zahlt rechtsschuzversicherung bei verlorene klage?

6 Antworten

Die Rechtschutzversicherung übernimmt die Kosten nur, wenn eine Aussicht auf Erfolg besteht.

Das bezieht sich auch auf eine Berufung. Wenn die die Klage ohne Rechtschutz geführt hast, kann es sein, dass die sich weigern, die Kosten zu übernehmen.

Nach dem Streitwert richten sich die Gerichtskosten, die Du dann natürlich zahlen müsstest.

Bei Arbeitsgerichtsprozessen ist es durchaus hilfreich, vorab mal bei der gewrkschaft nachzufragen. Die bieten im Rahmen der Mitgliedschaft ja auch meist einen Rechtschutz an.

Hast Du denn bei einer Rechtsschutzversicherung keinen Rechtsanwalt gehabt? Finde ich merkwürdig deshalb versichert man sich doch. Deine Frage kann ich nicht beantworten, da mußt Du Dich schon bei der RV erkundigen. Wenn Du jedoch in Berufung gehen willst wird die RV die Übernahme der Kosten sicher ablehnen.

Aber wie gesagt, ruf bei der RV an, die werden Dir alles erklären.

Streitwert ist die Höhe der Zahlung um die es geht + eventuelle Nebenkosten (Da du nix geschrieben hast, worum es geht, muß ich so schwammig antworten.)Ob deine RV zahlt, das weiß nur der, der den Vertrag kennt - frag einfach bei der RV nach.

Wenn du VOR der Klage die Kostenzusage bei der Rechtsschutzvwersicherung eingeholt hast, zahlt sie. Wenn nicht zahlt sie sowieso nicht, weil das deine Pflicht gewesen wäre.

Ich denke nicht das deine Rechtschutzversicherung zahlt da du die Klage verloren hast