie ich will auch wegen den selben Themen wenn ich nicht zufrieden bin ^^
Wenn du meinst. Sicher bist du vom Fach und weißt, was dann passieren kann, ja?
Nicht vom Fach aber ich kann aus meiner eigenen Lebenserfahrung sprechen das ich schon oft bei mehreren Ärzten war, ohne Probleme.
Das ist keine fachliche Antwort, du hast doch einfach nur irgendwas aus Google kopiert?
Es ist egal zu wie vielen Ärzten du gehst. Wenn eine Leistung nicht in der Krankenkasse inkludiert ist, wirst du auch von der Krankenkasse keine Rechnung bekommen, sondern wird direkt vom Arzt abgerechnet. Wenn du also vor Ort keine Rechnung bekommst, wirst du auch sonst keine bekommen.
Mach dir keinen Sorgen und genieße das Leben ;)
Kann es denn nicht sein, dass die Krankenkasse die Rechnung nicht bezahlt weil sie schon bei 2 anderen Ärzten bezahlt werden muss und die Rechnung stattdessen an mich geht
Nein, die Karte weiß doch bei wie vielen Ärzten du warst. Gebe es in Limit, wäre die Karte gesperrt und der Arzt hätte es privat abrechnen müssen.
Falsch der 1. Satz. Zweitmeinungen unterliegen Bedingungen, die erfüllt die FS in keinster Weise.
Aber ist das nicht bei der Abrechnung problematisch ? Also kann die Krankenkasse Abrechnungen von 3 gleichen Ärzten machen oder kann sie die Zahlung verweigern