Anal- und Oralverkehr = Inzest?
Ich habe mal gelesen, dass Inzest nur dann vorliegt, wenn bei dem Geschlechtsverkehr eine Schwangerschaft möglich ist.
Bei Anal- und Oralverkehr ist es ja nicht möglich, dass man Schwanger wird.
Ist dies dann erlaubt?
4 Antworten
Hallo 90Gast90,
was du schreibst, ist so fast korrekt.
Als Inzest ist in Deutschland lediglich der vaginale Verkehr (Beischlaf) verboten/strafbar. Alle anderen sexuellen Handlungen zählen in Deutschland laut Gesetz nicht zum Inzest.
Wenn es also vom Alter her passt, wäre Anal- und Oralverkehr durchaus nicht strafbar.
LG Sascha
Ja, so ist die aktuelle Rechtslage in Deutschland. Ist vermutlich so, da ja bei vaginalem Verkehr, trotz Verhütung, immer noch ein gewisses Restrisiko einer Schwangerschaft besteht.
Ob man das Gesetz nun als sinnvoll erachtet, oder nicht, bleibt ja jedem selbst überlassen.
Im Übrigen gilt hier natürlich auch der Grundsatz: "Wo kein Kläger, da kein Richter". Aber, das muss jeder selbst wissen.
Dämlichkeit ist normalerweise kein Hindernis für
ein Gesetz oder deren Macher.
Bei Inzest geht es um die sexuelle Handlung. Das, was du mit der Fortpflanzung meinst, ist Inzucht.
Wenn ein Lehrer, der mit seiner 12jährigen Schülerin im Bett war, sagt "aber ich habe sie doch nur gefingert und nicht penetriert", dann ist es ja ebenfalls sexueller Missbrauch.
Du weißt aber schon, dass du hier gerade Äpfel mit Birnen vergleichst?!? Im Übrigen ist in Deutschland tatsächlich nur der vaginale Verkehr als Inzest strafbar!
Naja ob es erlaubt ist, denke ich eher nicht. Aber was die Menschen alles so heimlich machen......mhm
Alles ist erlaubt außer GV
Ernsthaft? Was ist mit nem Kondom? Das ist ja Mal ein todesdämliches Gesetz