ABI + Eigene Wohnung = Hilfe vom Arbeitsamt?
Hallo zusammen,
ich fange im august mit der 11. Klasse an und brauche bis dahin auch eine eigene Wohnung. Egal, ob WG, oder nicht... Allein wäre mir allerdings lieber.
Meine Frage: Bekomme ich finanzielle Hilfe vom Arbeitsamt, für eine eigene Wohnung, wenn ich Abitur mache und in meinem Elternhaus kein Platz mehr für mich ist? Das ding ist, ich habe mich wegen meiner Stiefmutter mit meinem Vater verstritten und meine Mutter wohnt 300 Km weiter weg. Nun drückt mein Vater mir die Pistole auf die Brust und sagt ich soll ausziehen, weil seine neue Frau das so will... unglaublich, oder?
Viele Grüße,
Arne
3 Antworten
Ich bin 19 Jahre alt und war bis januar 2011 bei der Bundeswehr, insgesamt 12 Monate und seitdem wohne ich wieder bei meinem Vater. Jetzt hab ich zur Zeit einen 400 Euro Job als Barkeeper in einer Disco. Die Frage ist nur, wenn ich ab August Abi mache, dann hab ich unter der Woche ja an und für sich keine Zeit mehr um arbeiten zu gehen, am Wochenende na klar, das mache ich dann auch weiterhin, aber davon kann man ja keine Wohnung finanzieren.
Gibt es da wirklich keine Unterstützung? Auch nicht wenn kein Kontakt zu den Eltern besteht, worauf die Situation hier definitiv hinausläuft.. ?
Wenn Du noch nicht volljährig bist, kannst Du keinen eigenen Mietvertrag unterschreiben. Bist Du volljährig? Sonst muss es Dein Vater tun und auch zahlen. Was hat das Arbeitsamt mit Deiner Wohnung zu schaffen? Weshalb sollte der Staat Dir eine Wohnung bezahlen? Die muss man selbst finanzieren. Es ist nicht alles umsonst oder vom Staat zu bekommen.
Ich bin 19 Jahre alt und war bis januar 2011 bei der Bundeswehr, insgesamt 12 Monate und seitdem wohne ich wieder bei meinem Vater. Jetzt hab ich zur Zeit einen 400 Euro Job als Barkeeper in einer Disco. Die Frage ist nur, wenn ich ab August Abi mache, dann hab ich unter der Woche ja an und für sich keine Zeit mehr um arbeiten zu gehen, am Wochenende na klar, das mache ich dann auch weiterhin, aber davon kann man ja keine Wohnung finanzieren.
Gibt es da wirklich keine Unterstützung? Auch nicht wenn kein Kontakt zu den Eltern besteht, worauf die Situation hier definitiv hinausläuft.. ?
Tja, bevor du von irgendwelchen Ämtern Geld bekommst, werdne die auf deinen Vater verweisen der dir bis zum Ende der Erstausbildung längstens jedoch bis zum 27 Lebensjahr unterhaltsverpflichtet ist. Der Unterhalt richtet sich nach dem Einkommen der Eltern, den Rest bekommst du dann sicher über Wohngeld usw.