Alter für Führerschein in Bayern?

7 Antworten

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Es gibt kein Mindestalter ab wann man mit der Ausbildung zum Führerschein anfangen darf. Mit "richtige" Fahrstunden meinst Du den Praktischen Unterricht? Theoretisch gibt es auch dafür kein Mindestalter.

Es gibt aber ein Mindestalter um eine Fahrerlaubnis zu beantragen. Dies ist ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters für die Führerscheinklasse. Die meisten Fahrschulen richten sich danach als mindestalter und nehmen Fahrschüler erst dann an wenn sie höchstens 6 Monate bis zu dem entsprechenden Mindestalter haben.

Beim Autoführerschein gibt es den BF17, also die Fahrerlaubnis der Klasse B/BE mit Begleitung. Mindestalter dafür ist 17, also ist ein Anfangen mit 16,5 realistisch.

skminga  02.07.2017, 18:12

16,5 Jahre sind Pflicht.

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machhehniker  02.07.2017, 19:58
@skminga

Nein, sind sie nicht! Zwar gängige Praxis, aber keine Pflicht. Hättest vielleicht die Antwort durchlesen sollen, dann hättest Du evtl auch erkannt wo die 16,5 Pflicht sind.

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ab 16,5 für den BF17 - da kannst anfangen, wann du mit dem Fahren anfängst entscheidet der Fahrlehrer - erst Theorie - dann Praxis 

für den B 1 Jahr später

16,5 Jahre für BF17 (Begleitetes Fahren ab 17). Fahrstunden darfst du nehmen, sobald du ein paar Theoriestunden hast, das ist aber von Fahrschule zu Fahrschule unterschiedlich.

Hallo.
Im Normalfall ca 1/2 Jahr vorher.
Das sind Werte die besagen frühestens, 1/2 Jahr vorher.

Gruß

Bley 1914

Hallo,

dass es immer heißt, man kann erst ein halbes Jahr vorher mit der Ausbildung beginnen, liegt schlicht und ergreifend daran, dass man erst ein halbes Jahr vor Erreichen des jeweiligen Mindestalters den Führerscheinantrag stellen kann.

Das gilt für jede Fahrerlaubnis!

Rein theoretisch könnte man früher mit der Ausbildung beginnen, was aber keinen Sinn macht. Da man für die Ausbildung im Normalfall kein halbes Jahr braucht, beginnen die meisten Fahrschulen mit der Ausbildung ebenfalls erst ein halbes Jahr davor.

Man beginnt mit der Theorie und geht dann in die Praxis über. Wann man dafür bereit ist, entscheidet dann einzig und alleine der Fahrlehrer.

Das alles ist übrigens nicht nur in Bayern so, sondern in der gesamten Bundesrepublik.

Viele Grüße

Michael