Anzeige wegen Recht am eigenen Bild. Wie geht man dagegen vor?

5 Antworten

Die Polizei hat genug zu tun und würde solche Kontrollen nie zum Spaß machen.

Wenn sie sagen, der Auspuff ist zu laut und der Kennzeichenwinkel zu steil, dann ist das so bzw. sie werden Beweise sichern.

Was das Filmen anbelangt, dann hat sich dein Kumpel strafbar gemacht. Es ist zwar erlaubt, polizeiliche Einsätze zu filmen (ohne Ton) oder auch zu fotografieren.
Da dein Freund jedoch auch die Tonspur veröffentlicht hat, verstößt er gegen § 201 StGB (Vertraulichkeit des öffentlichen Wortes). Darauf steht eine Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe.

Bereits die Aufnahme des Tons, nichtmal eine Veröffentlich, nur die Aufnahme aleine, war eine Straftat und kann auch mit einer empfindlichen Strafe geahndet werden

"So genannte" Polizisten gibt es nicht.

Eine Kontrolle ist keine Schikane.

Warum sollten die Beamten etwas behaupten (Lautstärke, Winkel), wenn es tatsächlich nachweisbar ist? Man nennt das dann nicht behaupten, sondern feststellen.

Und wenn das so war stehen die Namen der Beamten in der Anzeige, die per Post kommt.

Filmaufnahmen mit Ton hochladen ist rechtlich nicht ganz problemfrei. Da kann es um das Recht am eigenen Bild gehen, aber auch um die Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes.

Wünsche ihm viel Spaß.

Wenn alles unkenntlich gemacht wurde, ist kein Strafbestand erfüllt.

Das lässt sich hier an dieser Stelle nicht mit Sicherheit beantworten. Denn dazu müsste man weitere Details kennen... und auch dann bleibt da noch Interpretationsspielraum.

Die Gesichter, Stimmen der Polizisten wurden zensiert und verfremdet. Auch das Kennzeichen wurde verpixelt.

Das ist prinzipiell schon mal gut. Ob es aber ausreichend ist, das kommt auch auf andere Faktoren drauf an. Vor allem darauf, ob die Person erkennbar bzw. identifizierbar ist. Und das kann z.B. auch anhand der Stimme (nicht nur Klang, sondern auch Sprechart) oder an anderen Merkmalen wie auffällige Tattoos, besondere Kleidung usw. der Fall sein.

Ein Nutzer schrieb, dass er meinen Kollegen anzeigen wird.

Jein. Ein Vergehen gegen das "Recht am eigenen Bild" ist ein Antragsdelikt. D.h., dass der Geschädigte selbst oder ein Angehöriger Anzeige erstatten muss. Ein Dritter kann das nicht.
Auch eine evtl. auf dem Video zu hörende Beleidigung wäre ein Antragsdelikt.

Wenn auf dem Video aber noch was anderes zu sehen ist, dann kann das ggfs. durch "Jedermann" angezeigt werden.

und wie will man herausfinden, wer die Polizisten sind ?

Naja, das dürfte nicht so schwer sein. Wenn man die Stadt und vielleicht sogar die Straße erkennt, dann dürfte man im zuständigen Polizeirevier wohl auch die Beamten identifizieren können.

Ein Kollege von mir wurde gestern von der so genannten Polizei schikaniert. Die haben ihm gesagt, dass sein Auspuff angeblich zu laut sei und der Kennzeichenwinkel illegal wäre. Das stimmt natürlich nicht. 

Dazu äussere ich mich jetzt mal nicht.
Die Polizei "schikaniert" nicht. Und mal ehrlich: Der Auspuff ist in 75% aller Fälle zu laut und in einem noch größeren Prozentsatz stimmt auch der Kennzeichenwinkel nicht - und das sage ich als Motorradfahrer.
Wie dem auch sei: Die Polizei hat evtl. einen Verdacht gehabt und Deinen Kumpel kontrolliert. Dann haben sie die Dinge überprüft - und haben entweder Recht behalten und eine Anzeige gefertigt oder alles war in Ordnung und es gab keine Anzeige.

Davon abgesehen, dass die Art Deines Schreibens schon eine gewisse negative Grundeinstellung und fehlender Respekt zur Polizei offenbart. Und da kann ich mir dann durchaus vorstellen, dass da vielleicht auch eurerseits wenig Entgegenkommen bei der Kontrolle und vielleicht auch das ein oder andere unpassende Wort in Richtung Polizei gefallen ist... wenn die Beamten dann nicht allzu freundlich sind, ist das vollkommen verständlich.