Arbeitslos melden?

7 Antworten

Nein, wenn du in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis stehst gilt die Frist für die frühzeitige Arbeitssuchendmeldung für dich nicht!

§ 38 Rechte und Pflichten der Ausbildung- und Arbeitsuchenden
(1) Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung bei der Agentur für Arbeit unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis. Im Übrigen gelten für Ausbildung- und Arbeitsuchende die Meldepflichten im Leistungsverfahren nach den §§ 309 und 310 entsprechend.

Grundsätzlich muß man sich arbeitssuchend melden, sobald von der drohenden Arbeitslosigkeit erfährt.

Das geschieht nicht in jedem Fall drei Monate vorher.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Theoretisch musst du dich 3 Monate vorher arbeitsSUCHEND melden.

Das ist aber nicht immer machbar.

Du solltest dich umgehend arbeitssuchend melden (geht auch online), dann sollte es eigentlich keine Probleme geben.

Am ersten Tag meldest dich dann arbeitslos

Ich würde dir raten dich nach Auslauf der Ausbildungsvertrages arbeitssuchend zu melden.

Arbeitslos ist mit sehr viel Aufwand verbunden, den du dir wahrscheinlich sparen kannst. Fachkräfte werden fast überall gesucht und wenn du nur ein paar Wochen brauchst um einen neuen Job zu finden bist du ja genau das. „Arbeitssuchend“

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Hab viel ausprobiert

Du musst dich arbeitssuchend melden, wenn du erfährst, dass du arbeitslos wirst. 3 Monate früher, wenn du es 3 Monate früher weißt, sonst eben dann, wenn du es erfährst. In Zukunft würde ich dir trotzdem raten, es pro forma immer zu tun, wenn du in eine ähnliche Situation kommst (z.B. befristeter Vertrag). Die Mitteilung dauert 5 Minuten, und genauso schnell kannst du sie rückgängig machen.

Dafür ersparst du dir im Zweifel viel Ärger und Diskussionen...

PS: Solltest du bis dahin keinen neuen Job finden, musst du dich nach der Prüfung arbitslos melden, das ist NICHT das Gleiche wie arbeitssuchend, aber die Grundvoraussetzung, um Arbeitslosengeld zu erhalten..