Anzeige an Lehrer?

anonymos987654  16.01.2024, 14:04

Warum bleibst du unerlaubt dem Unterricht fern? Kannst ja genauso in den Ferien nach Mekka pilgern.

hasti06 
Fragesteller
 17.01.2024, 01:05

Schon seit 3 jahren versuchen wir es und wir hatten nur diese chance gehabt. denkst du man hat immer eine chance da rein zu kommen wann man will???

6 Antworten

Nach all den bisherigen Antworten zeigst DU keinerlei Einsicht bezüglich DEINER Fehleinschätzung der Situation !.

Zitat: „klar hat sie was rechtliche falsch getan“

Schön, dass DU DEINE Rechte hier im Abendland kennst….
Aber diese enden dort, wo die Rechte (weltliche Gesetze) ANDERER verletzt werden.

Dies beharrlich zu ignorieren ….Ursache und Wirkung… Opfer und Täter… zu verwechseln ist nicht akzeptabel.

Wir leben hier in einem säkularem Staat…. Noch nicht mitbekommen ?

Wer früh den Sonnenaufgang sehen und fühlen will …sollte im Morgenland leben….kurze Anreise zu Stätten vieler wichtiger Religionen….auch wenn es dort im Moment eher nach Weltuntergang ausschaut.

Du hast eine Reise angetreten, ohne dich beurlauben zu lassen. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Schulpflicht.

Natürlich ist das auch deinen Mitschülern aufgefallen und so musste eben gezeigt werden, dass das so nicht in Ordnung ist.

Mit Datenschutz hat das gar nichts zu tun.

War deine Abwesenheit mit dem Direktorat usw. abgesprochen?

Es wundert mich doch etwas, dass du in der Schulzeit wegdurftest. Ist das eine spezielle Schule?

Wenn ich an meine Schule denke, wäre eine Abwesenheit während der Schulzeit außer wegen Krankheit undenkbar gewesen. und wenn das ein Lehrer weiß oder gut heißt, wäre der Lehrer nicht ganz dicht gewesen. Dann hätt es geheisen: sonst fängt jeder an, irgendwo hinzufahren.

Insofern: Könnte es sein, dass da das Problem liegt?

Wusste das Direktorat davon bzw. war das offiziell von der Schule genehmigt?

KiboSeishin  16.01.2024, 12:32

Eben. Wenn er das nicht hat genehmigen lassen, ist er selbst schuld.

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Ausserdem ist pilgerfahrt ein grund genug, da jeder seine religion ausüben darf.

Jein.

Du darfst, aber halt in den Schulferien, von denen es ja nun mehr als genug gibt.

Ansonsten nicht ohne Genehmigung des Rektors. Der Oberstufenleiter hat diese Berechtigung nicht.

Sie hat keinerlei Vergehen gegenüber des Datenschutz begangen.