Anwaltskosten ohne Rechtsschutzsversicherung?

6 Antworten

Reden Sie mit dem Vermieter. Der hat vielelicxht noch Sorgen wegen offener Nebenkostennachzahlungen für 2015, die noch abzurechnen wären.

mein Vermieter zahlt meine Kaution nicht zurück. Ist jetzt schon 3 Monate her. Es wurde auch von beiden Seiten unterschrieben, dass die wg ordnungsgemäß zurückgelassen wurde. 

Das bedeutet nicht dass der Vermieter die Kaution schon auszahlen muss:

Der Vermieter hat ein volles Zurückbehaltungsrecht bis zu 6
Monaten für etwaige Ansprüche aus dem Mietverhältnis.

Danach darf er nur noch das 3-5 fache einer
Nebenkostenvorauszahlung für die zu erwartende Nebenkostenabrechnung
einbehalten.

 Eine schriftliche Mahnung mit Frist wurde auch schon in die Wege geleitet.

Verfrüht.

Wenn ich jetzt zum Anwalt gehe, was würde mich das kosten ohne Rechtsschutzversicherung? Zahlt nicht der "Fallverlierer" alle Kosten?

Im Moment würde der Mieter verlieren.

MfG

johnnymcmuff

mein Vermieter zahlt meine Kaution nicht zurück. Ist jetzt schon 3
Monate her. Es wurde auch von beiden Seiten unterschrieben, dass die wg
ordnungsgemäß zurückgelassen wurde.

Um den rechtsirr(ig)en Meinungsäußerungen hier einmal Substantiiertes entgegegenzusetzten:

In dem Fall hast du wegen fehlendem Sicherungsbedürfnis einen Rechtsanspruch auf verzinste Rückzahlung des wesentlichen Teils deiner Kaution :-O
Bis auf zu erwartetende Nachzahlungen aus Betriebskosten, die der VM bis zu deren Fälligkeit "12 Monate nach Ende der Abrechnungsperiode" einbehalten darf.

Denn mit unterschriebenem Übergabeprotokoll hat der VM Mängelfreiheit bescheinigt und in soweit sein sechsmonatiges Prüf- und Mängelbeseitigungsrecht nach Übergabe aufgegeben - was nicht protokolliert oder ausdrücklich  beseitigt verlangt wurde, kann nicht mehr behoben verlangt werden :-O

Demnach kann man aus Rechtsgrund Verzugsschaden nach Ablauf der gesetzten Rückzahlungsfrist durchaus einen Rechtsamnwalt mit Wahrnehmung seiner Interessen beauftragen, dessen außergerichtliche wie gerichtliche Vertretung dem Schuldner als Verzugsschaden anfallen würden.

Allerdings trägst du sein Honorar zunächst vorschüssig. Da bei diesem Streitwert kein Anwaltszwang vor dem Amtgsgericht herrscht, würde ich mich selbst vertreten.

Also nach fruchtlosem Ablauf der Rückzahlungsfrist per Einwurfeinschreiben die Rechtslage erläutern um festzustellen: "Sie sind nunmehr zur Vermeidung einer Klage wegen ungerechtfertigter Bereicherung letzmalig aufgefordert, den wesentlichen Teil der Mietkaution, das sind  XXX EUR zzgl. Zinsen, innerhalb von 5 Tagen nach dokumentiertem Zugnag dieses Schrebens auf mein Konto DE 12 .... zu überweisen."

G imager761


Zahlt nicht der "Fallverlierer" alle Kosten?

Ja und in dem konkreten Fall wärst Du das, denn 6 Monate musst Du ihm Zeit lassen für die volle Kaution und ggf. noch für einen Teil (Nebenkosten) bis zum Ende des 12. Monats nach dem Abrechnungszeitraum (meist Kalenderjahr). Also übe Dich besser noch in Geduld.

Das Geld wäre zum Fenster hinausgeworfen, da nach deutschem Mietrecht der V. 6 Monate Zeit hat zu prüfen, ob sich evtl. Schadenersatzansprüche ergeben bzw. herausstellen, die er einfordern dürfte.