Arbeitsrecht Urlaub und Kranksein?
Hallo ihr Lieben,
ich arbeite im Einzelhandel und ich war neulich krank (mit Gürtelrose).
2 Wochen lang war ich insgesamt krank und in der zweiten Woche hätte ich normalerweise Urlaub gehabt. Nun meint unsere Marktleiterin das sie entscheiden kann das ich den Urlaub jetzt so schnell wie möglich nachhole. Darf sie das einfach so? Im Prinzip würde es mich nicht stören. Allerdings bekam ich von ihr am Telefon blöde Aussagen an den Kopf geschmissen…
Als ich mich krankgemeldet habe, hat sie mich gefragt ob Gürtelrose denn ansteckend ist. Habe ihr das alles ein wenig erklärt und als Antwort kam dann nur: Ja komisch.. also ich hatte das auch schon mal und ich wurde nicht krankgeschrieben als ich das hatte, dann habe ich wohl den falschen Arzt. Also ich bin damit arbeiten gegangen.
Wenn sie das selbst schon mal hatte? Warum fragt sie überhaupt, ob es ansteckend sei?
Sie meinte ich soll so schnell es geht wieder arbeiten kommen, weil ich ja nun mal weiß wie die Situation momentan auf der Arbeit ist und die Woche darauf hätte ich ja sowieso Urlaub. Ganz nach dem Motto: Hast ja den Urlaub und kannst dich dann ausruhen. Man könnte ja arbeiten kommen mit Gürtelrose.
Nochmal kurz zur Info: Gestern war mein erster Arbeitstag nach dem ganzen Geschehen und sie war total anders zu mir. Vorher hatten wir immer ein ziemlich gutes Verhältnis.
Was meint ihr?
Danke schon mal im Voraus!
4 Antworten
Oh ich hätte ihr das mit dem falschen Arzt bestätigt, wenn der nicht in der Lage ist eine Gürtelrose zweifelsfrei zu diagnostizieren.
Gürtelrose ist ansteckend - wenn die Bläschen platzen. Vor allem aber ist sie schmerzhaft. Wenn ich mich richtig erinnere hatte meine Ärztin empfohlen mich von Schwangeren und immungeschwächten Menschen fern zu halten.
Beim Urlaub hat der AG in erster Linie die Wünsche des AN zu berücksichtigen solange betriebliche Belange dem nicht entgegen stehen.
Ja und das mit den Diagnosen würde ich mir auch angewöhnen. Bei dem Typ Mensch - Nichts privates auf Arbeit erzählen.
Nun meint unsere Marktleiterin das sie entscheiden kann das ich den Urlaub jetzt so schnell wie möglich nachhole. Darf sie das einfach so?
Nein, so "einfach" darf sie das nicht.
Urlaub soll der Erholung des AN dienen und im § 7 Bundesurlaubsgesetz steht im Abs. 1 u.a.:
"Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des AN zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer AN, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen"
Das bedeutet, der AG kann Urlaubswünsche ablehnen, wenn er entsprechende Gründe belegen kann. Das bedeutet aber nicht, dass der AG dem AN Urlaub anweisen darf.
Ein AG kann zwar bis zu 3/5 des Jahresurlaubs eines AN "verplanen", das muss er aber dann lange Zeit im Voraus tun, damit der AN seine Freizeitgestaltung planen kann.
Diese Urlaubsanweisungen gibt es z.B. für Betriebsurlaub oder auch Brückentage und das wird i.d.R. am Jahresbeginn bekannt gegeben.
Kurzfristige Urlaubsanweisungen sind nicht zulässig.
Zu diesem Thema schreibt z.B. Peter Wedde (u.a. Professor für Arbeitsrecht) im Kompaktkommentar zum Individualarbeitsrecht mit kollektivrechtlichen Bezügen u.a.:
"Erteilt der AG Urlaub, ohne vorher nach den Urlaubswünschen des AN zu fragen, kann der AN die Annahme der Arbeitsbefreiung verweigern, ohne in Annahmeverzug zu geraten. Er kann einwenden, dass ihm Urlaub zur Unzeit gewährt werden soll.
Dabei braucht dem AN kein wichtiger Grund zur Seite zu stehen. Es ist ausreichend, wenn er auf eine von den Vorstellungen des AG abweichende Urlaubsplanung verweist"
Außer der Urlaubsanweisungen lange im Voraus (wie oben erwähnt) kann der AG dann noch Urlaub anordnen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird und der Urlaubsanspruch des AN nur noch während der Kündigungsfrist genommen werden kann.
Was Deine Krankheit betrifft: Du hast hier schon viele gute Antworten bekommen. Gürtelrose ist schmerzhaft und ansteckend und man ist arbeitsunfähig (egal was Deine Vorgesetzte sagt).
Dass Du zukünftig keine Auskunft mehr geben sollst, um welche Krankheit es sich handelt, wurde ebenso geschrieben.
Es reicht wenn man sich "unverzüglich" beim AG abmeldet, zum Arzt geht und danach bekannt gibt, wie lange man voraussichtlich arbeitsunfähig ist.
Bei Nachfragen sagst Du einfach, dass es Dir nicht gut geht. Mehr braucht der AG nicht zu wissen
Schau dir die nächsten Tage mal an. Meistens regelt sich das wieder von alleine.
Sie lügt, wenn sie sagt, dass sie Gürtelrose hatte. Nimm sie nicht ernst.
- dem Arbeitgeber niemals eine Diagnose mitteilen
- Wenn Du krank geschrieben bist, verfällt kein Urlaub
- Gürtelrose IST ANSTECKEND
Genau, sag dann einfach, dass brauche ich Ihnen nicht sagen.
Ja das mit der Diagnose werde ich mir für die Zukunft auch abgewöhnen. Die brauchen mich nicht mehr fragen was ich habe. Oder ja doch können sie, aber darauf werde ich keine Antwort mehr geben. 👍🏼 Danke für deine Antwort.