arbeiten nach bestandener Prüfung?
Ich habe am 09.09 meine praktische und am 20.09 meine mündliche Prüfung. Nun muss ich aber ab dem 21.09 wieder als Azubi arbeiten bin (wir gehen davon aus , dass ich bestehe) Ist das erlaubt ? Was kann ich machen ?
5 Antworten
Bestehst Du die Prüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit der Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss nach § 21 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz.
Da nach der Bekanntgabe (die Deinem Chef aber auch mitgeteilt werden muss) das Ausbildungsverhältnis nicht mehr besteht, kannst Du im Anschluß auch nicht als Azubi arbeiten.
Nein, das geht nicht automatisch und in jedem Betrieb.
Das "funktioniert" nur, wenn der AG auch Kenntnis über das Prüfungsergebnis hat. Wenn z.B. nur der Abteilungsleiter/Vorarbeiter Kenntnis haben, hilft auch die "Weiterarbeit" nicht, es gibt kein Arbeitsverhältnis
Sobald der AG Kenntnis hat, kann er den ehemaligen Azubi wegschicken. Das ist legitim und es ist kein Arbeitsverhältnis entstanden.
Es muss für die Entstehung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses eine "Tatsächliche Beschäftigung mit Wissen des Arbeitgebers" geben.
Wenn du alle Prüfungen bis dahin und auch die mündliche Prüfung bestanden hast, bekommst du unmittelbar nach der mündlichen Prüfung eine schriftliche Bestätigung.
Mit Ablauf dieses Tages ist dein Ausbildungsverhältnis beendet. Übernimmt dich dein Ausbildungsbetrieb (auch stillschweigend), steht dir ab da der „normale“ Arbeitnehmerlohn zu.
Mir hat man damals erklärt so bald man die Prüfungen absolviert hat, und Nachricht erhält das man die Ausbildung beendet hat.
Dann ist das Ausbildungsverhältnis damit beendet :)
Solltest du allerdings weiterarbeiten, dann wirst du bezahlt wie ein Normaler Angestellter. Sprich du bekommst keine Ausbildungsvergütung sondern wirst tariflich bezahlt :) Natürlich nur wenn der Chef oder Chefin damit einverstanden ist, dass du weiterarbeiten sollst und darfst :)
Wann erfährst du das erste Mal von der Prüfungskommission ob du bestanden hast oder nicht? Ab diesem Zeitpunkt musst du als Facharbeiter bezahlt werden und nicht mehr als Azubi. Meist ist das im Anschluss an die mündliche Prüfung.
Wenn du nach der bestandenen und verkündeten Prüfung auf Anweisung arbeitest, bist du unbefristet als facharbeiter eingestellt.
Natürlich ist das erlaubt.
Schau mal was in deinem Vertrag steht wann der Ausbildungsvertrag endet.
Diese Antwort ist nicht hilfreich. Die Ausbildung endet nach der Maßgabe des BBiG
„mit Bestehen des letzten Prüfungsteils“
Die Datumsangaben im Ausbildungsvertrag sind nicht verbindlich.
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem bestehen den Prüfung, egal was dein Vertrag sagt. Selbst wenn du weiter arbeitest, wirst du bezahlt wie ein Normaler Angestellter.
So zumindest war es bei mir :)
Aber wenn sie im Anschluss dahin geht, hat sie Anspruch auf den vollen Lohn als gelernter Arbeiter