Arbeitsunfähig?

5 Antworten

er meint er gibt für Krankheitstage pauschal Zahlungen —> zb bei Krankheitstagen 20€ am Tag

Das ist - jedenfalls nach deutschem Recht - völliger Blödsinn! Da trifft dann wohl zu, was AngiedieSchlaue geschrieben hat: "Ich glaube, der will Deine Unwissenheit ausnutzen."

Du hast selbstverständlich - wenn Dein Arbeitsverhältnis bereits länger als 4 Wochen besteht - Anspruch auf Lohnfortzahlung bis zu längstens 6 Wochen (zusammenhängend oder kumuliert bei gleichen Erkrankungen).

Maßgeblich ist nach dem Lohn- oder Entgeltausfallprinzip das, was Du in der Zeit der Erkrankung erhalten hättest, wenn Du nicht erkrankt wärst ("Zeitfaktor"). So bestimmt es die etwas schwierige Formulierung im Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 4 "Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts" Abs. 1:

Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum [Anmerk.: gemeint ist der Zeitraum unverschuldeter Erkrankung und von Organspende] ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.

Dazu zählen dann auch Überstunden, die möglicherweise/üblicherweise angefallen wären/geplant waren einschließlich eventueller Zulagen.

Für diesen Anspruch spielt es auch überhaupt keine Rolle, ob Du nach gearbeiteten Stunden bezahlt wirst oder einen monatlich festen Lohn erhältst.

Dazu kommt auch noch:

Wenn es sich um einen kleineren Arbeitgeber mit nicht mehr als 30 Arbeitnehmern handelt, bekommt er die Kosten, die ihm durch die Lohnfortzahlung an Dich entstehen, aufgrund des gesetzliche verpflichtenden Umlageverfahrens U1 von der Krankenkasse zu 40 bis 80 % (je nach gewähltem Tarif) erstattet (Aufwendungsausgleichsgesetz AAG § 1 "Erstattungsanspruch" Abs. 1). Wir wollen ihm ja nicht unterstellen, dass er Dir zwar nur eine Pauschale von 20 € pro Krankentag zahlen, in betrügerischer Absicht aber dennoch die viel höhere Erstattung der Krankenkasse "einstreichen" und damit "Gewinn machen" will.🤔

Thommi769 
Fragesteller
 01.01.2022, 10:26

Vielen lieben Dank für deine Antwort , bin jetzt aufjefenfall schlauer geworden

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In meinem Arbeitsvertrag bin ich Vollzeit angestellt

Dann frage ich dich, warum du dann nicht danach bezahlt wirst?

Wenn in deinem Arbeitsvertrag eine 45 Std Woche vereinbart wurde, musst du auch danach bezahlt werden.

Irgendetwas kann also an deiner Aussage hier nicht stimmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Schöffe am Amtsgericht
Thommi769 
Fragesteller
 31.12.2021, 09:35

Wie gesagt , ich weiß nicht wieso er sich weigert er meint es gibt pauschal Zahlungen zb—> pro Krankheitstag 20€

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Deepdiver  31.12.2021, 10:48
@Thommi769

Dann verstößt er gegen deinen Arbeitsvertrag.

Du hast einen Vollzeitjob und keine Teilzeitbeschäftigung.

Folge dessen,. muss er dich auch als Vollzeitkraft bezahlen und dieses dann auch im Krankheitsfall.

Also auch da dann deine 45 Stunden Woche

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Wenn du in der Probezeit bist muss er sogar gar nichts bezahlen.. das bekommst du dann von der Krankenkasse. (Bis vor kurzem auch völlig unbekannt) und wenn du nicht grad als Schwarzarbeiter dort beschäftigt bist bekommst du im Regelfall alles von der Firma.. der chef bekommt glaub 80% von der Krankenkasse zurück. Nach 6 Wochen bekommst du nur noch Geld von der Krankenkasse… allerdings nur noch um die 60% deines Gehaltes.
so glaub ich war das immer. Aber ich bin schon 8 Jahre nicht mehr krankgeschrieben gewesen

Thommi769 
Fragesteller
 31.12.2021, 09:33

Danke für deine Antwort , ich bin raus aus der Probezeit , ich war nie krank das ist das erste mal

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drasse  31.12.2021, 09:55
@Thommi769

Dann steht dir auch volles Geld zu. Das kannst du notfalls einklagen. Ich Weiß ja nicht was für ein Unternehmen das ist, aber für solche Fälle gibt es immer Anlaufstellen! Innung, Gewerkschaft, Arbeitsamt… zur Not aber auch der Anwalt für Arbeitsrecht. Da langt oft schon ein Brief vom Anwalt

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Familiengerd  31.12.2021, 14:43
Wenn du in der Probezeit bist muss er sogar gar nichts bezahlen..

Wie kommst Du denn auf diesen Unsinn?

Mit einer Probezeit hat das überhaupt nichts zu tun. Lediglich in den ersten 4 Wochen/28 Kalendertagen des Arbeitsverhältnisses besteht noch kein Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, sondern direkt (auf Antrag) auf Krankengeld von der Krankenkasse (vorausgesetzt, es handelt sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis).

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drasse  31.12.2021, 15:17
@Familiengerd

Genau, so war das… die ersten 4 Wochen… wusste das aber nicht mehr so genau. Hatte aber auch darauf hingewiesen…

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Er muss Dich in den ersten 6 Wochen Deiner Erkrankung voll bezahlen. Das ganze nennt sich Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Also 45 Std./Woche mal Bruttostundenlohn.

Wenn er das nicht tut, solltest Du den Gang zum Arbeitsgericht nicht scheuen.

Thommi769 
Fragesteller
 31.12.2021, 10:10

auch wenn ich in der Stunde bezahlt werde ? Also kein Monatsbrutto Gehalt ? (vielen Dank für deine Antwort)

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AngiedieSchlaue  31.12.2021, 10:11
@Thommi769

Du hast einen Stundenlohn und arbeitest 45 Stunden in der Woche. Genau das muss er Dir bezahlen!!!

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Wenn du für eine 45 Stunden Woche angestellt bist, hast du Anspruch auf den am Krankheitstag üblichen Lohn.

Thommi769 
Fragesteller
 31.12.2021, 09:35

Vielen Dank für deine Antwort

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Rheinflip  31.12.2021, 09:37
@Thommi769

in Deutschland gibt es das lohnfortzahlungsgesetz. Er ist einfach verpflichtet dazu dir deinen vollen Lohn für die ersten sechs Wochen zu zahlen

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