arbeite 4 tage in der woche wieviel urlaubstage darf mir berechnet werden bei einer woche?

7 Antworten

Natürlich 4 Tage.

Das Bundesurlaubsgesetz sagt klar, dass ein AN Anspruch auf bezahlten Urlaub hat. Bezahlt kann ein Uraubstag nur sein, wenn er ansonsten ein Arbeitstag gewesen wäre. Der Urlaubsanspruch vergleichbarer Vollzeitkräfte muss auf deine persönliche Arbeitszeit anteilig runter gerechnet werden. Hat ein Kollege bei einer 5-Tage-Woche z. B. 20 Urlaubstage im Jahr, stehen dir 16 Tage zu. Deine Urlaubswoche hat dementsprechend 4 Urlaubstage, wie Arbeitstage.

wieviel urlaubstage darf mir berechnet werden bei einer woche?

4 Tage.

Das kommt drauf an, wie Dein Urlaub berechnet wird.

Bei uns in der (einen) Firma hat jeder 25 Tage Urlaub. Dafür wird auch jede Woche mit fünf Tagen abgerechnet - unabhängig davon, wieviele Tage tatsächlich gearbeitet werden.

Eigentlich muß man das in Wochen rechnen. Wenn Vollzeitkräfte z.B. 25 Tage Urlaub haben, dann sind das 5 Wochen. Arbeitest Du nur vier Tage, hast Du auch nur 20 Tage Urlaub (5 Wochen mal vier Tage). Arbeitet jemand nur einen Tag pro Woche, hat er auch nur fünf Tage Urlaub - kommt aber im Endeffekt auch auf fünf freie Wochen.

mcc1965 
Fragesteller
 15.03.2012, 22:14

ich habe 24 tage urlaub habe ich dann 6 wochen urlaub oder weniger

ErsterSchnee  15.03.2012, 22:16
@mcc1965

Wieviel haben denn die Vollzeitkräfte?

Es kann durchaus sein, daß Du sechs Wochen Urlaub hast. Stehen denn Arbeits- oder Werktage im Vertrag?

mcc1965 
Fragesteller
 15.03.2012, 22:19
@ErsterSchnee

da muss ich nochmal nachschauen danke für dein antwort

mcc1965 
Fragesteller
 15.03.2012, 22:22
@ErsterSchnee

vollzeitkräfte haben auch 24 tage urlaub

ErsterSchnee  15.03.2012, 22:38
@mcc1965

Dann hast Du leider keine sechs Wochen Urlaub. Und wenn von Werktagen die Rede ist, dann hast Du sogar nur vier Wochen.

Wenn du 24 Tage Urlaub hast,dann handelt es sich in der Regel um Werktage. Werktage sind alle Kalendertage,die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind. Dein Urlaubsanspruch beträgt somit vier Wochen pro Kalenderjahr.

Hallo mcc1965!

Zuerst muss die Frage geklärt werden, wie viel Urlaubsanspruch Vollzeitbeschäftigte haben und wie viele Wochentage ihr arbeitet. Dies ist in der Regel durch einen Tarifvertrag festgelegt.

Sollte in Deinem Betrieb jedoch kein Tarifvertag zur Anwendung kommen, gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) uneingeschränkt mit den darin enthaltenen Mindeststandards. Diese sehen je Woche 6 Werktage (ArbZG) und darauf bezogen 24 Urlaubstage jährlich (BUrlG) für Vollzeitbeschäftigte vor.

Die Fünftagewoche und höherer Urlaubsanspruch sind ausschließlich tarifliche oder per Arbeitsvertrag festgelegte Verbesserungen der ges. Minimalstandards.

Nun musst du die entsprechende Berechnung nach den Bedingungen in euerm Betrieb (Tarifvertrag?) und bezogen auf Deinen Teilzeitanteil selbst vornehmen.

Dazu zitiere ich aus einem BAG Urteil zum Thema, allerdings ist der Bezug hier die Fünftagewoche.

"... Ist die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit regelmäßig oder dienstplanmäßig im Durchschnitt des Urlaubsjahres auf weniger als fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt, vermindert sich der Urlaub für jeden zusätzlichen arbeitsfreien Tag im Urlaubsjahr um 1/250 des Urlaubs ..."

"... Verbleibt nach der Berechnung des Urlaubs ... ein Bruchteil eines Urlaubstages von 0,5 oder mehr, wird er auf einen vollen Urlaubstag aufgerundet; ein Bruchteil von weniger als 0,5 bleibt unberücksichtigt."

Einfacher geht's allerdings so: Urlaubsanspruch Vollzeit : Anzahl der Werktage/Woche x Anzahl der individuellen Zahl der Arbeitstage/Woche

z. B.:

Bei der 6-Tage-Woche mit 24 Urlaubstagen: 24 : 6 x 4 = 16 Tage

Bei der 5-Tage-Woche mit 20 Urlaubstagen: 20 : 5 x 4 = 16 Tage

Bei der 5-Tage-Woche mit 30 Urlaubstagen: 30 : 5 x 4 = 24 Tage

usw. ...