Arbeitsamt oder Einwohnermeldeamt?
Also, ich möchte umziehen. Derzeit wohne ich bei meiner Mutter, ich arbeite nicht und bekomme kein Geld vom Amt oder sonst was. Also wirklich keinen Cent. Es ist quasi so als würde ich gar nicht existieren.
Nun hab ich mich aus persönlichen Gründen entschlossen, ca 1000km weit weg, ans andere Ende von Deutschland, zu meinem Cousin in die Wohnung zu ziehen. Dort möchte ich dann aber natürlich rasch eine eigene Wohnung und auch arbeiten. Wenn ich da bin, muss ich dann zuerst zum Einwohnermeldeamt oder zum Arbeitsamt?
Ich bin erst 21 und war noch nie weg von meiner Mutter und bin sehr verunsichert. Ich würde gerne Informationen einholen.
Muss ich überhaupt zum Arbeitsamt? Ich habe keine Ausbildung oder sonstiges.
Würde ich Arbeitslosengeld bekommen?
Habe auch überlegt mein Abitur nachzuholen aber ich möchte nicht lange bei meinem Cousin in der Wohnung bleiben ich brauche schon was eigenes. Schlafe dort dann auch nur auf der Couch.
Muss ich mich überhaupt anmelden beim EMA?
Ich bräuchte wirklich Hilfe.
5 Antworten
Erst wenn du dort einen gemeldeten Wohnsitz hast ist das Jobcenter dort für dich zuständig.
Da du deinen alten Wohnsitz nicht weiter bewohnen wirst, und bei deinem Cousin so lange unterkommst, bis du eine eigene Wohnung hast, wohnst du bei ihm auf unbestimmte Zeit und MUSST dich bei ihm anmelden. Dazu stellt er dir eine Wohnungsgeberbescheinigung aus, die du bei der Anmeldung zusammen mit deinem Ausweis beim Meldeamt vorlegst.
Tust du dies nicht, droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 EUR.
Du mußt zu beiden Ämtern gehen. Ob du Arbeitslosengeld bekommst, hängt davon ab ob du die Voraussetzungen erfüllst.
https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/arbeitslosengeld-anspruch-hoehe-dauer
Für Arbeitslosengeld mußt du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das funktioniert nicht, wenn du z.B. eine Tagesschule machst.
Wenn Du dort nur für kurze Zeit bist, brauchst Du Dich erst mal nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden. Wenn Du ein paar Wochen als Gast da bist, ist das nicht notwendig. (Eine Anmeldung ist nur erforderlich, wenn Du für längere Zeit dort wohnen willst. Du würdest dort dann einen "Zweitwohnsitz" anmelden, und den alten Wohnsitz bei Deiner Mutter behalten. Oder den Hauptwohnsitz verlegen.)
Du musst nicht zum Arbeitsamt / Jobcenter. Wenn Du eine Arbeitsstelle oder Ausbildungsstelle suchst, könnte es aber sinnvoll sein, dass Du dort einen Termin vereinbarst. Da kannst Du Dich informieren, was die für Dich machen können. Möglicherweise solltest Du Dich "arbeitssuchend" melden. Die können Dich umfassend informieren. Auch über Ansprüche, die Du bekommen könntest.
Du solltest Dir aber schon Gedanken darüber machen, was Du machen willst. Ausbildung, Studium, etc. Im Falle eines Studiums kannst Du Dich bei der Studienberatung der jeweiligen Fachhochschule oder Uni beraten lassen. Und beim BAföG- Amt. Im Falle eines Studiums besteht eventuell ein Förderanspruch nach BAföG, so dass Dein Studium finanziert wäre. Ggf. bietet auch die KfW-Bank Förderprogramme.
Den ertsen Teil muss ich korrigieren.
Wenn Du dort nur für kurze Zeit bist, brauchst Du Dich erst mal nicht beim Einwohnermeldeamt anmelden.
Das stimmt prinzipiell nicht. Die Ausnahme von der Meldepflicht gilt nur, wenn man einen anderen Wohnsitz hat. Das gilt in der Regel also nur für Zweitwohnsitze. Wenn ich eine Wohnung beziehe, bis ich wo anders eine Wohnung gefunden hab, wohne ich dort auf unbestimmte Zeit und muss mich anmelden.
Wenn Du ein paar Wochen als Gast da bist, ist das nicht notwendig. (Eine Anmeldung ist nur erforderlich, wenn Du für längere Zeit dort wohnen willst. Du würdest dort dann einen "Zweitwohnsitz" anmelden, und den alten Wohnsitz bei Deiner Mutter behalten. Oder den Hauptwohnsitz verlegen.)
Ein Zweitwohnsitz kann nur angemeldet werden, wenn man den alten Wohnsitz auch noch weiterhin bewohnt. Hier ist das nicht der Fall. Die Anmeldung eines Zweitwohnsitzes ist also ausgeschlossen.
Arbeitslosengeld 1 bekommst du natürlich nicht, wenn du noch nie gearbeitet hast.
Du kannst dich beim JobCenter melden und AlG 2 beantragen. Das bedeutet dann 434,00 € plus die Kosten deiner Unterkunft.
Und da du ja "ungelernt" bist, musst du für JEDE Arbeit zur Verfügung stehen. Ob dir dann eine Ausbildung zugestanden wird, liegt dann daran, ob du dafür vermittelbar bist.
Eine eigene Wohnung kannst du dir vorerst abschminken.
Also würde einfach wie folgt vorgehen:
Informationen erhälst du immer beim Arbeitsamt, das hilft dir auch was eine evtl. Förderung angeht im Rahmen zu einer Ausbildung/Schule/Beruf usw...
Rufe am Besten beim Arbeitsamt an und informiere dich ausführlich.
Ummelden musst du dich erst, wenn du bereits umgezogen bist und das beim dortigen neuen Rathaus/Bürgeramt = bisher noch kostenlos.
Bei weiteren Fragen, sehr gerne einfach melden😉