Anfahrtskosten zum Einstellungstest?

18 Antworten

Nein. Wenn Du mit dem Auto anreist, werden Dir 0,30 € pro Kilometer vergütet, für Hin- und Rückfahrt. Maximal erhältst Du den Betrag als Auslagenersatz, den ein Bahnticket zweiter Klasse, Hin- und Rückfahrt, kosten würde.

Wenn Du mit Chauffeur, erster Klasse oder mit dem Flugzeug anreist, kannst Du die übersteigen Kosten als vorweggenommene Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Ob sie dort anerkannt werden, steht auf einem Blatt.

Giwalato

Es bezahlt die Kosten für eine Bahnfahrt, aber nicht in der ersten Klasse, bzw. die Kosten für die Fahrt mit einem anderen Verkehrsmittel, sofern es nicht teurer ist als eine Bahnfahrt.

Das bedeutet, dass die dir die Kösten in Höhe einer Bahnfahrt in der 2. Klasse erstatten. Nehmen wir an, das Bahnticket kostet 25,00 €

Du fähst allerdings mit dem Auto, und fährst 180 km. Das Kilometergeld liegt in der Regel bei 0,30 € pro km. Also wären das 54,00 an "Spritgeld" die du benötigst, allerdings würde dir das Unternehmen nur 25,00 erstatten, für die übrigen 29,00 € musst du selbst aufkommen.

Kommt drauf an, was du mit "eine" meinst. Meinst du "nur die Hinfahrt"? Dann nein. Meinst du "nur Transport per Bahn"? Dann ja.

Wobei letzteres bedeutet "nur die Kosten des Bahntransports".

Du musst nachweisen was die Fahrt gekostet hat, und das wird dir bezahlt. Wenn jedoch eine Fahrt mit der Bahn in der 2. Klasse Billiger gewesen wäre wird dir nur das Bezahlt was die Bahnfahrt gekostet hätte.

Wenn du dich mit dem Hubschrauber fliegen lässt wird dir trotzdem nur die Bahnfahrt bezahlt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung