Einer Lüge bezichtigt, Ist das eine "üble Nachrede"?

6 Antworten

ja, das würde in meinen Augen den Tatbestand der üblen Nachrede erfüllen

"Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Ich fürchte, ihr beide seid dabei, von der sachlichen Ebene in die persönliche Ebene zu geraten. Eine Aussage wie "Dieser Mitarbeiter macht ständig Ärger" deutet darauf hin.

Ohne auf eine Schuldfrage einzugehen, würde ich annehmen, dass du es als Abteilungsleiter schaffen müsstest, damit umzugehen, ohne deinen Gegenüber anzuzeigen.

Such doch vielleicht mal ein Gespräch unter vier Augen und achtet beide darauf, dass es wirklich lediglich um die Sachargumente geht und nicht um persönliche Vorwürfe. Ziel sollte eine Problemlösung sein, bei der es keinen Verlierer gibt. Momentan seid ihr eher beide dabei, einen Sieger ermitteln zu wollen.

Als Lügner dargestellt hat Dich der Mitarbeiter, die Aussage selber getroffen hat aber ein Dritter, auf den er sich als Quelle bezog.

Damit muß man unterscheiden, denn der Mitarbeiter / Mitglied des Betriebsrats dürfte hier "nur" eine Meinungsäußerung (Hörensagen, entsprechend gekennzeichnet über das Zitat) getätigt haben (das wäre letztlich eine Frage der freien Beweiswürdigung, aber eine vorher vergessene Relativierung, z.B. über einen unterlassenen Konjunktiv,. wird gerichtlich meist nicht als eine Tatsachenbehauptung gewürdigt, wenn es im Kontext richtiggestellt wurde), die allerdings geeignet ist, Dein Ansehen herabzuwürdigen. Das wäre damit eher unter § 185 StGB einzuordnen (Beleidigung im engen Sinn). Um § 186 StGB zu erfüllen, bedarf es einer "nicht erweislich wahren Tatsachenbehauptung", was hier, jedenfalls gemäß Schilderung, nur dem Dritten zur Last gelegt werden könnte.

Aber es macht keinen Sinn, hier aus einer Mücke einen Elefanten zu machen, zumal ein solcher Strafantrag regelmäßig mit Verweis auf den Weg der Privatklage abgewiesen wird. Hier wäre eine Klärung unter 4 Augen anzuraten, auch im Sinne des Erhalts des Betriebsklimas.

PolluxHH  13.09.2019, 22:31

Ach ja ... sollte es häufiger vorkommen, könnte man auch eine individualrechtliche Abmahnung, ggf., je nach konkretem Gesprächsverlauf, kombiniert mit einer Abmahnung der Verletzung betriebsverfassungsrechtlicher Pflichten (Verletzung des Prinzips der vertrauensvollen Zusammenarbeit, hieraus nur Verweis auf § 23 Abs. 1 BetrVG möglich), aussprechen.

§§ 185, 186 StGB wären hier nicht nur zahnlos, sondern auch nachteilig in der Wirkung.

0

Befehlskette? Du hast doch auch einen Vorgesetzten, dem könnte man sowas melden.

Andererseits, ist eine "Team"besprechung selbsterklärend. Da muss man sich dann im TEAM auch mit unangenehmen Themen auseinandersetzen. Ich weiß nicht, warum du dich direkt angegriffen fühlst und es so persönlich nimmst. Es ist normal, dass unter Arbeitern so manche Gerüchte immer im Umlauf sind. Ich denke, dass ist überall so. Und gerade der Betriebsrat spricht gerne Unangenehme Sachen an.

da will ich dich ohne irgend jemanden beleidigen zu wollen mal fragen wie schätzt du den Verstand der Restlichen Mitarbeiter im Team ein?

Denn wenn dieser ständig Ärger macht, dann wird ihm wohl bald keiner mehr glauben.

Bleibe seriös und bemühe dich um permanente Zuverlässigkeit in deinen Aussagen und der Schwindler fällt von alleine auf.