Anzeige und Aussage gegen Aussage. Was jetzt?

3 Antworten

Wie soll denn da etwas überprüft werden. Aussage gegen Aussage bedeutet ja, dass es eben keinen objektiven Zeugen gibt.

Du kannst aber niemanden "beschuldigen", wenn du es nicht auch beweisen kannst.

Papilona264 
Fragesteller
 31.01.2022, 10:47

Es gab Beweise, nun laut Staatsanwalt reichen die nicht

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FGO65  31.01.2022, 11:00
@Papilona264

Das entscheidet der Richter und nicht die Staatsanwaltschaft

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Papilona264 
Fragesteller
 01.02.2022, 16:22
@FGO65

Na gut. Davor entscheidet es der Staatsanwaltschaft, wenn sie dann sagen, dass die Beweise nicht reichen, muss man nicht vor Gericht zum Richter.

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Ja, die Person kann dich im Gegenzug jetzt auch anzeigen - braucht aber ebenso Beweise wie du. Eine zivilrechtliche Klage ist natürlich auch möglich.

Papilona264 
Fragesteller
 31.01.2022, 10:48

Es ist eine Weile her und hat mich nicht angezeigt. Wie läuft eine Zivilklage?

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Papilona264 
Fragesteller
 31.01.2022, 10:54
@Papilona264

Ich kenne mich damit nicht aus, deswegen. Ich habe eine Rechschutzversicherung, bringt das was?

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ErsterSchnee  31.01.2022, 10:56
@Papilona264

Im Gegensatz zu dir kann ICH nicht in deine Police gucken und nachlesen, was alles abgesichert ist.

Wieso schließt du Versicherungen ab, deren Nutzen du nicht kennst? Hast du zu viel Geld?

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Papilona264 
Fragesteller
 31.01.2022, 11:04
@ErsterSchnee

Kann man auch antworten, ohne den anderen sofort klein zu machen? Ich hab die Versicherung vor 10 Jahren abgeschlossen, gerade weiß ich erst nicht, alles was da drin steht. Trotzdem danke.

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Welche Schmerzen hattest du denn, die auch ärztlich festgestellt wurden?

Ansonsten kannst du nichts weiter machen.

Wiesel1978  31.01.2022, 10:15
Ich hatte jemanden angezeigt (Üble Nachrede).

Dabei entstehen keine Schmerzen, zumindest nicht zwangsläufig. Langfristig mglw psychologische Beeinträchtigungen.

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Papilona264 
Fragesteller
 31.01.2022, 10:49

Ich hab Therapie gemacht aber ich meine nicht ich, sondern die Person.

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