Ist es erlaubt einer Person zu einer Unterschrift zu zwingen?
Wenn es beispielsweise Aussage gegen Aussage steht und es auf der einen Seite keine Beweise gibt aber auf der anderen Seite ein Beweisstück in Form einer Unterschrift vorliegt, was wäre das Resultat
6 Antworten
Nein... Das wäre mindestens Nötigung
Ist es erlaubt einer Person zu einer Unterschrift zu zwingen?
Nein das ist nicht erlaubt.
Wenn es beispielsweise Aussage gegen Aussage steht und es auf der einen Seite keine Beweise gibt aber auf der anderen Seite ein Beweisstück in Form einer Unterschrift vorliegt, was wäre das Resultat
Verstehe ich nicht, was hat das mit der o.g. Frage zu tun?
Wenn man eine Person zwingt etwas zu unterschreiben, aber es keine Beweise auf Erzwingung gibt wie wird gehandelt?
" ein Beweisstück in Form einer Unterschrift "
Was soll das sein?
Ein Beweis, dass derjenige schreiben kann?
Nein, wenn Person A eine Unterschrift von Person B hat und diese Unterschrift seine Aussage deckt und die Unterschrift jedoch erzwungen wurden ist aber es keine Beweise auf Erzwingung gibt. Wie soll dann gehandelt werden?
Nein, es ist nicht erlaubt, eine Unterschrift zu erzwingen
Soweit ich weiß, kann man eine Auskunft erzwingen, je nachdem welches Strafmaß die gewisse Person verheimlichen will, zum Beispiel wenn verdacht besteht, dass sie einen Serienmörder und Vergewaltiger deckt.
Soweit ich weiß, kann man eine Auskunft erzwingen
Was du meinst wäre eine Erzwingungshaft, wenn der/diejenige keine Aussageverweigerung in Anspruch nehmen kann. Das ist aber nun eine völllig andere Konstruktion.
wenn verdacht besteht, dass sie einen Serienmörder und Vergewaltiger deckt.
Unsinn. Es kommt darauf an, ob der Zeuge / Belastete zurecht sich auf sein Recht auf Aussageverweigerung berufen kann oder nicht, nicht auf den Straftatbestand.