Arbeitsrechtsschutzversicherung vor Kündigung abschliessen?
Hallo! Ich habe gestern eine mündliche Abmahnung bekommen, die schriftliche folgt kommende Woche. Ich habe keine Rechtsschutzversicherung und werde sie auf eigene Kosten einem Anwalt zur Prüfung vorlegen.
In der Firma möchte ich nicht bleiben und habe bereits vor, mich dieses Wochenende auf eine andere konkrete Stelle zu bewerben. Meine Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
Ich habe Angst bei meinem Ausscheiden aus meiner jetzigen Firma ein schlechtes Arbeitszeugnis zu bekommen. Falls ich jetzt eine Rechtsschutzversicherung abschliesse, könnte ich diese dann in Anspruch nehmen um dagegen zu klagen?
9 Antworten
Der Zeitpunkt des Schadens ist bei der Rechtsschutzversicherung immer die "Änderung der Rechtslage". Durch die Abmahnung wäre eine Klage gegen eine Kündigung bereits im Grenzbereich, wenn du jetzt abschließt.
Dagegen wäre eine Klage gegen ein schlechtes Arbeitszeugnis ja jetzt noch nicht abzusehen. Das kannst du also noch mit der 3-monatigen Wartezeit erreichen.
Die Rechtschutzversicherung greift dann erst ab Ende der Wartezeit und tritt auch nicht ein, wenn die Ursache des Versicherungsfall schon vor Versicherungsbeginn ist:
Hier nachzulesen:
http://www.check24.de/rechtsschutzversicherung/anspruch-wartezeit/
MfG
johnnymcmuff
Eine Rechtschutzversicherung hat eine Wartezeit von meistens drei Monaten. Erst danach werden Anwaltskosten von der Versicherung bezahlt. Ausserdem sind schon laufende Verfahren von der Versicherungspflicht befreit. Nutzt also nur für andere Verfahren, nicht für das aktuell laufende...
Bevor du die Versicherung abschließt, frage mal nach, ab wann sie wirksam ist. Für deinen Fall kommt sie mit Sicherheit zu spät- Überlege doch mal, dann würde ja jeder erst eine Versicherung abschließen, wenn er einen Schadensfall hat.
Eine RechtsschutzVersicherung ist bei vielen Streitigkeiten erst nach 3 Monaten wirksam und dann auch nur wenn das streitereignis nach Beginn der Versicherung begründet ist. Beispiel Du machst einen Fehler während Deiner Arbeit, am Tag darauf schließt Du eine sofort beginnende Rechtsschutz Versicherung ab. 3 Monate später (Wartezeit erfüllt) stehst Du mit Deinem Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht, wegen Deiner Verfehlung als noch kein RS bestand, dann kann Dir die Versicherung nicht helfen. Niemand versichert ein brennendes Haus
Nimmt denn die Versicherung automatisch an daß eine Abmahnung Einfluss auf das Arbeitszeugnis hat? Da taucht sie ja nicht zwingend auf, oder?
Theoretisch könnte es auch sein daß ich erst später kündige, nach dem Ende der Wartezeit wird es definitiv.
Danke das du dir Zeit für die Antwort nimmst.
Das heisst aber doch dann das ich doch eine RSV abschließen könnte für den Fall daß "nachgebessert" werden muss?
Würdest du empfehlen das bei der Hotline der potentiellen Versicherung zu erörtern?
Hotline bei einer Versicherung bedeutet fast zu 100 % CallCenter.
Im Rechtsschutzbereich laufen übrigens FAST ALLE Anfragen beim CallCenter des Roland Rechtsschutz auf. Das gleiche gilt für fast alle Assistence-leistungen
Dort sitzen durchaus kompetente Leute.
Durch die Nummer des Anrufers weiß der Sachbearbeiter unter welchem Versicherer er sich zu melden hat.
Grundsätzlich würde ich keine Hotline einer Versicherung in Anspruch nehmen.... Falls doch, musst Du das gesamte Gespräch anschließend dokumentieren mit Datum Rufnummer Name und Dienststelle des Gesprächspartners und die gemachten Aussage und Zusagen. Besser mit einem Ansprechpartner vor Ort sprechen um die nötigen Zusagen einholen. Dem kann man im Zweifelsfall die Hölle heiß machen. Das ist bei jemandem an der anderen Seite des Telefons sehr schwierig.
Ihre Ausführung in Sachen Rechtsschutz in allen Ehren, aber sie zeugen nicht von fundierten Rechtskenntnissen. und schon garnicht von Kenntnissen der Stärken einzelner Gesellschaften. Außerdem sollten Sie nicht nur auf Wartezeiten hinweisen, sondern auch darauf, welche Theorien den verschiedenen ARB zugrunde liegen und welche Gesellschaften sie anwenden.
Sie kennen vermutlich die
Adäquanztheorie
Kausaltheorie
Folgeereignistheorie.
Letztere wird nur von 3 Gesellschaften im Arbeitsrecht angewendet.
Hier muss gerade wie im vorliegenden Fall haargenau unterschieden werden und nicht alles in einen Topf geworfen werden. Das nutzt dem Hilfesuchenden wenig.
Eine Versicherung nimmt nicht an, sondern prüft die Fakten. Wenn ein Streit wegen des Arbeitszeugniss entsteht ist der Streit begründet auf das arbeitszeugniss und nicht auf den Tag, der den negativen Einfluss auf das AZ hatte. Der Arbeitgeber ist verpflichtet ein positives AZ auszuhändigen. Sofern das AZ nach Beginn der RS Versicherung datiert ist, fällt es in den versicherten Zeitraum